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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52810 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55058919 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ C30 707
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 4

               Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                               SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                               68789 St.Leon-Rot
                                               49 02 0341305

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          C30
               Typ                             C30 707
               Radgröße                        7.0Jx17 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/        Lochzahl/ Loch-         Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                   Zentrierring              kreis- (mm)/ Mit-       tiefe       last   (mm)
                                                             tenloch-ø (mm)          (mm)        (kg)
               C30 707 43 10       1185/13 CMS / Ø67,1-Ø56,1 5/114,3/56,1            43,5        720    2200

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      52810
               Herstellerzeichen               CMS
               Radtyp und Ausführung           C30 707 (s.o.)
               Radgröße                        7.0Jx17 H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
§22 52810*03




               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungs-   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                     mittel
               S01   Mutter M12x1,25         Kegel 60°    120                    -                      Z62

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Subaru

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55058919 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ C30 707
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 4

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Subaru Forester         110          225/60R17     A33                                  A14 A23 A56
               S5                      110          235/55R17     A91                                  Car S01
               e13*2007/46*1998*..     110          245/55R17     A12
               Subaru Levorg           110, 125     215/50R17     A12                                  A14 A23 A56
               V1, V                   110, 125     225/45R17     A91                                  Car S01
               e1*2007/46*1203*03-..   110, 125     225/50R17     A12
               Subaru Outback          110, 129     225/60R17     A91                                  A14 A23 A56
               B6, B6GPL               110, 129     225/65R17     A91                                  Car S01
               e1*2007/46*1320*..;     110, 129     235/60R17     A91
               e3*2007/46*0385*..      110, 129     245/55R17     A01 A12 K1b
               Subaru Outback          124          225/65R17     A91 M+S                              A14 A23 A56
               B7                      124          235/60R17     A91 M+S                              Car KMV S01
               e13*2018/858*00010*.
               .


               Allgemeine Hinweise
§22 52810*03




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52810 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55058919 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ C30 707
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                  Seite 3 von 4
               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
§22 52810*03




               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
               chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
               Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
               bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
               hinausragen.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52810 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55058919 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ C30 707
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 4
               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 4. November 2021 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 52810*03




               Lambsheim, 4. November 2021




               Wagner                                                                 00379502.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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