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							Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI                                               Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                    Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                            : MARUTI, SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                          loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung             Kennzeichnung            (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                       Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
TREH2KA35D541          PCD100 ET35               Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      560    1890     10/09
TREH2KA35O541          PCD100 ET35               Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      560    1890     01/12
TREH2KA35W541          PCD100 ET35               Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      560    1890     03/09
TREH2KA35541           PCD100 ET35               Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      560    1890     05/09
TREH2SA35D541          PCD100 ET35               Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      560    1890     10/09
TREH2SA35O541          PCD100 ET35               Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      560    1890     01/12
TREH2SA35W541          PCD100 ET35               Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      560    1890     03/09
TREH2SA35541           PCD100 ET35               Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      560    1890     05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : MARUTI, SUZUKI
Befestigungsteile                             : Kegelbundmuttern M12x1,25,
                                                für Typ : ER; EG; GF; FF; FH; EZ
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                             : Kegelbundmuttern M12x1,25,
                                                für Typ : MM
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, für Typ : H00; EX; MZ;
                                                MM; MH; NH
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 80 Nm für Typ : FH
                                                85 Nm für Typ : EG; ER; EX; EZ; FF; GF; MH; MZ; NH
                                                100 Nm für Typ : MM
                                                110 Nm für Typ : H00; MM
Verkaufsbezeichnung:     ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
GF           e6*2001/116*0123*..         50        155/65R14 75        11A; 245; 248               4-türig;
                                                   165/60R14 75        11A; 22I; 24J; 248          Frontantrieb;
                                                   175/60R14 79        11A; 22I; 241; 244; 246;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       247                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   185/55R14 80        11A; 22B; 241; 244; 246;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                       247                         74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     IGNIS, SWIFT NEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
FH           e4*98/14*0047*..    61 - 80 165/70R14              51G                         Allradantrieb;
                                         175/65R14 82                                       Frontantrieb;
                                         185/60R14 82           11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69      165/70R14 81                                  Frontantrieb;
                                              175/65R14 82      11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              175/70R14 84      11A; 24M                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                              185/60R14 82      11A; 22I; 24J; 24M          721; 725; 73C; 74A;
                                              185/65R14 86      11A; 22I; 24J; 24M          74P; 76J
                                              195/60R14 86      11A; 22I; 24J; 24M
                                              195/65R14 89      11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 165/70R14              51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         175/65R14 82           11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                         175/70R14 84                                       721; 725; 73C; 74A;
                                         185/60R14 82           11A; 24J; 24M               74P; 76J
                                         195/60R14 86           11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
FF           e6*98/14*0086*..  46             165/60R14 75      11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                54A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
EG           e6*93/81*0024*.., 52 - 73 175/60R14-79                                         Frontantrieb;
             e6*95/54*0024*.., 52 - 89 165/65R14 M+S            51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
             e6*98/14*0024*..,         185/60R14-82             11A; 22B                    12A; 51A; 71C; 71K;
             H032                      195/60R14-85             11A; 22B; 54A               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73      165/70R14         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              175/65R14 82      24K                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                              175/70R14 84                                  721; 725; 73C; 74A;
                                              185/60R14 82      24K                         74P; 76J
                                              195/60R14 86      24K




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
ER           e4*98/14*0054*..  66 - 78         185/65R14        51G                         Stufenheck;
                                               195/60R14 86     11A; 22L                    Schrägheck;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 68   165/70R14 81                                          ab
                                      175/65R14 82                                          e4*2001/116*0102*02;
                                      185/60R14 82              11A; 24M                    Allradantrieb;
                                      195/60R14 86              11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76J
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   165/70R14        51G                         ab
                                               175/65R14 82                                 e4*2001/116*0102*02;
                                               185/60R14 82                                 Frontantrieb;
                                               195/60R14 86                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/65R14 89                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76J
EZ             e4*2001/116*0102*..   68        165/70R14 81                                 nur bis
                                               175/65R14 82                                 e4*2001/116*0102*01;
                                               185/60R14 82     11A; 24M                    Allradantrieb;
                                               195/60R14 86     11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76J
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   165/70R14        51G                         nur bis
                                               175/65R14 82                                 e4*2001/116*0102*01;
                                               185/60R14 82                                 Frontantrieb;
                                               195/60R14 86                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/65R14 89                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76J
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   165/70R14        51G                         ab
                                               175/65R14 82                                 e4*2001/116*0090*04;
                                               185/60R14 82     11A; 24M                    Frontantrieb;
                                               195/60R14 86     11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/65R14 89     11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76J
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   165/70R14        51G                         nur bis
                                               175/65R14 82                                 e4*2001/116*0090*03;
                                               185/60R14 82                                 Frontantrieb;
                                               195/60R14 86                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/65R14 89                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76J




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
H00          e1*2001/116*0311*.. 39      155/65R14              51G                         ab
MM           e4*2001/116*0042*.. 39 - 69 165/60R14 75           11A; 21B; 24M; 5BV          e4*2001/116*0042*07;
                                         165/60R14 79           11A; 21B; 24M; 5CW          Allradantrieb;
                                         175/60R14 79           11A; 21B; 21J; 22B; 22L;    Frontantrieb;
                                                                24M                         Radschrauben;
                                              185/50R14 77      11A; 21B; 21J; 22B; 22L;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24D; 24J; 367; 80G          12A; 51A; 71C; 71K;
                                              185/55R14 80      11A; 21B; 21J; 22B; 22L;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                24D; 24J; 367; 80G          74P
MM             e4*98/14*0042*..     39 - 56   155/65R14         51G                         nur bis
                                              165/60R14 75      11A; 21B; 24M               e4*98/14*0042*06;
                                              175/60R14 79      11A; 21B; 21J; 22B; 22L;    Allradantrieb;
                                                                24M                         Frontantrieb;
                                              185/50R14 77      11A; 21B; 21J; 22B; 22L;    Radmuttern;
                                                                24D; 24J; 367; 80G          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/55R14 80      11A; 21B; 21J; 22B; 22L;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24D; 24J; 367; 80G          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 774kg.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 874kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 7 von 7
      Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.