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							Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                              Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.07.2021
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                Fahrzeughersteller              MARUTI, SUZUKI




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TREH2KA35D541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        560      1890    10/09
TREH2KA35O541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        560      1890    03/13
TREH2KA35W541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        560      1890    03/09
TREH2KA35541            PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        560      1890    05/09
TREH2SA35D541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        560      1890    10/09
TREH2SA35O541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        560      1890    03/13
TREH2SA35W541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        560      1890    03/09
TREH2SA35541            PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        560      1890    05/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsm ittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MARUTI, SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : MM; (nur bis e4*98/14*0042*06)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : GF; FF; LF; EG; EZ; FH; ER
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : H00; MM; (MM ab e4*2001/116*0042*07)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : MH; EX; NH; MZ
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                          Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 80 Nm für Typ : FH
                                         85 Nm für Typ : EG; ER; EX; EZ; FF; GF; MH; MZ; NH
                                         100 Nm für Typ : LF
                                         100 Nm ( Radmuttern M12x1,25 ) für Typ : MM
                                         110 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : H00; MM
Verkaufsbezeichnung:     ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GF           e6*2001/116*0123*.. 50          155/65R14 75      11A; 245; 248             4-türig; Frontantrieb;
                                             165/60R14 75      11A; 22I; 24J; 248        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             175/60R14 79      11A; 22I; 241; 244;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               246; 247                  721; 725; 73C; 74A;
                                             185/55R14 80      11A; 22B; 241; 244;       74P
                                                               246; 247

Verkaufsbezeichnung:     CELERIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
LF           e6*2007/46*0119*.. 50           165/65R14 79      11A; 24J; 26P; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     IGNIS, SWIFT NEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
FH           e4*98/14*0047*..    61 - 80 165/70R14             51G                       Allradantrieb;
                                         175/65R14 82                                    Frontantrieb;
                                         185/60R14 82          11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69     165/70R14   81                              Frontantrieb;
                                             175/65R14   82    11A;   24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             175/70R14   84    11A;   24M                12A; 51A; 7AV; 71C;
                                             185/60R14   82    11A;   22I; 24J;   24M    71K; 721; 725; 73C;
                                             185/65R14   86    11A;   22I; 24J;   24M    74A; 74P; 76J
                                             195/60R14   86    11A;   22I; 24J;   24M
                                             195/65R14   89    11A;   22I; 24J;   24M

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 165/70R14             51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         175/65R14       82    11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                         175/70R14       84                              721; 725; 73C; 74A;
                                         185/60R14       82    11A; 24J; 24M             74P; 76J
                                         195/60R14       86    11A; 24J; 24M




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                          Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
FF           e6*98/14*0086*..   46           165/60R14 75      11A; 21B; 22B; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24J; 54A                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
EG           e6*93/81*0024*..,  52 - 73 175/60R14-79                                     Frontantrieb;
             e6*95/54*0024*..,  52 - 89 165/65R14 M+S          51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
             e6*98/14*0024*..,          185/60R14-82           11A; 22B                  12A; 51A; 71C; 71K;
             H032                       195/60R14-85           11A; 22B; 54A             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73     165/70R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             175/65R14   82    11A; 24K                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                             175/70R14   84                              721; 725; 73C; 74A;
                                             185/60R14   82    11A; 24K                  74P; 76J
                                             195/60R14   86    11A; 24K

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
ER           e4*98/14*0054*..   66 - 78      185/65R14         51G                       Stufenheck;
                                             195/60R14 86      11A; 22L                  Schrägheck;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 68          165/70R14   81                              ab
                                             175/65R14   82                              e4*2001/116*0102*02;
                                             185/60R14   82    11A; 24M                  Allradantrieb;
                                             195/60R14   86    11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76J
EZ            e4*2001/116*0102*.. 67 - 75    165/70R14         51G                       nur bis
                                             175/65R14   82                              e4*2001/116*0102*01;
                                             185/60R14   82                              Frontantrieb;
                                             195/60R14   86                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/65R14   89                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76J




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                          Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75     165/70R14         51G                       ab
                                             175/65R14   82                              e4*2001/116*0102*02;
                                             185/60R14   82                              Frontantrieb;
                                             195/60R14   86                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/65R14   89                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76J
EZ            e4*2001/116*0102*.. 68         165/70R14   81                              nur bis
                                             175/65R14   82                              e4*2001/116*0102*01;
                                             185/60R14   82    11A; 24M                  Allradantrieb;
                                             195/60R14   86    11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76J
MZ            e4*2001/116*0090*.. 51 - 75    165/70R14         51G                       nur bis
                                             175/65R14   82                              e4*2001/116*0090*03;
                                             185/60R14   82                              Frontantrieb;
                                             195/60R14   86                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/65R14   89                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76J
MZ            e4*2001/116*0090*.. 51 - 75    165/70R14         51G                       ab
                                             175/65R14   82                              e4*2001/116*0090*04;
                                             185/60R14   82    11A; 24M                  Frontantrieb;
                                             195/60R14   86    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/65R14   89    11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI    WAGON R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
H00          e1*2001/116*0311*..   39      155/65R14           51G                       ab
MM           e4*2001/116*0042*..   39 - 69 165/60R14 75        11A; 21B; 24M; 5BV        e4*2001/116*0042*07;
                                           165/60R14 79        11A; 21B; 24M; 5CW        Allradantrieb;
                                           175/60R14 79        11A; 21B; 21J; 22B;       Frontantrieb;
                                                               22L; 24M                  Radschrauben;
                                             185/50R14 77      11A; 21B; 21J; 22B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               22L; 24D; 24J; 367;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               80G
                                             185/55R14 80      11A; 21B; 21J; 22B;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               22L; 24D; 24J; 367;       74P
                                                               80G




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                           Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
MM           e4*98/14*0042*..   39 - 56 155/65R14               51G                       nur bis
                                        165/60R14 75            11A; 21B; 24M             e4*98/14*0042*06;
                                        175/60R14 79            11A; 21B; 21J; 22B;       Allradantrieb;
                                                                22L; 24M                  Frontantrieb;
                                              185/50R14 77      11A; 21B; 21J; 22B;       Radmuttern;
                                                                22L; 24D; 24J; 367;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                80G
                                              185/55R14 80      11A; 21B; 21J; 22B;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                22L; 24D; 24J; 367;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                80G
                                                                                          74P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                           Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                           Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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                                                                                                    Seite: 7 von 9
       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kot flügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 774kg.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                           Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 874kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstell ers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. B ei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J)   Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
       COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
       sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurc hmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                          Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SUZUKI (THA)
       Fahrzeugtyp:     LF
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0119*..
       Handelsbez.:     CELERIO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 270              y = 270                  HA
             27I                     x = 220              y = 220                  HA
             26B                     x = 200              y = 300                  VA
             26P                     x = 160              y = 240                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 270        y = 270             1                HA
             27F                  x = 270        y = 270             1                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.