Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten 366-0281-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52803
ANLAGE: 9                                                            Radtyp: B1.6015
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 10.07.2019
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                         : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA,
                                             TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
X5                  X5                         FZ02 Ø63,3 - Ø54,1          54,1    Kunststoff     560     1949    04/19
X5                  X5                         FZ02 Ø63,3 - Ø54,1          54,1    Kunststoff     565     1940    04/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : KIT85
                                             ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SUBARU TREZIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
D1(a)        e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 185/60R15 84              12M                        Schrägheck; 4-türig;
                                         185/65R15 88              12M                        Frontantrieb;
                                         195/60R15 88              12M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R15 88              11A; 12R; 245; 248         51A; 71C; 71K; 721;
                                         205/60R15 91              11A; 12A; 245; 248         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76Q

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                             EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : XW5(EU,M)-TMG; XP12(a); XW5(EU,M); XW5P(EU,M)
Zubehör                                    : KIT17
                                             ___
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : T25; T 18; T19U; T 19; T 20; T 22




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52803
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: B1.6015
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 10.07.2019
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 6
Zubehör                                 : KIT85
                                          ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : T 22
                                          103 Nm für Typ : T 18; T 19; T 20; T19U; T25; XP12(a)
                                          135 Nm für Typ : XW5(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                          XW5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XW5P(EU,M) erhöhtes
                                          Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 22         e11*96/79*0077*..    66 - 110 195/60R15            12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/50R15-86         11A; 12A; 24J             51A; 71C; 71K; 721;
                                           205/55R15-87         11A; 12A; 24J; 367        725; 73C; 74A; 74P
T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 95  195/65R15            12T; 51G                  nur bis
                                           205/60R15 91         12A                       e11*2001/116*0196*04;
                                           215/55R15 89         12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/55R15 92         12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q; DBW
T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 95   195/65R15         12T; 51G                  ab
                                              205/60R15 91      12A                       e11*2001/116*0196*05;
                                              215/55R15 89      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R15 92      12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q; DBW

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CARINA E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 19         G004             73 - 98 195/55R15                 51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        195/55R15-84                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                        195/60R15-86            11A; 54A                  721; 725; 73C; 74A;
                                        205/50R15-86                                      74P
                                        205/55R15-87
T 19         G004             116 - 129 185/65R15               51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                        195/60R15               51G                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P
T19U           e11*93/81*0010*..    54 - 98   195/55R15-84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15-86      11A; 54A                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R15-86                                721; 725; 73C; 74A;
                                              205/55R15-87                                74P
T19U           G172                 73 - 98   195/55R15         51G                       Pkw geschlossen;
                                              195/55R15-84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15-86      11A; 54A                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R15-86                                721; 725; 73C; 74A;
                                              205/55R15-87                                74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52803
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: B1.6015
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 10.07.2019
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 18         F411             77       205/55R15-87             11A; 22B                  Fz-
                              77 - 115 205/55R15                11A; 22B; 51G             Breite=1705mm(schmal
                                                                                          e
                                              215/50R15-88                                Ausf);
                                              225/50R15-90      11A; 22B; 57I             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
T 20           e1*93/81*0006*..,     85       205/55R15-87                                Frontantrieb;
               G608                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.. 72   195/65R15 91              12I                       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
M)                                            205/60R15 91      12A                       135 Nm;
XW5(EU,        e13*2007/46*1931*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG                                                                                    51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PHV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
XW5P(EU,     e11*2007/46*3704*.. 72   195/65R15 91              12I                       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
M)                                            205/60R15 91      12A                       135 Nm;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
XW5P(EU,     e6*2007/46*0340*.. 72    195/65R15 91              12I                       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
M)                                            205/60R15 91      12A                       135 Nm;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 185/60R15 84           12M                       Schrägheck; 4-türig;
                                         185/65R15 88           12M                       Frontantrieb;
                                         195/60R15 88           12M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R15 88           11A; 12R; 245; 248        51A; 71C; 71K; 721;
                                         205/60R15 91           11A; 12A; 245; 248        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52803
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: B1.6015
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 10.07.2019
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 6
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52803
ANLAGE: 9                                                          Radtyp: B1.6015
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                Stand: 10.07.2019
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 6
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52803
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: B1.6015
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 10.07.2019
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 6
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen