Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 9 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA
Raddaten:
!
FO
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
IN
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
B
A
Technische Daten, Kurzfassung
R
O
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
V
loch werkstoff Rad- Abroll ab
R
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
U
Z
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
N
100538541 J2-77038-5100 73.1/54.1 54,1 Kunststoff 615 2000 10/12
IO
S
R
E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J)
V
E
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
S
LE
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm
E
Verkaufsbezeichnung: SUBARU TREZIA
IN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E
D1(a) e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 195/45R17 85 -R Schrägheck; 4-türig;
205/45R17 84 11A; 245; 248 Frontantrieb;
19
215/40R17 83 11A; 245; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
§
12A; 51A; 71K; 721;
H
C
215/45R17 87 11A; 245; 248; 26P; 27I 725; 729; 73C; 74A;
A
74P
N
G
N
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
U
G
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
A
R
T
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : T 22
IN
103 Nm für Typ : T 18; T 19; T 20; T19U; T25; XP12(a); XW3(a)
E
110 Nm für Typ : T23
R
135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XP11(a) erhöhtes
U
Z
Anzugsmoment
T
H
Verkaufsbezeichnung: LEXUS CT200H
IC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
-N
A10(a) e11*2007/46*0150*.. 73 205/45R17 88 erhöhtes
Anzugsmoment
IG
205/50R17 89 11A; 26P 135 Nm; Schrägheck;
LT
215/45R17 87 11A; 26P Frontantrieb;
Ü
G
225/45R17 91 11A; 26P; 67S 10B; 11B; 11G; 11H;
N
12A; 51A; 71K; 721;
U
725; 729; 73C; 74A;
T
N
74P; 740
E
M
U
Verkaufsbezeichnung: PRIUS
K
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
O
D
XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 205/45R17 88 11A; 21P; 22I; 51J Frontantrieb;
215/45R17 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 9 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T 22 e11*96/79*0077*.. 66 - 110 205/45R17 88 10B; 11B; 11G; 11H;
!
FO
215/40R17 87 11A; 24J; 367 12A; 51A; 71K; 721;
IN
74 - 110 205/45R17 84 5EA 725; 73C; 74A; 74P
215/40R17 83 11A; 24J; 367; 5DW
B
A
T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/50R17 91 11A; 21P ab
R
225/45R17 91 e11*2001/116*0196*05;
O
V
10B; 11B; 11G; 11H;
R
12A; 51A; 71K; 721;
U
725; 73C; 74A; 74P
Z
T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/45R17 87W
N
nur bis
IO
225/45R17 90 e11*2001/116*0196*04;
S
10B; 11B; 11G; 11H;
R
E
12A; 51A; 71K; 721;
V
725; 73C; 74A; 74P
E
S
LE
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CARINA E
E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
IN
T 19 G004 73 - 98 205/40R17 Nur bis 974 kg Achslast 10B; 11B; 11G; 11H;
E
-Rzul.; 637 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R17 11A; 22B; 635 725; 73C; 74A; 74P
19
215/40R17-83 Nur bis 974 kg Achslast
§
zul.; 11A; 22B
H
116 - 129 215/40R17 11A; 22B; 631
C
T19U e11*93/81*0010*.. 54 - 79 205/40R17 nur bis 974 kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H;
A
N
Achslast; 637 12A; 51A; 71K; 721;
G
215/40R17-83 nur bis 974 kg zul. 725; 73C; 74A; 74P
N
Achslast; 11A; 22B
U
G
54 - 98 215/40R17 11A; 22B; 635
A
T19U G172 73 - 98 205/40R17 637 Pkw geschlossen;
R
T
215/40R17-83 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
IN
12A; 51A; 71K; 721;
E
725; 73C; 74A; 74P
R
U
Z
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA
T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H
IC
T 18 F411 115 215/40R17 638 Fz-
-N
Breite=1745mm(breite
Ausf.);
IG
10B; 11B; 11G; 11H;
LT
12A; 51A; 71K; 721;
Ü
725; 73C; 74A; 74P
G
N
T 18 F411 77 215/40R17-83 11A; 22B Fz-
U
115 215/40R17 11A; 22B; 638 Breite=1705mm(schmal
T
e
N
E
Ausf);
M
10B; 11B; 11G; 11H;
U
12A; 51A; 71K; 721;
K
O
725; 73C; 74A; 74P
D
T 20 e1*93/81*0006*.., 85 - 129 215/40R17 11A; 22B; 631 Frontantrieb;
G608 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 9 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T23 e11*98/14*0122*.. 105 - 141 205/45R17 88 11A; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
!
FO
215/40R17 87 11A; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
IN
B
A
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO-S
R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
O
V
XP12(a) e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 195/45R17 85 Schrägheck; 4-türig;
R
205/45R17 84 11A; 245; 248 Frontantrieb;
U
215/40R17 83 11A; 245; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
Z
N
12A; 51A; 71K; 721;
IO
215/45R17 87 11A; 245; 248; 26P; 27I 725; 729; 73C; 74A;
S
74P
R
E
V
Verkaufsbezeichnung: URBAN CRUISER
E
S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LE
XP11(a) e11*2001/116*0263*.. 66 205/50R17 89 11A; 22I erhöhtes
E
Anzugsmoment
IN
215/45R17 87 135 Nm; Allradantrieb;
E
225/45R17 91 -R11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
19
721; 725; 73C; 74A;
§
74P; 740
H
XP11(a) e11*2001/116*0263*.. 66 - 74 205/50R17 89 11A; 22I erhöhtes
C
Anzugsmoment
A
N
215/45R17 87 135 Nm; Frontantrieb;
G
225/45R17 91 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
N
12A; 51A; 71K; 721;
U
G
725; 729; 73C; 74A;
A
74P; 740
R
T
IN
E
Auflagen
R
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
U
Z
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
T
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
H
IC
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
-N
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
IG
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
LT
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Ü
G
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
N
U
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
T
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
N
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
E
M
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
U
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
K
der Fahrzeugpapiere enthält.
O
D
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 9 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
!
FO
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
IN
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
B
A
R
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
O
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
V
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
R
U
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Z
N
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
IO
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
S
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
R
herzustellen.
E
V
E
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
S
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
LE
E
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
IN
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
E
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
-R
herzustellen.
19
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
H
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
C
A
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
N
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
G
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
N
U
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
G
A
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
R
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
T
IN
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
E
R
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
U
Z
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
T
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
H
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
IC
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
-N
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
IG
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
LT
abgedeckt sein.
Ü
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
G
N
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
U
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
T
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
N
E
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
M
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
U
K
abgedeckt sein.
O
D
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
!
FO
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
IN
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
B
A
R
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
O
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
V
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
R
U
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Z
N
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
IO
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
S
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
R
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
E
V
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
E
S
dieser Reifengröße zu beachten.
LE
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
E
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
IN
E
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
-R
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
19
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
H
C
A
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
N
Achslast von 974kg.
G
N
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
U
Achslast von 1000kg.
G
A
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
R
T
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
IN
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
E
R
635) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
U
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Z
T
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
H
IC
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
-N
638) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
IG
LT
67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Ü
Reifengröße:
G
Vorderachse: 205/50R17
N
U
Hinterachse: 225/45R17
T
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
N
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
E
M
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
U
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
K
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
O
D
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 9 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
!
FO
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
IN
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
B
A
Ventilherstellers zu beachten.
R
O
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
V
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
R
U
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
Z
N
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
IO
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
S
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
R
E
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
V
E
S
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
LE
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
E
IN
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
E
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
-R
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
19
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
§
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
H
C
nochmals zu überprüfen.
A
N
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
G
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
N
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
U
G
beachten.
A
R
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
T
IN
Zentrierringe verwendet werden.
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 9 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
!
FO
Fahrzeug:
IN
B
Hersteller: FUJI HEAVY
A
Fahrzeugtyp: D1(a)
R
O
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0021*..
V
Handelsbez.: SUBARU TREZIA
R
U
Z
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig
N
IO
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
S
R
E
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
V
von [mm] bis [mm]
E
S
27B x = 250 y = 220 HA
LE
27I x = 200 y = 170 HA
E
26B x = 230 y = 380 VA
IN
26P x = 180 y = 330 VA
E
-R
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
19
§
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
H
von [mm] bis [mm] um [mm]
C
27H x = 250 y = 220 8 HA
A
N
27F x = 250 y = 220 21 HA
G
26N x = 230 y = 380 8 VA
N
26J x = 230 y = 380 20 VA
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 9 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Fahrzeug:
!
FO
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XP12(a)
IN
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0020*..
B
Handelsbez.: TOYOTA VERSO-S
A
R
O
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig
V
R
U
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Z
N
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
IO
von [mm] bis [mm]
S
R
27B x = 250 y = 220 HA
E
27I x = 200 y = 170 HA
V
E
26B x = 230 y = 380 VA
S
LE
26P x = 180 y = 330 VA
E
IN
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
E
Auflagen Im Bereich -R Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
19
27H x = 250 y = 220 8 HA
§
27F x = 250 y = 220 21 HA
H
C
26N x = 230 y = 380 8 VA
A
26J x = 230 y = 380 20 VA
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 9 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Fahrzeug:
!
FO
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: A10(a)
IN
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0150*..
B
Handelsbez.: LEXUS CT200H
A
R
O
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
V
R
U
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Z
N
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
IO
von [mm] bis [mm]
S
R
27I x = 380 y = 290 HA
E
27B x = 430 y = 340 HA
V
E
26P x = 300 y = 400 VA
S
LE
26B x = 350 y = 450 VA
E
IN
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
E
Auflagen Im Bereich -R Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
19
27H x = 430 y = 340 8 HA
§
26N x = 350 y = 450 8 VA
H
C
26J x = 350 y = 450 21 VA
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.