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							                             Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692
                             ANLAGE: 16                                                           Radtyp: EB6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                             Fahrzeughersteller                          : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             510045541/P3        EB6560/P3                  Ø54,1-M-Ø72                 54,1     Kunststoff     660     2100    01/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 50692, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: M13


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU TREZIA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             D1(a)        e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 185/55R16 83               12M                       Schrägheck; 4-türig;
                                                                      185/60R16 86               12T                       Frontantrieb;
                                                                      195/50R16 84               12M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/55R16 87               12R                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                      205/50R16 87               12R                       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                           74P




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: M13


                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692
                             ANLAGE: 16                                                        Radtyp: EB6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
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                                                                                                                                   Seite: 2 von 6


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 103 Nm für Typ : HW2; T25; XP12(a)
                                                                         135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes
                                                                         Anzugsmoment; XW3P erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             A10(a)       e11*2007/46*0150*.. 73   195/55R16 87                                        erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                            195/60R16 89                               135 Nm; Schrägheck;
                                                                            205/50R16 87                               Frontantrieb;
                                                                            205/55R16 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            215/55R16 93                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                            225/50R16 92      11A; 26P; 57T            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 740; 76U

                             Verkaufsbezeichnung:     PRIUS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             HW2          e11*2001/116*0200*.. 57           195/55R16         51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P
§ 22 50692, Erweiterung 01




                             XW3P           e11*2007/46*0015*..   73        195/55R16 87                               erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                            195/60R16 89                               135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 740; 76U

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/50R16 87W                                  nur bis
                                                                        205/55R16     51G                              e11*2001/116*0196*04;
                                                                        215/50R16 90                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        215/55R16 93                                   12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
                             T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/55R16 90        12M                      ab
                                                                                                                       e11*2001/116*0196*05;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P
                             T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/55R16           12T; 51G                 ab
                                                                            215/55R16 93      12A                      e11*2001/116*0196*05;
                                                                            225/50R16 92      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                       76U
                             T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/55R16 90        12M                      nur bis
                                                                                                                       e11*2001/116*0196*04;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692
                             ANLAGE: 16                                                        Radtyp: EB6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 6
                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    195/55R16 87                                      erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           195/60R16 89                                135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 740; 76U

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 185/55R16 83            12M                      Schrägheck; 4-türig;
                                                                      185/60R16 86            12T                      Frontantrieb;
                                                                      195/50R16 84            12M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/55R16 87            12R                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                      205/50R16 87            12R                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P

                             Auflagen
§ 22 50692, Erweiterung 01




                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692
                             ANLAGE: 16                                                        Radtyp: EB6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 6
                                   Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                   aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
§ 22 50692, Erweiterung 01




                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        205/55R16
                                                 Hinterachse:                        225/50R16
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692
                             ANLAGE: 16                                                        Radtyp: EB6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 6
                                   Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                   Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
§ 22 50692, Erweiterung 01




                             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692
                             ANLAGE: 16                                                        Radtyp: EB6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 6


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:      A10(a)
                                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0150*..
                                    Handelsbez.:      LEXUS CT200H

                                    Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 430             y = 340                    HA
                                          26P                      x = 300             y = 400                    VA
                                          26B                      x = 350             y = 450                    VA
                                          27I                      x = 380             y = 290                    HA
§ 22 50692, Erweiterung 01




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 350       y = 450              8                VA
                                          26J                   x = 350       y = 450             21                VA
                                          27H                   x = 430       y = 340              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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