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							Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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Fahrzeughersteller                      : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
51004063             LK 100                 Ø63.5 Ø54.1                 54,1    Kunststoff     650     2200    07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SUBARU TREZIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
D1(a)        e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 185/55R16 83           56G                     Schrägheck; 4-türig;
                                         185/60R16 86           56G                     Frontantrieb;
                                         195/50R16 84           11A; 245; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                              195/55R16 87      11A; 245; 248; 26P; 27I 729; 73C; 74A; 74P
                                              205/50R16 87      11A; 245; 248; 26P; 27I
                                              215/45R16 86      11A; 245; 248; 26P; 27I
                                              225/45R16 89      11A; 24J; 248; 26P;
                                                                27I; 685

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : T 22
                                          103 Nm für Typ : HW2; T 20; T25; XP12(a)
                                          135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XP11(a) erhöhtes
                                          Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3P erhöhtes
                                          Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
A10(a)       e11*2007/46*0150*.. 73   195/55R16 87                                         erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                              195/60R16 89                                 135 Nm; Schrägheck;
                                              205/50R16 87      11A; 26P                   Frontantrieb;
                                              205/55R16 91      11A; 26P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93      11A; 26P                   12A; 51A; 71E; 723;
                                              225/45R16 89      11A; 26P; 685              729; 73C; 74A; 74P;
                                              225/50R16 92      11A; 26P; 57T              740; 76U
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
HW2          e11*2001/116*0200*.. 57          195/55R16 87                               10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                         74A; 74P
XW3P           e11*2007/46*0015*..   73       195/55R16 87      11A; 21P; 22I            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              195/60R16 89      11A; 21P; 22I            135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
T 22         e11*96/79*0077*..    66 - 110 195/55R16 87                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/45R16 87                                  12A; 51A; 71E; 723;
                                  74 - 110 205/45R16 83         5DW                      73C; 74A; 74P
T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/55R16 91                                  ab
                                           215/55R16 93                                  e11*2001/116*0196*05;
                                           225/50R16 92         11A; 21P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76U
T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/50R16 87W                               nur bis
                                              205/55R16 90                               e11*2001/116*0196*04;
                                              215/50R16 90                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93                               12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T 20         e1*93/81*0006*.., 85 - 129 205/50R16-86                                     Frontantrieb;
             G608                       215/45R16-86                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius, Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW     Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73     195/55R16 87    11A; 21P; 22I                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              195/60R16 89      11A; 21P; 22I            135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         76U
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 185/55R16 83           56G                     Schrägheck; 4-türig;
                                         185/60R16 86           56G                     Frontantrieb;
                                         195/50R16 84           11A; 245; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                              195/55R16 87      11A; 245; 248; 26P; 27I 729; 73C; 74A; 74P
                                              205/50R16 87      11A; 245; 248; 26P; 27I
                                              215/45R16 86      11A; 245; 248; 26P; 27I
                                              225/45R16 89      11A; 24J; 248; 26P;
                                                                27I; 685

Verkaufsbezeichnung:     URBAN CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
XP11(a)      e11*2001/116*0263*.. 66 - 74 195/60R16 89                                    erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              205/55R16 91                                135 Nm; Frontantrieb;
                                              215/55R16 93      11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740
XP11(a)        e11*2001/116*0263*.. 66        195/60R16 89                                erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              205/55R16 91                                135 Nm; Allradantrieb;
                                              215/55R16 93      11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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                                                                                                      Seite: 4 von 9
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 9
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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                                                                                                      Seite: 6 von 9
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 9


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    D1(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0021*..
       Handelsbez.:    SUBARU TREZIA

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 380                   VA
             26P                      x = 180             y = 330                   VA
             27B                      x = 250             y = 220                   HA
             27I                      x = 200             y = 170                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 230       y = 380             8                 VA
             26J                   x = 230       y = 380            20                 VA
             27H                   x = 250       y = 220             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 220            21                 HA
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 9

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    A10(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0150*..
       Handelsbez.:    LEXUS CT200H

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 400                   VA
             26B                      x = 350             y = 450                   VA
             27I                      x = 380             y = 290                   HA
             27B                      x = 430             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 450             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 450            21                 VA
             27H                   x = 430       y = 340             8                 HA
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XP12(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0020*..
       Handelsbez.:    TOYOTA VERSO-S

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 380                   VA
             26P                      x = 180             y = 330                   VA
             27B                      x = 250             y = 220                   HA
             27I                      x = 200             y = 170                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 230       y = 380             8                 VA
             26J                   x = 230       y = 380            20                 VA
             27H                   x = 250       y = 220             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 220            21                 HA
						
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