Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Teilegutachten 366-0138-12-MURD-TG

ANLAGE: 2 SUZUKI                                                 Radtyp: D116
Hersteller: DIEWE Wheels                                         Stand: 18.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                      : SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 JJ X 16 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                   loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                    last     umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                  (kg)     (mm)      datum
100454135           LK 100                   63.5 - 54,1                54,1    Kunststoff    580    2000      01/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SUZUKI
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25,
                                          für Typ : FH; EG; MM; ER; EZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, für Typ : NZ; MH; NH;
                                          MM; EX; H00; MZ
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 80 Nm für Typ : FH
                                          85 Nm für Typ : EG; ER; EX; EZ; MH; MZ; NH; NZ
                                          100 Nm für Typ : MM
                                          110 Nm für Typ : H00; MM
Verkaufsbezeichnung:     IGNIS, SWIFT NEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
FH           e4*98/14*0047*..    61 - 80 195/45R16 80           21B; 22B; 24C; 24M; 362 Allradantrieb;
                                         205/45R16 83           21B; 22B; 22L; 24C; 24M; Frontantrieb;
                                                                362                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 80G

Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69      195/45R16 80      21P; 22B; 24D; 24J         Frontantrieb;
                                              195/50R16 84      21B; 22B; 24C; 24D         10B; 11G; 11H; 11K;
                                              205/45R16 83      21P; 22B; 24C; 24D         12A; 51A; 71E; 721;
                                              205/50R16 87      21B; 22B; 24C; 24D         73C; 74A; 74P
                                              215/40R16 82      21B; 22B; 24C; 24D
                                              225/45R16 89      21B; 22B; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 195/45R16 80           24C; 24D                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                         195/50R16 84           22B; 24C; 24D              12A; 51A; 71E; 721;
                                         205/45R16 83           22B; 24C; 24D              73C; 74A; 74P
                                         215/40R16 82           22B; 24C; 24D
                                         215/45R16 86           21B; 22B; 24C; 24D




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0138-12-MURD-TG

ANLAGE: 2 SUZUKI                                                 Radtyp: D116
Hersteller: DIEWE Wheels                                         Stand: 18.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
EG           e6*93/81*0024*.., 52 - 89 195/45R16-80             22B                        Frontantrieb;
               e6*95/54*0024*..,                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
               e6*98/14*0024*..,                                                           12A; 51A; 71E; 721;
               H032                                                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73       195/45R16 80     24C; 24D                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                               195/50R16 84     22B; 24C; 24D              12A; 51A; 71E; 721;
                                               205/45R16 83     22B; 24C; 24D              73C; 74A; 74P
                                               215/40R16 82     22B; 24C; 24D
                                               215/45R16 86     21B; 22B; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
ER           e4*98/14*0054*..  66 - 78         195/45R16 80     22L                        Stufenheck;
                                               195/50R16 84     21B; 21L; 22B; 22L         Schrägheck;
                                               205/45R16 83     21B; 22B; 22L              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/45R16 80           24M                        ab
                                         195/50R16 84           21P; 22I; 24J; 24M         e4*2001/116*0102*02;
                                         205/45R16 83           21P; 22I; 24M              Frontantrieb;
                                         205/50R16 87           21B; 22B; 24D; 24J         10B; 11G; 11H; 11K;
                                         215/40R16 82           22I; 24J; 24M              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   195/45R16 80     24M                        nur bis
                                               195/50R16 84     21P; 22I; 24J; 24M         e4*2001/116*0102*01;
                                               205/45R16 83     21P; 22I; 24M              Frontantrieb;
                                               205/50R16 87     21B; 22B; 24D; 24J         10B; 11G; 11H; 11K;
                                               215/40R16 82     22I; 24J; 24M              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   68        195/45R16 80     24J; 24M                   ab
                                               195/50R16 84     24D; 24J                   e4*2001/116*0102*02;
                                               205/45R16 83     24J; 24M                   Allradantrieb;
                                               215/40R16 82     24D; 24J                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   68        195/45R16 80     24J; 24M                   nur bis
                                               195/50R16 84     24D; 24J                   e4*2001/116*0102*01;
                                               205/45R16 83     24J; 24M                   Allradantrieb;
                                               215/40R16 82     24D; 24J                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0138-12-MURD-TG

ANLAGE: 2 SUZUKI                                                 Radtyp: D116
Hersteller: DIEWE Wheels                                         Stand: 18.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/45R16 80           24J; 24M                   ab
                                         195/50R16 84           21P; 22I; 24D; 24J         e4*2001/116*0090*04;
                                         205/45R16 83           21P; 22I; 24J; 24M         Frontantrieb;
                                         205/50R16 87           21B; 22B; 24D; 24J         10B; 11G; 11H; 11K;
                                         215/40R16 82           22I; 24D; 24J              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   195/45R16 80     24M                        nur bis
                                               195/50R16 84     21P; 22I; 24J; 24M         e4*2001/116*0090*03;
                                               205/45R16 83     21P; 22I; 24M              Frontantrieb;
                                               205/50R16 87     21B; 22B; 24D; 24J         10B; 11G; 11H; 11K;
                                               215/40R16 82     22I; 24J; 24M              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P
NZ             e4*2007/46*0155*..    55 - 69   185/50R16 81     22I; 24J; 270; 56G         Frontantrieb;
                                               185/55R16 83     22I; 24J; 270; 56G         10B; 11G; 11H; 11K;
                                               195/50R16 84     21P; 22B; 24J; 248; 270    12A; 51A; 71E; 721;
                                               205/45R16 83     22I; 24J; 248; 270         729; 73C; 74A; 74P
                                               205/50R16 87     21P; 22B; 24C; 248; 271
                                               215/45R16 86     21P; 22B; 24J; 248; 270
                                               225/45R16 89     21P; 22B; 24C; 24M; 271

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
H00          e1*2001/116*0311*.. 39 - 69 195/40R16 76           21B; 21J; 22B; 22L; 24C; ab
MM           e4*2001/116*0042*..                                24D; 367; 5CA; 80G       e4*2001/116*0042*07;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Radschrauben;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
MM             e4*98/14*0042*..      39 - 56   195/40R16 76     21B; 21J; 22B; 22L; 24C; nur bis
                                                                24D; 367; 80G            e4*98/14*0042*06;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Radmuttern;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0138-12-MURD-TG

ANLAGE: 2 SUZUKI                                                  Radtyp: D116
Hersteller: DIEWE Wheels                                          Stand: 18.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 4 von 6
       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0138-12-MURD-TG

ANLAGE: 2 SUZUKI                                                 Radtyp: D116
Hersteller: DIEWE Wheels                                         Stand: 18.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 6
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5CA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 800kg.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0138-12-MURD-TG

ANLAGE: 2 SUZUKI                                                 Radtyp: D116
Hersteller: DIEWE Wheels                                         Stand: 18.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6
80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen