Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49962*03
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 17 H2
Typ: OX08 7017
Inhaber der ABE Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller: DE-56316 Raubach
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49962*03
Die ABE-Nr. 49962 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ OX08
7017, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55072114 (4. Ausfertigung) vom
03.02.2016 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
12 (1. Ausfertigung)
5, 6, 8, 10, 11 (2. Ausfertigung)
1, 4 (3. Ausfertigung)
2, 3 (4. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 03.02.2016
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 22.02.2016
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55072114 (4. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
05.02.2016
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH
Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
56316 Raubach
QM-Nr. 49020140905
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell OX08
Typ OX08 7017
Radgröße 7,0Jx17H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
T2 OX08 7017 T2 / ohne Ring 5/100/56,1 48 650 2100
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49962
Herstellerzeichen OX-M
Radtyp und Ausführung OX08 7017 (s.o.)
Radgröße 7,0Jx17H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - RG.575F
S03 Serien- ww. Kegel 60° 120 - Serie ww.
Zubehörhutmutter M12x1,25 RG.575F
S04 Serien- ww. Kegel 60° 100 - Serie ww.
Zubehörhutmutter M12x1,25 RG.575F
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Subaru
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru BRZ (Z) 147 205/45R17 A10 A19 A58 A99
ZC, GC/GF 147 205/50R17 A10 Cpe S03
e13*2007/46*1281*..; 147 215/45R17 A10
e13*2001/116* 147 225/45R17 A32
0026*05-..
Subaru Forester 90-169 205/55R17 R37 A19 A30 A99
SG, SGS, SGG 90-169 215/50R17 R37 S02
e13*98/14*0087*.., 90-169 215/55R17
e1*2001/116*0209*.., 90-169 235/45R17 R70
e11*2001/116*0242*.
Subaru Forester 104-169 215/55R17 A13 A19 A99 Car
SH, SHS, SHLPG 104-169 215/60R17 A12 S04
e13*2001/116*0982*0 104-169 225/55R17 A33
0-08; 104-169 235/50R17 A12
e1*2001/116*0485*.., 104-169 235/55R17 A12
e24*2007/46*0007*..
Subaru Forester 108, 110 215/60R17 A33 Z16 A19 A56 A99
SJ, SH 108, 110 215/65R17 A12 Z16 Car S03
e13*2007/46*1305*.. 108-177 225/55R17 A33
e13*2001/116* 108-177 225/60R17 A33
0982*09-.. (Ausf. SJ) 108-177 235/55R17 A12
Subaru Impreza 79-195 205/50R17 A33 T89 A19 A99 Flh
G3, G3S 79-195 215/45R17 A13 T87 T88 KOV S04
e1*2001/116*0438*.., 79-195 225/45R17 A12
e1*2001/116*0460*..
Subaru Impreza 84, 110 205/50R17 A33 A19 A99 Flh
G4 84, 110 215/45R17 A13 T87 T91 S04
e1*2007/46*0597*.. 84, 110 225/45R17 A33
Subaru Impreza 70-169 205/45R17 A13 R37 A19 A99 Car
GD/GG ww GD/GGS 70-169 205/50R17 A01 A12 K42 R37 R60 Z49 Su1 S02
e1*98/14*0145*.., 70-169 215/45R17 A13 T87 T88
e1*98/14*0163*.. 70-169 225/45R17 A01 A12 K42 R60 Z49
- Kombi
Subaru Impreza 70-169 205/45R17 A13 R37 A19 A99 B03
GD/GG ww GD/GGS 70-169 205/50R17 A12 R37 R60 Sth Su1 S02
e1*98/14*0145*.., 70-169 215/45R17 A13 R37
e1*98/14*0163*.. 70-169 225/45R17 A12 R60
- Limousine
Subaru Impreza XV 110 205/50R17 A33 A19 A99 Flh
G3 110 215/45R17 A13 KMV S04
e1*2001/116*0438*.. 110 225/45R17 A12
Subaru Legacy 92-115 205/40R17 T84 A12 A19 A99
BE/BH, BE/BHS 92-115 205/45R17 T88 X26 S02
e1*98/14*0108*.., 92-115 215/40R17 T83 T85 T87
e1*98/14*0149*.. 92-115 215/45R17 A01 G46 T87 T88 T91
92-115 215/45R17 T87 T88 T91 X11
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Legacy 101-180 205/50R17 A13 R37 T89 T93 A19 A99 B03
BL/BP, -S, -G 101-180 215/45R17 A13 R37 T87 T91 Car Lim X26
e1*2001/116*0228*.., 101-180 225/45R17 A12 T90 T91 S02
e1*2001/116*0256*.., 180 215/50R17 A01 A12 K1a K1b M+S R09 T91
e11*2001/116*0240*.
Subaru Legacy 110-127 205/50R17 A13 T89 T93 A19 A56 A99
BM/BR, BM/BRS 110-127 205/55R17 A13 Car Lim NfS
e1*2007/46*0079*..; 110-127 215/45R17 A13 T87 T91 X26 S03
e13*2007/46*1074*.. 110-127 215/50R17 A13
110-127 215/55R17 A12
110-127 225/45R17 A13
110-127 225/50R17 A12
Subaru Legacy 110-180 205/50R17 R09 T89 T93 A12 A19 A99
Outback 110-180 205/55R17 R37 Car S02
BL/BP, -S, -G 110-180 215/50R17 R37 T90 T91
e1*2001/116*0228*.., 110-180 215/55R17
e1*2001/116*0256*.., 110-180 225/45R17 R09 T90 T91
e11*2001/116*0240*. 110-180 225/50R17 A01 Z49
Subaru Outback 110-191 215/60R17 A33 A19 A56 A99
BM/BR, BM/BRS 110-191 225/55R17 A33 Car S03
e1*2007/46*0079*..; 110-191 225/60R17 A33
e13*2007/46*1074*.. 110-191 235/55R17 A12
110-191 245/55R17 A12
110-191 255/50R17 A12
Subaru XV 80-110 215/55R17 A13 M+S A19 A56 A99
G4 80-110 225/50R17 A13 M+S Flh KMV S04
e1*2007/46*0597*.. 80-110 225/55R17 A13
80-110 235/50R17 A01 A12 K1c
Toyota GT86 (Z) 147 205/45R17 A10 A19 A58 A99
ZN, GC/GF 147 205/50R17 A10 Cpe S03
e13*2007/46*1287*..; 147 215/45R17 A10
e13*2001/116* 147 225/45R17 A32
0026*05-..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
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Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NfS Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk).
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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R60 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/55R16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel oder
wahlweise die Befestigungsmittel des Sonderradherstellers zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).
S04 Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel oder
wahlweise die Befestigungsmittel des Sonderradherstellers zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04).
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
Su1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 326
mm an Achse 1 (Impreza WRX STi).
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
X11 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).
X26 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Z49 An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 2. Februar 2016 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2015.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 2. Februar 2016
Laux 00241948.DOC
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