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							               Gutachten 366-0227-09-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
               ANLAGE: 6 SUZUKI                                                     Radtyp: TREY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 07.09.2022
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                               Fahrzeughersteller              Suzuki, SUZUKI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TREY2SA38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      615      2007    04/12
               TREY2SA38P541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      615      2007    04/17
               TREY2SA38541            PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      615      2007    07/09
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 47783*27




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Suzuki, SUZUKI
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : MF; EW; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: JSA...))
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : AZ; EZ; ER
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : EX; MH; NH; MZ
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-09-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
               ANLAGE: 6 SUZUKI                                                 Radtyp: TREY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.09.2022
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               Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 85 Nm für Typ : ER; EX; EZ; MF; MH; MZ; NH
                                                        100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ
               Verkaufsbezeichnung:     BALENO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EW           e6*2007/46*0177*.. 66 - 82      195/45R17 81        11A; 245; 248; 26P;     Frontantrieb;
                                                                                27I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/40R17 80        11A; 24J; 248; 26B;     12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                26N; 27I                71K; 721; 725; 73C;
                                                            205/45R17 84        11A; 24J; 248; 26B;     74A; 74P
                                                                                26N; 27I
                                                            215/40R17 83        11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                26N; 27B; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     IGNIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MF           e4*2007/46*1162*..    61 - 66   195/45R17 81        11A; 245; 248           Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AA; 7AV;
                                                                                                        7PT; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
§22 47783*27




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69     195/40R17 81        11A; 22B; 24J; 24M      Frontantrieb;
                                                            205/40R17 80        11A; 21P; 22B; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24J                     12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                            215/35R17 79        11A; 21P; 22B; 24C;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                24D                     74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 205/40R17 80            11A; 22B; 24C; 24D      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73     205/40R17 80        11A; 22B; 24C; 24D      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ER           e4*98/14*0054*..   66 - 78      205/40R17 80        11A; 21B; 21L; 22B;     Stufenheck;
                                                                                22L                     Schrägheck;
                                                            215/40R17 83        11A; 21B; 21L; 22B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                22L; 24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-09-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
               ANLAGE: 6 SUZUKI                                                 Radtyp: TREY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.09.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75      195/40R17   81                             nur bis
                                                             205/40R17   80     11A; 22I; 24M           e4*2001/116*0102*01;
                                                             215/35R17   79     11A; 22I; 24M           Frontantrieb;
                                                             215/40R17   83     11A; 22I; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               EZ            e4*2001/116*0102*.. 68          215/35R17 79       11A; 24J; 24M           nur bis
                                                             215/40R17 83       11A; 24J; 24M           e4*2001/116*0102*01;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               EZ            e4*2001/116*0102*.. 67 - 75     195/40R17   81                             ab
                                                             205/40R17   80     11A; 22I; 24M           e4*2001/116*0102*02;
                                                             215/35R17   79     11A; 22I; 24M           Frontantrieb;
                                                             215/40R17   83     11A; 22I; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
§22 47783*27




               EZ            e4*2001/116*0102*.. 68          215/35R17 79       11A; 24J; 24M           ab
                                                             215/40R17 83       11A; 24J; 24M           e4*2001/116*0102*02;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               FZ            e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   195/40R17   81     11A;   22I; 245         Schrägheck;
                             e4*2007/46*0294*..              195/45R17   81     11A;   22I; 245         Allradantrieb;
               NZ            e4*2007/46*0155*..              205/40R17   80     11A;   22B; 24J; 270    Radschrauben;
                                                             215/40R17   83     11A;   22B; 24J; 248;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                270                     12A; 51A; 573; 7EO;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               FZ            e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   195/40R17   81     11A;   22I; 245         Schrägheck;
                             e4*2007/46*0294*..              195/45R17   81     11A;   22I; 245         Allradantrieb;
               NZ            e4*2007/46*0155*..              205/40R17   80     11A;   22B; 24J; 270    Radmuttern;
                                                             215/40R17   83     11A;   22B; 24J; 248;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                270                     12A; 51A; 573; 7EO;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               MZ            e4*2001/116*0090*.. 51 - 75     195/40R17   81     11A;   24M              ab
                                                             205/40R17   80     11A;   22I; 24J; 24M    e4*2001/116*0090*04;
                                                             215/35R17   79     11A;   22I; 24J; 24M    Frontantrieb;
                                                             215/40R17   83     11A;   22I; 24J; 24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-09-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
               ANLAGE: 6 SUZUKI                                                 Radtyp: TREY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MZ           e4*2001/116*0090*.. 51 - 75      195/40R17   81                             nur bis
                                                             205/40R17   80     11A; 22I; 24M           e4*2001/116*0090*03;
                                                             215/35R17   79     11A; 22I; 24M           Frontantrieb;
                                                             215/40R17   83     11A; 22I; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               NZ            e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   195/40R17   81     11A;   22I; 245         Frontantrieb;
                             e4*2007/46*0293*..              195/45R17   81     11A;   22I; 245         Radmuttern;
                                                             205/40R17   80     11A;   22B; 24J; 270    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/40R17   83     11A;   22B; 24J; 248;   12A; 51A; 7EM; 71C;
                                                                                270                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P
               NZ            e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   195/40R17   81     11A;   22I; 245         Frontantrieb;
                             e4*2007/46*0293*..              195/45R17   81     11A;   22I; 245         Radschrauben;
                                                             205/40R17   80     11A;   22B; 24J; 270    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/40R17   83     11A;   22B; 24J; 248;   12A; 51A; 7EM; 71C;
                                                                                270                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 47783*27




               AZ           e4*2007/46*1205*.. 61 - 82       195/45R17   81     11A; 245                Allradantrieb;
                                                             205/40R17   80     11A; 24J; 248           Frontantrieb;
                                                             205/45R17   84     11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/40R17   83     11A; 24J; 248; 27I      12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-09-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
               ANLAGE: 6 SUZUKI                                                  Radtyp: TREY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 9
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
§22 47783*27




                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-09-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
               ANLAGE: 6 SUZUKI                                                  Radtyp: TREY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.09.2022
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                      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenk otflügel ist die Freigängigkeit
§22 47783*27




                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-09-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
               ANLAGE: 6 SUZUKI                                                  Radtyp: TREY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
§22 47783*27




                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beac hten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Sys tem
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/ 46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-09-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
               ANLAGE: 6 SUZUKI                                                 Radtyp: TREY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 9


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     AZ
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1205*..
                      Handelsbez.:     SWIFT

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 150              y = 150                  VA
                            26B                     x = 200              y = 200                  VA
                            27I                     x = 150              y = 250                  HA
                            27B                     x = 200              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 47783*27




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 200        y = 200             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 200            15                VA
                            27H                  x = 200        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 200        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-09-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
               ANLAGE: 6 SUZUKI                                                  Radtyp: TREY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 9

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     EW
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0177*..
                      Handelsbez.:     BALENO

                      Variante(n):     Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                            26B                        x = 290              y = 300               VA
                            26P                        x = 240              y = 200               VA
                            27B                        x = 250              y = 300               HA
                            27I                        x = 200              y = 250               HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 47783*27




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 290        y = 300             8                VA
                            26J                   x = 290        y = 300            30                VA
                            27H                   x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                   x = 250        y = 300            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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