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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-J0-104
               Anlage-Nr. :                28
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     65R8705
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 Ronal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             65R8705.03
                Radausführungskennz.:                                      65R8705.03
                Radgröße:                                                   7Jx18H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           51 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      68,00 mm
§22 52327*09




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             3 Ø68 Ø56.1
                geprüfte Radlast: *)                                          610 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2175 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SUBARU

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                       ZP50337     110 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-J0-104
               Anlage-Nr. :                28
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3                             e1*2001/116*0438*..
               G3G                            e11*2001/116*0325*..
               G3S                            e1*2001/116*0460*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               79 bis 195      Subaru Impreza          205/40R18                         A02) bis A10)
                                                       T86)                              BF1)

                                                       205/45R18
                                                       G0L) T86)

                                                       215/40R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5                             e13*2007/46*1648*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
§22 52327*09




               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 115      Subaru Impreza         205/40R18                          A02) bis A10)
                                                                                         A93) BF1)
                                                       205/45R18
                                                       G1D)

                                                       215/40R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5                            e13*2007/46*1648*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 115      Subaru XV, Subaru XV 225/55R18                            A02) bis A10)
                               e-boxer               A93)                                A11) BF1)

                                                       235/50R18

                                                       245/50R18

                                                       255/50R18
                                                       A01) G01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-J0-104
               Anlage-Nr. :                28
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL/BP                           e1*2001/116*0228*..
               BL/BPS                          e1*2001/116*0256*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               180             Subaru Legacy            205/45R18                          A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit        N215) T86)                         BF1) E41)
                               Serienreifen 215/45R18
                               ww. 215/50R17 jedoch
                                                        205/45R18 M+S
                               nicht Ausführung
                               Outback)                 T86) W215)

                                                        215/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL/BP                           e1*2001/116*0228*..
               BL/BPS                          e1*2001/116*0256*..
               BLG/BPG                         e11*2001/116*0240*..
§22 52327*09




               BLG/BPG                         e11*2001/116*0318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               101 bis 127     Subaru Legacy            205/45R18                          A02) bis A10)
                               (Ausführungen ohne       T86)                               BF1) E42)
                               Serienreifen 215/45R18
                               od. 215/50R17 und
                                                        215/40R18
                               nicht Ausführung
                               Outback)                 T89)

                                                        215/45R18

                                                        225/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BM/BR                           e1*2007/46*0079*..
               BM/BRS                          e13*2007/46*1074*..
               BMG/BRG                         e11*2007/46*0096*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 123     Subaru Legacy             215/40R18                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit         A93)                              BF1) EF0)
                               kleinsten Serienreifen in
                               16Zoll oder 17Zoll)
                                                         215/45R18
                                                         A93)

                                                        225/45R18
                                                        A93a)
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               Nr. :                       RA-000995-J0-104
               Anlage-Nr. :                28
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 52327*09




                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-J0-104
               Anlage-Nr. :                28
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: ZP50337
                      Anzugsmoment: 110 Nm
§22 52327*09




               E41)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18
                      serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E42)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
                      215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                      Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                      205/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-J0-104
               Anlage-Nr. :                28
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 52327*09




                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 28 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 65R8705 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 27.02.2026
						
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