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							                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




             MITTEILUNG

     E1      ausgestellt von:
                       Kraftfahrt-Bundesamt

             die Erweiterung der Genehmigung
             für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124



             COMMUNICATION

             issued by:
                       Kraftfahrt-Bundesamt

             approval extended
             of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124


Nummer der Genehmigung: 000659                     Erweiterung Nr.: 03
Approval No.                                       Extension No.


1.    Radhersteller:
      Wheel manufacturer:
      Reifen Gundlach GmbH

2.    Typbezeichnung des Rades:
      Wheel type designation:
      OX08 7017

2.1   Kategorie der Nachrüsträder:
      Category of replacement wheels:
      Dimensionsgleiche Nachrüsträder
      pattern part replacement wheels

2.2   Werkstoff:
      Construction material:
      Aluminiumlegierung
      Aluminium alloy

2.3   Fertigungsverfahren:
      Method of production:
      gegossene Räder
      casted wheels
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




                                            2

Nummer der Genehmigung: 000659, Erweiterung 03
Approval No.:

2.4   Kennung der Felgenkontur:
      Rim contour designation:
      7J

2.5   Einpresstiefe des Rades:
      Wheel inset/outset:
      siehe Prüfbericht Punkt 0.7
      see test report no. 0.7

2.6   Radbefestigung:
      Wheel attachment:
      serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers bzw.
      mitgelieferte Befestigungsmittel des Radherstellers
      original mounting parts of the vehicle manufacturer or
      delivered mounting parts of the wheel manufacturer

2.7   Maximale Radlast und Abrollumfang:
      Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
      siehe Prüfbericht Punkt 0.9
      see test report no. 0.9

3.    Name und Anschrift des Herstellers:
      Manufacturer‘s name and address:
      Reifen Gundlach GmbH
      DE-56316 Raubach

4.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
      If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
      entfällt
      not applicable

5.    Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
      Date on which the wheel was submitted for approval tests:
      ab Juli 2014
      from july 2014

6.    Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
      Technical Service responsible for carrying out the approval test:
      Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
      DE-51101 Köln

7.    Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      04.02.2016
                      Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




                                           3

Nummer der Genehmigung: 000659, Erweiterung 03
Approval No.:

8.    Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
      Number of report issued by that service:
      55 0990 14 (4. Ausfertigung)

9.    Bemerkungen:
      Remarks:
      entfällt
      not applicable

10.   Die Genehmigung wird erweitert
      Approval extended

11.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
      Reason(s) for the extension (if applicable):
      Siehe Anlage 1 des Prüfberichtes
      see appendix 1 of the test report

12.   Ort:              DE-24932 Flensburg
      Place:

13.   Datum:            22.02.2016
      Date:

14.   Unterschrift:     Im Auftrag
      Signature:




      Nina Haderup
                  Montageanleitung für Leichtmetallrad

            Oberon 5          OX08 7017           E1 124R–000659

Montageanleitung

  1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen.
  2. Die Verwendung der im Anhang aufgeführten Reifengrößen ist nur zulässig, wenn
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind.

  3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand
     entsprechen.
  4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt
     werden.
  5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und
     Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden.
       Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen.
       Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge
          anzuschrauben.
       Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen.
         Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand,
           mit einem Drehmomentschlüssel anziehen.
       Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche.
  6. Das Rad darf nur mit der Serienbefestigung an dem Fahrzeug verbaut werden.

  7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen.
  8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten.
  9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese vom
     Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der Betriebsanleitung an den
     dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist.
  10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist
      gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der
      Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der
      geprüften Version entspricht.

Pflegehinweise
     Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen
      von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter
      muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt
      werden.
     Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel
      verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers
      beachten.
     Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden.
Gutachten zur ECE R124 000659

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099014 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW- Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 1 von 4

Prüfgegenstand

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
T2        OX08 7017 T2 / ohne Ring                 5/100/56,1         48         650   2100


Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund          Anzugsmoment (Nm)       Gesamthöhe (mm)   Artikel-Nr.
S02   Mutter M12x1,25                Kegel 60°     90                      -                 RG.575F
S03   Serienhutmutter M12x1,25       Kegel 60°     120                     25,5              -
S04   Serienhutmutter M12x1,25       Kegel 60°     100                     25,5              -


Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru BRZ (Z)          147            215/45R17     ECE                                 A10 A19 A58
ZC, GC/GF                                                                                A99 Cpe S03
e13*2007/46*1281*..;
e13*2001/116*
0026*05-..
Subaru Forester         90-169         215/55R17     ECE                                 A19 A63 A99
SG, SGS, SGG                                                                             S02
e13*98/14*0087*..,
e1*2001/116*0209*..,
e11*2001/116*0242*.
Subaru Forester         104-169        215/55R17     A13 ECE                             A19 A99 Car
SH, SHS, SHLPG          104-169        225/55R17     A33 ECE                             S04
e13*2001/116*0982*0
0-08;
e1*2001/116*0485*..,
e24*2007/46*0007*..
Subaru Forester         108-177        225/60R17     ECE                                 A19 A33 A56
SJ, SH                                                                                   A99 Car S03
e13*2007/46*1305*..
e13*2001/116*
0982*09-.. (Ausf. SJ)
Subaru Impreza          84, 110        205/50R17     A33 ECE                             A19 A99 Flh
G4                                                                                       S04
e1*2007/46*0597*..
Subaru Legacy           101-180        225/45R17     ECE                                 A19 A63 A99
BL/BP, -S, -G                                                                            Car Lim S02
e1*2001/116*0228*..,
e1*2001/116*0256*..,
e11*2001/116*0240*.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur ECE R124 000659

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099014 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW- Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und             Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Legacy          110-127        205/50R17    A13                                     A19 A56 A99
BM/BR, BM/BRS          110-127        205/55R17    A13                                     Car ECE Lim
e1*2007/46*0079*..;    110-127        215/45R17    A13                                     S03
e13*2007/46*1074*..    110-127        215/50R17    A13
                       110-127        215/55R17    A12
                       110-127        225/45R17    A13
                       110-127        225/50R17    A12
Subaru Legacy          110-180        205/50R17    ECE                                     A12 A19 A99
Outback                110-180        215/55R17    ECE                                     Car S02
BL/BP, -S, -G          110-180        225/45R17    ECE
e1*2001/116*0228*..,
e1*2001/116*0256*..,
e11*2001/116*0240*.
Subaru Outback         110-191        225/60R17    ECE                                     A19 A33 A56
BM/BR, BM/BRS                                                                              A99 Car S03
e1*2007/46*0079*..;
e13*2007/46*1074*..
Subaru XV              80-110         215/55R17    M+S                                     A13 A19 A56
G4                     80-110         225/55R17                                            A99 ECE Flh
e1*2007/46*0597*..                                                                         KMV S04
Toyota GT86 (Z)        147            215/45R17    ECE                                     A10 A19 A58
ZN, GC/GF                                                                                  A99 Cpe S03
e13*2007/46*1287*..;
e13*2001/116*
0026*05-..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur ECE R124 000659

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099014 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW- Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 4
A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel
(siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die
Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf
hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km
nachzuziehen sind.

S03      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet
werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur ECE R124 000659

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099014 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW- Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 4 von 4
S04      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet
werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 4. Februar 2016


                                                                       00242088.DOC




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