Gutachten 366-0131-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49135
ANLAGE: 7 Radtyp: J2-665
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
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Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA
Raddaten:
!
FO
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
IN
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
B
A
Technische Daten, Kurzfassung
R
O
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
V
loch werkstoff Rad- Abroll ab
R
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
U
Z
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
N
100538541 J2-66538-5100 73.1/54.1 54,1 Kunststoff 625 2000 12//12
IO
S
R
E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J)
V
E
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 8,5 Grad
S
LE
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm
E
Verkaufsbezeichnung: SUBARU TREZIA
IN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E
D1(a) e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 195/50R16 84 -R11A; 12R; 245; 248 Schrägheck; 4-türig;
195/55R16 87 11A; 12R; 245; 248 Frontantrieb;
19
205/50R16 87 11A; 12A; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
§
26P; 27I 51A; 71K; 721; 725;
H
729; 73C; 74A; 74P
C
A
N
G
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
N
U
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 8,5 Grad
G
A
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : T 22
R
T
103 Nm für Typ : HW2; T25; XP12(a); XW3(a); XW3P
IN
110 Nm für Typ : T23
E
135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XP11(a) erhöhtes
R
Anzugsmoment
U
Z
Verkaufsbezeichnung: LEXUS CT200H
T
H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
IC
A10(a) e11*2007/46*0150*.. 73 195/55R16 87 erhöhtes
-N
Anzugsmoment
195/60R16 89 135 Nm; Schrägheck;
IG
205/50R16 87 11A; 26P Frontantrieb;
LT
205/55R16 91 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
Ü
G
215/55R16 93 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
N
225/50R16 92 11A; 26P; 57T 725; 729; 73C; 74A;
U
74P; 740; 76U
T
N
E
Verkaufsbezeichnung: PRIUS
M
U
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K
HW2 e11*2001/116*0200*.. 57 195/55R16 87 10B; 11G; 11H; 12A;
O
D
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49135
ANLAGE: 7 Radtyp: J2-665
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 195/55R16 87 Frontantrieb;
!
FO
XW3P e11*2007/46*0015*.. 195/60R16 89 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
IN
725; 73C; 74A; 74P;
B
76U
A
R
O
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
V
R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U
T 22 e11*96/79*0077*.. 66 - 110 195/55R16 87 10B; 11B; 11G; 11H;
Z
205/45R16 87 12A; 51A; 71K; 721;
N
IO
74 - 110 205/45R16 83 5DW 725; 73C; 74A; 74P
S
T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/55R16 90 12O Reifen mit
R
E
Schneeketten; ab
V
e11*2001/116*0196*05;
E
S
10B; 11B; 11G; 11H;
LE
51A; 71K; 721; 725;
E
73C; 74A; 74P
IN
T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/55R16 91 ab
E
215/55R16 93 -R e11*2001/116*0196*05;
225/50R16 92 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
19
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
§
H
76U
C
T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/50R16 87W nur bis
A
N
205/55R16 90 e11*2001/116*0196*04;
G
215/50R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
N
215/55R16 93 12A; 51A; 71K; 721;
U
G
225/50R16 92 11A; 21B 725; 73C; 74A; 74P
A
T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/55R16 90 12O Reifen mit
R
T
Schneeketten; nur bis
IN
e11*2001/116*0196*04;
E
10B; 11B; 11G; 11H;
R
51A; 71K; 721; 725;
U
Z
73C; 74A; 74P
T
H
IC
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA
-N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T23 e11*98/14*0122*.. 105 - 141 205/50R16 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
IG
51A; 71K; 721; 725;
LT
73C; 74A; 74P
Ü
G
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO-S
N
U
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T
XP12(a) e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 195/50R16 84 11A; 12R; 245; 248 Schrägheck; 4-türig;
N
E
195/55R16 87 11A; 12R; 245; 248 Frontantrieb;
M
205/50R16 87 11A; 12A; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
U
K
26P; 27I 51A; 71K; 721; 725;
O
729; 73C; 74A; 74P
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49135
ANLAGE: 7 Radtyp: J2-665
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: URBAN CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP11(a) e11*2001/116*0263*.. 66 195/60R16 89 erhöhtes
!
FO
Anzugsmoment
205/55R16 91 135 Nm; Allradantrieb;
IN
215/55R16 93 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
B
A
225/50R16 92 11A; 22I 12A; 51A; 573; 71K;
R
721; 725; 73C; 74A;
O
V
74P; 740
R
XP11(a) e11*2001/116*0263*.. 66 - 74 195/60R16 89 erhöhtes
U
Anzugsmoment
Z
205/55R16 91 135 Nm; Frontantrieb;
N
IO
215/55R16 93 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
S
225/50R16 92 11A; 22I 12A; 51A; 71K; 721;
R
E
725; 729; 73C; 74A;
V
74P; 740
E
S
LE
Auflagen
E
IN
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
E
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
-R
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
19
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
H
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
C
A
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
N
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
G
N
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
U
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
G
A
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
R
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
T
IN
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
E
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
R
der Fahrzeugpapiere enthält.
U
Z
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
T
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
H
IC
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
-N
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
IG
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
LT
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
Ü
G
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
N
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
U
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
T
N
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
E
M
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
U
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
K
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
O
D
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49135
ANLAGE: 7 Radtyp: J2-665
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
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12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
!
FO
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
IN
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
B
A
R
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
O
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
V
R
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
U
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
Z
N
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
IO
herzustellen.
S
R
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
E
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
V
E
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
S
herzustellen.
LE
E
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
IN
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
E
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
-R
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
19
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§
H
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
C
A
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
N
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
G
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
N
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
U
G
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
A
R
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
T
IN
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
E
R
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
U
Z
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
T
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
H
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
IC
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
-N
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
IG
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
LT
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Ü
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
G
N
U
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
T
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
N
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
E
M
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
U
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
K
dieser Reifengröße zu beachten.
O
D
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
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Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
!
FO
Reifengröße:
IN
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
B
A
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
R
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
O
V
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
R
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
U
Z
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
N
Achslast von 974kg.
IO
S
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
R
Tiefbetts angebracht werden.
E
V
E
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
S
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
LE
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
E
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
IN
Ventilherstellers zu beachten.
E
-R
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
19
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
§
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
H
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
C
A
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
N
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
G
N
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
U
G
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
A
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
R
T
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
IN
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
E
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
R
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
U
Z
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
T
zu überprüfen.
H
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
IC
nochmals zu überprüfen.
-N
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
IG
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
LT
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
Ü
beachten.
G
N
U
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
T
Zentrierringe verwendet werden.
N
E
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
M
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
!
FO
Fahrzeug:
IN
B
Hersteller: FUJI HEAVY
A
Fahrzeugtyp: D1(a)
R
O
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0021*..
V
Handelsbez.: SUBARU TREZIA
R
U
Z
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig
N
IO
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
S
R
E
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
V
von [mm] bis [mm]
E
S
27I x = 200 y = 170 HA
LE
26B x = 230 y = 380 VA
E
26P x = 180 y = 330 VA
IN
27B x = 250 y = 220 HA
E
-R
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
19
§
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
H
von [mm] bis [mm] um [mm]
C
27F x = 250 y = 220 21 HA
A
N
26N x = 230 y = 380 8 VA
G
26J x = 230 y = 380 20 VA
N
27H x = 250 y = 220 8 HA
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
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Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
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Fahrzeug:
!
FO
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: A10(a)
IN
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0150*..
B
Handelsbez.: LEXUS CT200H
A
R
O
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
V
R
U
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Z
N
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
IO
von [mm] bis [mm]
S
R
27B x = 430 y = 340 HA
E
26P x = 300 y = 400 VA
V
E
26B x = 350 y = 450 VA
S
LE
27I x = 380 y = 290 HA
E
IN
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
E
Auflagen Im Bereich -R Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
19
26N x = 350 y = 450 8 VA
§
26J x = 350 y = 450 21 VA
H
C
27H x = 430 y = 340 8 HA
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49135
ANLAGE: 7 Radtyp: J2-665
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 8
Fahrzeug:
!
FO
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XP12(a)
IN
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0020*..
B
Handelsbez.: TOYOTA VERSO-S
A
R
O
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig
V
R
U
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Z
N
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
IO
von [mm] bis [mm]
S
R
27I x = 200 y = 170 HA
E
26B x = 230 y = 380 VA
V
E
26P x = 180 y = 330 VA
S
LE
27B x = 250 y = 220 HA
E
IN
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
E
Auflagen Im Bereich -R Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
19
27F x = 250 y = 220 21 HA
§
26N x = 230 y = 380 8 VA
H
C
26J x = 230 y = 380 20 VA
A
27H x = 250 y = 220 8 HA
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.