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							Gutachten 366-0171-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                               Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                    Stand: 06.12.2012
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Fahrzeughersteller                            : MARUTI, SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                          loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung             Kennzeichnung            (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                       Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
TREK2KA38D541          PCD100 ET38               Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      575    1975     03/11
TREK2KA38O541          PCD100 ET38               Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      575    1975     11/12
TREK2KA38T541          PCD100 ET38               Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      575    1975     06/10
TREK2KA38W541          PCD100 ET38               Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      575    1975     03/09
TREK2KA38541           PCD100 ET38               Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      575    1975     05/09
TREK2SA38D541          PCD100 ET38               Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      575    1975     03/11
TREK2SA38O541          PCD100 ET38               Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      575    1975     11/12
TREK2SA38T541          PCD100 ET38               Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      575    1975     06/10
TREK2SA38W541          PCD100 ET38               Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      575    1975     03/09
TREK2SA38541           PCD100 ET38               Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      575    1975     05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : MARUTI, SUZUKI
Befestigungsteile                             : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                für Typ : MM; (nur bis e4*98/14*0042*06)
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                             : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                für Typ : FH; FZ; GF; EG; ER; EZ
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                für Typ : H00; MM; (MM ab e4*2001/116*0042*07)
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                Typ : EX; MH; NH; MZ; NZ
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 80 Nm für Typ : FH
                                                85 Nm für Typ : EG; ER; EX; EZ; FZ; GF; MH; MZ; NH; NZ
                                                100 Nm ( Radmuttern M12x1,25 ) für Typ : MM
                                                110 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : H00; MM
Verkaufsbezeichnung:     ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
GF           e6*2001/116*0123*..         50        165/55R15 75        11A; 22I; 24J; 248          4-türig;
                                                   175/50R15 75        11A; 22B; 241; 244; 246     Frontantrieb;
                                                   195/45R15 78        11A; 22B; 241; 244; 246;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       247                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 06.12.2012
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Verkaufsbezeichnung:     IGNIS, SWIFT NEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
FH           e4*98/14*0047*..    61 - 80 185/55R15 82           22B; 24J; 362               Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11A; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 80G

Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69      185/55R15 82      11A; 22I; 24J; 24M          Frontantrieb;
                                              185/60R15 84      11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15 82      11A; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15 85      11A; 22I; 24J; 24M          721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15 86      11A; 21P; 22B; 24D; 24J     74P
                                              205/55R15 88      11A; 21P; 22B; 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 185/60R15 84           11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/50R15 82           11A; 24C; 24D               12A; 51A; 71C; 71K;
                                         195/55R15 85           11A; 24C; 24D               721; 725; 73C; 74A;
                                         205/50R15 86           11A; 24C; 24D               74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
EG           e6*93/81*0024*.., 52 - 89 185/55R15-81             11A; 22B; 22D               Frontantrieb;
             e6*95/54*0024*..,         195/50R15-81             11A; 22B; 22D               10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0024*..,                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
               H032                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73      185/60R15 84      24K                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15 82      11A; 24C; 24D               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15 85      11A; 24C; 24D               721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15 86      11A; 24C; 24D               74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
ER           e4*98/14*0054*..  66 - 78        195/50R15 82      11A; 22L                    Stufenheck;
                                              195/55R15         11A; 22L; 51G               Schrägheck;
                                              205/50R15 86      11A; 21B; 21L; 22B; 22L     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 06.12.2012
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 185/60R15 84                                       nur bis
                                         195/50R15 82                                       e4*2001/116*0102*01;
                                         195/55R15 85                                       Frontantrieb;
                                         205/50R15 86           11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R15 88           11A; 24J                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   68        185/60R15 84     11A; 24M                    ab
                                               195/50R15 82     11A; 24M                    e4*2001/116*0102*02;
                                               195/55R15 85     11A; 24M                    Allradantrieb;
                                               205/50R15 86     11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88     11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   185/60R15 84                                 ab
                                               195/50R15 82                                 e4*2001/116*0102*02;
                                               195/55R15 85                                 Frontantrieb;
                                               205/50R15 86     11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88     11A; 24J                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   68        185/60R15 84     11A; 24M                    nur bis
                                               195/50R15 82     11A; 24M                    e4*2001/116*0102*01;
                                               195/55R15 85     11A; 24M                    Allradantrieb;
                                               205/50R15 86     11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88     11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
FZ             e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   175/60R15 81                                 Schrägheck;
               e4*2007/46*0294*..
                                               175/65R15 84                                 Allradantrieb;
                                               185/55R15 82                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               185/60R15 84                                 12A; 51A; 573; 71C;
                                               195/55R15 85     11A; 245                    71K; 721; 725; 73C;
                                               195/60R15 88     11A; 245                    74A; 74P; 76Q
                                               205/50R15 86     11A; 22I; 24J
                                               205/55R15 88     11A; 22I; 24J
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   185/60R15 84                                 nur bis
                                               195/50R15 82                                 e4*2001/116*0090*03;
                                               195/55R15 85                                 Frontantrieb;
                                               205/50R15 86     11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88     11A; 24J                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   185/60R15 84     11A; 24M                    ab
                                               195/50R15 82     11A; 24M                    e4*2001/116*0090*04;
                                               195/55R15 85     11A; 24M                    Frontantrieb;
                                               205/50R15 86     11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88     11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 06.12.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
NZ           e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 175/60R15 81                                       Frontantrieb;
               e4*2007/46*0293*..
                                              175/65R15 84                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/55R15 82                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              185/60R15 84                                  721; 725; 73C; 74A;
                                              195/55R15 85      11A; 245                    74P; 76Q
                                              195/60R15 88      11A; 245
                                              205/50R15 86      11A; 22I; 24J
                                              205/55R15 88      11A; 22I; 24J

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
H00          e1*2001/116*0311*.. 39 - 69 195/45R15 78           11A; 21B; 21J; 22B; 22L; ab
MM           e4*2001/116*0042*..                                24D; 24J; 367; 80G       e4*2001/116*0042*07;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Radschrauben;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
MM             e4*98/14*0042*..     39 - 56   195/45R15 78      11A; 21B; 21J; 22B; 22L; nur bis
                                                                24D; 24J; 367; 80G       e4*98/14*0042*06;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Radmuttern;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 06.12.2012
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 06.12.2012
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      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 06.12.2012
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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