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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49962*03



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7 J x 17 H2


Typ:                         OX08 7017



Inhaber der ABE              Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller:              DE-56316 Raubach




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           2
Nummer der ABE: 49962*03

Die ABE-Nr. 49962 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ OX08
7017, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55072114 (4. Ausfertigung) vom
03.02.2016 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

12                                  (1. Ausfertigung)
5, 6, 8, 10, 11                     (2. Ausfertigung)
1, 4                                (3. Ausfertigung)
2, 3                                (4. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 03.02.2016
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 22.02.2016
Im Auftrag




Nina Haderup


Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55072114 (4. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
05.02.2016
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX08
Typ                             OX08 7017
Radgröße                        7,0Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
T2           OX08 7017 T2 / ohne Ring              5/100/56,1         48        650    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49962
Herstellerzeichen               OX-M
Radtyp und Ausführung           OX08 7017 (s.o.)
Radgröße                        7,0Jx17H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
S02   Mutter M12x1,25                Kegel 60°      90                     -                  RG.575F
S03   Serien- ww.                    Kegel 60°      120                    -                  Serie ww.
      Zubehörhutmutter M12x1,25                                                               RG.575F
S04   Serien- ww.                    Kegel 60°      100                    -                  Serie ww.
      Zubehörhutmutter M12x1,25                                                               RG.575F

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Subaru
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru BRZ (Z)          147            205/45R17   A10                            A19 A58 A99
ZC, GC/GF               147            205/50R17   A10                            Cpe S03
e13*2007/46*1281*..;    147            215/45R17   A10
e13*2001/116*           147            225/45R17   A32
0026*05-..
Subaru Forester         90-169         205/55R17   R37                            A19 A30 A99
SG, SGS, SGG            90-169         215/50R17   R37                            S02
e13*98/14*0087*..,      90-169         215/55R17
e1*2001/116*0209*..,    90-169         235/45R17   R70
e11*2001/116*0242*.
Subaru Forester         104-169        215/55R17   A13                            A19 A99 Car
SH, SHS, SHLPG          104-169        215/60R17   A12                            S04
e13*2001/116*0982*0     104-169        225/55R17   A33
0-08;                   104-169        235/50R17   A12
e1*2001/116*0485*..,    104-169        235/55R17   A12
e24*2007/46*0007*..
Subaru Forester         108, 110       215/60R17   A33 Z16                        A19 A56 A99
SJ, SH                  108, 110       215/65R17   A12 Z16                        Car S03
e13*2007/46*1305*..     108-177        225/55R17   A33
e13*2001/116*           108-177        225/60R17   A33
0982*09-.. (Ausf. SJ)   108-177        235/55R17   A12
Subaru Impreza          79-195         205/50R17   A33 T89                        A19 A99 Flh
G3, G3S                 79-195         215/45R17   A13 T87 T88                    KOV S04
e1*2001/116*0438*..,    79-195         225/45R17   A12
e1*2001/116*0460*..
Subaru Impreza          84, 110        205/50R17   A33                            A19 A99 Flh
G4                      84, 110        215/45R17   A13 T87 T91                    S04
e1*2007/46*0597*..      84, 110        225/45R17   A33
Subaru Impreza          70-169         205/45R17   A13 R37                        A19 A99 Car
GD/GG ww GD/GGS         70-169         205/50R17   A01 A12 K42 R37 R60 Z49        Su1 S02
e1*98/14*0145*..,       70-169         215/45R17   A13 T87 T88
e1*98/14*0163*..        70-169         225/45R17   A01 A12 K42 R60 Z49
- Kombi
Subaru Impreza          70-169         205/45R17   A13 R37                        A19 A99 B03
GD/GG ww GD/GGS         70-169         205/50R17   A12 R37 R60                    Sth Su1 S02
e1*98/14*0145*..,       70-169         215/45R17   A13 R37
e1*98/14*0163*..        70-169         225/45R17   A12 R60
- Limousine
Subaru Impreza XV       110            205/50R17   A33                            A19 A99 Flh
G3                      110            215/45R17   A13                            KMV S04
e1*2001/116*0438*..     110            225/45R17   A12
Subaru Legacy           92-115         205/40R17   T84                            A12 A19 A99
BE/BH, BE/BHS           92-115         205/45R17   T88                            X26 S02
e1*98/14*0108*..,       92-115         215/40R17   T83 T85 T87
e1*98/14*0149*..        92-115         215/45R17   A01 G46 T87 T88 T91
                        92-115         215/45R17   T87 T88 T91 X11




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Legacy          101-180        205/50R17    A13 R37 T89 T93                       A19 A99 B03
BL/BP, -S, -G          101-180        215/45R17    A13 R37 T87 T91                       Car Lim X26
e1*2001/116*0228*..,   101-180        225/45R17    A12 T90 T91                           S02
e1*2001/116*0256*..,   180            215/50R17    A01 A12 K1a K1b M+S R09 T91
e11*2001/116*0240*.
Subaru Legacy          110-127        205/50R17    A13 T89 T93                           A19 A56 A99
BM/BR, BM/BRS          110-127        205/55R17    A13                                   Car Lim NfS
e1*2007/46*0079*..;    110-127        215/45R17    A13 T87 T91                           X26 S03
e13*2007/46*1074*..    110-127        215/50R17    A13
                       110-127        215/55R17    A12
                       110-127        225/45R17    A13
                       110-127        225/50R17    A12
Subaru Legacy          110-180        205/50R17    R09 T89 T93                           A12 A19 A99
Outback                110-180        205/55R17    R37                                   Car S02
BL/BP, -S, -G          110-180        215/50R17    R37 T90 T91
e1*2001/116*0228*..,   110-180        215/55R17
e1*2001/116*0256*..,   110-180        225/45R17    R09 T90 T91
e11*2001/116*0240*.    110-180        225/50R17    A01 Z49
Subaru Outback         110-191        215/60R17    A33                                   A19 A56 A99
BM/BR, BM/BRS          110-191        225/55R17    A33                                   Car S03
e1*2007/46*0079*..;    110-191        225/60R17    A33
e13*2007/46*1074*..    110-191        235/55R17    A12
                       110-191        245/55R17    A12
                       110-191        255/50R17    A12
Subaru XV              80-110         215/55R17    A13 M+S                               A19 A56 A99
G4                     80-110         225/50R17    A13 M+S                               Flh KMV S04
e1*2007/46*0597*..     80-110         225/55R17    A13
                       80-110         235/50R17    A01 A12 K1c
Toyota GT86 (Z)        147            205/45R17    A10                                   A19 A58 A99
ZN, GC/GF              147            205/50R17    A10                                   Cpe S03
e13*2007/46*1287*..;   147            215/45R17    A10
e13*2001/116*          147            225/45R17    A32
0026*05-..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                     Seite 5 von 7
Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NfS     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 6 von 7
R60      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/55R16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel oder
wahlweise die Befestigungsmittel des Sonderradherstellers zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).

S04    Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel oder
wahlweise die Befestigungsmittel des Sonderradherstellers zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04).

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

Su1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 326
mm an Achse 1 (Impreza WRX STi).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X11     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

X26     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 7 von 7
Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 2. Februar 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 2. Februar 2016




Laux                                                                 00241948.DOC




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