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							Gutachten 366-0165-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48394
ANLAGE: 10 MARUTI, SUZUKI                                               Radtyp: EBZ_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                  Stand: 23.09.2013
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Fahrzeughersteller                            : MARUTI, SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                         loch   werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                       Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm)                   last      umf.     Fertig
                       Rad                       Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
EBZ2SA35O541           PCD100 ET35               Ø54.1/Ø60.1                 54,1    Kunststoff    615     2105     04/12
EBZ2SA35541            PCD100 ET35               Ø54.1/Ø60.1                 54,1    Kunststoff    615     2105     12/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : MARUTI, SUZUKI
Befestigungsteile                             : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                für Typ : MM; (nur bis e4*98/14*0042*06)
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                             : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                für Typ : EZ; FZ; ER; EG; GF
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                für Typ : H00; MM; (MM ab e4*2001/116*0042*07)
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                Typ : MH; EX; NH; MZ; NZ
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 85 Nm für Typ : EG; ER; EX; EZ; FZ; GF; MH; MZ; NH; NZ
                                                100 Nm ( Radmuttern M12x1,25 ) für Typ : MM
                                                110 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : H00; MM
Verkaufsbezeichnung:     ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
GF           e6*2001/116*0123*..         50        195/40R16 76        11A; 21P; 22B; 22H;      4-türig; Frontantrieb;
                                                                       24C; 244; 247            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P

Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69           195/45R16 80        11A; 22I; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                                   195/50R16 84        11A; 21P; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       24D                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   205/45R16 83        11A; 21P; 22B; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                       24J                      74P
                                                   205/50R16 87        11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                       24D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0165-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48394
ANLAGE: 10 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: EBZ_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 23.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 195/45R16 80            11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/50R16 84            11A; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/45R16 83            11A; 22B; 24C; 24D       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
EG           e6*93/81*0024*.., 52 - 89 195/45R16-80              11A; 22I                 Frontantrieb;
               e6*95/54*0024*..,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0024*..,                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
               H032                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73       195/45R16 80      11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/50R16 84      11A; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 71C; 71K;
                                               205/45R16 83      11A; 22B; 24C; 24D       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
ER           e4*98/14*0054*..  66 - 78         195/45R16 80      11A; 22L                 Stufenheck;
                                               195/50R16 84      11A; 21B; 21L; 22B;      Schrägheck;
                                                                 22L                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/45R16 83      11A; 21B; 22B; 22L       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/45R16 80                                     nur bis
                                         195/50R16 84            11A; 21P; 22I; 24M       e4*2001/116*0102*01;
                                         205/45R16 83            11A; 24M                 Frontantrieb;
                                         205/50R16 87            11A; 21B; 22B; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   68        195/45R16 80      11A; 24M                 nur bis
                                               195/50R16 84      11A; 24J; 24M            e4*2001/116*0102*01;
                                               205/45R16 83      11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   195/45R16 80                               ab
                                               195/50R16 84      11A; 21P; 22I; 24M       e4*2001/116*0102*02;
                                               205/45R16 83      11A; 24M                 Frontantrieb;
                                               205/50R16 87      11A; 21B; 22B; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0165-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48394
ANLAGE: 10 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: EBZ_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 23.09.2013
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                                                                                                      Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 68   195/45R16 80               11A; 24M                ab
                                      195/50R16 84               11A; 24J; 24M           e4*2001/116*0102*02;
                                      205/45R16 83               11A; 24J; 24M           Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
FZ             e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   185/50R16 81      11A; 22I; 24J           Schrägheck;
               e4*2007/46*0294*..              185/55R16 83      11A; 22I; 24J           Allradantrieb;
                                               195/50R16 84      11A; 22I; 24J; 248; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                               205/45R16 83      11A; 22I; 24J           71K; 721; 725; 73C;
                                               205/50R16 87      11A; 21P; 22B; 241;     74A; 74P
                                                                 246; 248; 270
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   195/45R16 80                              nur bis
                                               195/50R16 84      11A; 21P; 22I; 24M      e4*2001/116*0090*03;
                                               205/45R16 83      11A; 24M                Frontantrieb;
                                               205/50R16 87      11A; 21B; 22B; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24J                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   195/45R16 80      11A; 24J; 24M           ab
                                               195/50R16 84      11A; 21P; 22I; 24J;     e4*2001/116*0090*04;
                                                                 24M                     Frontantrieb;
                                               205/45R16 83      11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R16 87      11A; 21B; 22B; 24D;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24J                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
NZ             e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   185/50R16 81      11A; 22I; 24J           Frontantrieb;
               e4*2007/46*0293*..              185/55R16 83      11A; 22I; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/50R16 84      11A; 22I; 24J; 248; 270 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                               205/45R16 83      11A; 22I; 24J           74P
                                               205/50R16 87      11A; 21P; 22B; 241;
                                                                 246; 248; 270

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
H00          e1*2001/116*0311*.. 39 - 69 195/40R16 76            11A; 21B; 21J; 22B;      ab
MM           e4*2001/116*0042*..                                 22L; 24D; 24J; 367;      e4*2001/116*0042*07;
                                                                 5CA; 80G                 Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Radschrauben;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0165-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48394
ANLAGE: 10 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: EBZ_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 23.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
MM           e4*98/14*0042*..  39 - 56 195/40R16 76              11A; 21B; 21J; 22B;      nur bis
                                                                 22L; 24D; 24J; 367;      e4*98/14*0042*06;
                                                                 80G
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Radmuttern;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0165-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48394
ANLAGE: 10 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: EBZ_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 23.09.2013
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0165-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48394
ANLAGE: 10 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: EBZ_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 23.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 7
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5CA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 800kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0165-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48394
ANLAGE: 10 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: EBZ_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 23.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 7
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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