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							               Gutachten 366-0227-09-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
               ANLAGE: 39 FUJI HEAVY                                                Radtyp: TREY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 07.09.2022
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                               Fahrzeughersteller              FUJI HEAVY IND.(J)




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TREY6SA38O561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff      715      2105    04/12
               TREY6SA38P561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff      715      2105    04/17
               TREY6SA38561            PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff      715      2105    07/09
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 47783*27




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                                            100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GC/GF; GD/GG; GD/GGS; G3; G4
                                                            120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
                Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17       94      11A; 24J                 Kombi; Allradantrieb;
                SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17       96      11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R17       94      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/55R17       97      11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                            235/50R17       96      11A; 22I; 24J; 24M       74P
                                                            235/55R17       99      11A; 22I; 24J; 24M
                SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/55R17        97      11A; 12A; 24J            Kombi; Allradantrieb;
                                                            225/60R17       99      11A; 12A; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/55R17       99      11A; 12A; 24J            51A; 573; 7CQ; 71C;
                                                            235/60R17       102     11A; 12A; 24J            71K; 721; 725; 73C;
                                                  110       215/60R17       96      12R                      74A; 74P; 76S
                                                            215/65R17       99      12A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-09-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
               ANLAGE: 39 FUJI HEAVY                                            Radtyp: TREY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.09.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17        91     11A; 122; 27I; 52J      Subaru XV;
                                                        215/55R17        94     11A; 12T; 27I; 52J      Allradantrieb;
                                                        225/50R17        94     11A; 12O; 24J; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/55R17        97     11A; 12O; 24J; 27I      51A; 573; 7CQ; 71C;
                                                        235/50R17        96     11A; 12A; 24J; 24M;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                26P; 27B                74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17            51G                     nur Outback;
                            e1*2001/116*0256*..            215/55R17 94                                 Allradantrieb;
               BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            225/45R17            51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/50R17 94                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           235/50R17 96         11A; 22I; 24J           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               BM/BR         e1*2007/46*0079*..  110 - 191 215/55R17 94                                 nur Outback; Kombi;
               BM/BRS        e13*2007/46*1074*..           215/60R17 96                                 Allradantrieb;
                                                             225/50R17   94                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/55R17   97                             12A; 51A; 573; 7CQ;
                                                             225/60R17   99                             71C; 71K; 721; 725;
                                                             235/50R17   96     11A;   22I              73C; 74A; 74P; 76S
§22 47783*27




                                                             235/55R17   99     11A;   22I
                                                             245/50R17   99     11A;   22I; 248
                                                             245/55R17   102    11A;   22I; 248

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 215/50R17 91         11A; 24J; 24M           ab e13*98/14*0087*03;
                            e13*98/14*0087*..              215/55R17            11A; 24J; 24M; 51G      ab
                                                           225/50R17 94         11A; 21B; 22B; 24C;     e1*2001/116*0209*07;
                                                                                24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/50R17 96       11A; 21B; 22B; 24C;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24D                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               SG            e1*2001/116*0209*.., 92 - 155   215/50R17 91                               nur bis
                             e13*98/14*0087*..               225/50R17 94       11A; 21B; 22B; 24J;     e13*98/14*0087*02;
                                                                                24M                     nur bis
                                                             235/50R17 96       11A; 21B; 22B; 24J;     e1*2001/116*0209*06;
                                                                                24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-09-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
               ANLAGE: 39 FUJI HEAVY                                            Radtyp: TREY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 70 205/45R17 84             11A; 21B; 21J; 22B;     Allradantrieb;
                             e13*96/79*0026*..,                                 22F; 24J; 24M; 54A      10B; 11B; 11G; 11H;
                             e13*98/14*0026*..    66 - 92   205/40R17 80        11A; 21B; 21J; 22B;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                22F; 24J; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                                            215/40R17 83        11A; 21B; 21J; 22B;     74P
                                                                                22F; 24J; 24M
                                                  85 - 92   205/45R17 84        11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                                22F; 24J; 24M
               GD/GG         e1*98/14*0145*..     70        205/40R17   80      11A; 22B; 5DA           nur Limousine
               GD/GGS        e1*98/14*0163*..     70 - 112 205/50R17            11A; 22B; 51G           Allradantrieb;
                                                            215/40R17   83      11A; 22B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/45R17           11A; 22B; 51G           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  70 - 118 205/40R17    84      11A; 22B                721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/45R17   84      11A; 22B                74P
                                                            215/40R17   83W     11A; 22B
                                                            215/45R17   87      11A; 22B
               GD/GG         e1*98/14*0145*..     160       205/45R17   84W                             nur Limousine
               GD/GGS        e1*98/14*0163*..     160 - 169 205/45R17   88                              Allradantrieb;
                                                  160 - 195 205/50R17           11A; 22B; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/45R17   91      11A; 22B                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/45R17   90      11A; 22B                721; 725; 73C; 74A;
§22 47783*27




                                                                                                        74P; 76T
               G3            e1*2001/116*0438*.. 79 - 169   205/50R17 89        11A; 22I; 24J           Schrägheck;
                                                            215/45R17 87        11A; 24J                Allradantrieb;
                                                            225/45R17 91        11A; 22I; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88             11A; 21B; 22B; 24J;     nicht Outback;
                             e1*98/14*0149*..                                   24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R17 87        11A; 21B; 22B; 22F;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24J; 24M                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    205/50R17        89      12N                     Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R17        83W     12N                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/45R17        87      12N                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                       225/45R17        91      12N                     725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        84T; 4F0




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-09-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
               ANLAGE: 39 FUJI HEAVY                                            Radtyp: TREY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.09.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen           Auflagen zu Reifen               Auflagen
               GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R17 89     12N                              Coupe; Heckantrieb;
                                                      215/40R17 83W    12N                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/45R17 87     12N                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                      225/45R17 91     12N                              725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        84T; 4F0


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, m it
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
§22 47783*27




               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-09-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
               ANLAGE: 39 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TREY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.09.2022
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               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 47783*27




               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung aus reichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-09-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
               ANLAGE: 39 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TREY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.09.2022
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               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenk otflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4F0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§22 47783*27




                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 900kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-09-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
               ANLAGE: 39 FUJI HEAVY                                            Radtyp: TREY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.09.2022
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               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               7CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 28103 FJ 000 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
§22 47783*27




                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               84T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
                    Bremsscheibendurchmesser 326mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-09-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
               ANLAGE: 39 FUJI HEAVY                                            Radtyp: TREY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.09.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FUJI HEAVY
                      Fahrzeugtyp:     G4
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0597*..
                      Handelsbez.:     IMPREZA, SUBARU XV

                      Variante(n):     Allradantrieb, Subaru XV

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 280                  VA
                            26P                     x = 240              y = 230                  VA
                            27B                     x = 290              y = 430                  HA
                            27I                     x = 240              y = 380                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 47783*27




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 290        y = 280             5                VA
                            27H                  x = 290        y = 430             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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