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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51167



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          7 J x 18 H2


             Typ:                         IC7080
§ 22 51167




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51167


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51167


             Die ABE-Nr. 51167 erstreckt sich auf die Räder 7 J x 18 H2, Typ IC7080, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0417-16-MURD vom 26.01.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1-8

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51167




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 26.01.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 22.02.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0417-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51167
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC7080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.01.2017
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             Fahrzeughersteller                       : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 43
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                    last      umf.     Fertig
                                 Rad                      Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
             P3 56,1             P3                       Ø56,1-I-Ø72                56,1    Kunststoff     628     2181    11/16
             P3 56,1             P3                       Ø56,1-I-Ø72                56,1    Kunststoff     650     2100    11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FUJI HEAVY IND.(J)
             Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25
             Zubehör                                  : I3,I4
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                                        100 Nm für Typ : G3; G4
§ 22 51167




                                                        120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
              Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
              SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/45R18 91                                  Kombi; Allradantrieb;
              SHS          e1*2001/116*0485*..            225/50R18 95                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/50R18 97       11A; 22I; 24J              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
              SJ            e13*2007/46*1305*..    108 - 177 225/50R18 95                               Kombi; Allradantrieb;
                                                             225/55R18 98                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/50R18 97  11A; 24J                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                             235/55R18 100 11A; 24J                     723; 73C; 74A; 74P
                                                             245/50R18 100 11A; 24J
                                                   110       215/50R18 92
                                                             215/55R18 95
                                                             215/60R18 98

              Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
              G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/45R18 89          52J                        Subaru XV;
                                                       215/50R18 92          52J                        Allradantrieb;
                                                       225/45R18 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/50R18 95          11A; 27I                   12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
             Gutachten 366-0417-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51167
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC7080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121   215/40R18 89                               nicht Outback; Kombi;
                          e1*2001/116*0256*.. 101 - 180    215/40R18 89W 5FE                          Stufenheck;
             BL/BPS       e1*2001/116*0256*.. 180          215/45R18     51G                          Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
             BL/BP          e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/45R18 91                               nur Outback;
                            e1*2001/116*0256*..                                                       Allradantrieb;
             BL/BPS         e1*2001/116*0256*..                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
             BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R18 95                              nur Outback; Kombi;
             BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             225/45R18 91                              Allradantrieb;
                                                            225/50R18 95                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R18 98                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                            235/50R18 97                              723; 729; 73C; 74A;
                                                            245/50R18 100 11A; 22I                    74P; 76T

             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
             SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 225/45R18 95                                 ab e13*98/14*0087*03;
                            e13*98/14*0087*..                                                         ab
§ 22 51167




                                                                                                      e1*2001/116*0209*07;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
             SG             e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 225/45R18 95                                nur bis
                            e13*98/14*0087*..                                                         e13*98/14*0087*02;
                                                                                                      nur bis
                                                                                                      e1*2001/116*0209*06;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/40R18 85          5EG                      Schrägheck;
                                              79 - 169 215/40R18 89                                   Allradantrieb;
                                                       215/45R18 89                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      723; 73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   215/35R18 84W                                     Coupe; Heckantrieb;
                                                    215/40R18 85                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P
             Gutachten 366-0417-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51167
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC7080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/35R18 84W                                     Coupe; Heckantrieb;
                                                    215/40R18 85                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25
             Zubehör                                 : I3,I4
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   215/35R18 84W                                     Coupe; Heckantrieb;
                                                    215/40R18 85                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P
§ 22 51167




             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             Gutachten 366-0417-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51167
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC7080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.01.2017
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             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§ 22 51167




             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1030kg.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             Gutachten 366-0417-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51167
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC7080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.01.2017
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             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
§ 22 51167
             Gutachten 366-0417-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51167
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC7080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.01.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     FUJI HEAVY
                    Fahrzeugtyp:    G4
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0597*..
                    Handelsbez.:    IMPREZA, SUBARU XV

                    Variante(n):    Allradantrieb, Subaru XV

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 290             y = 280                   VA
                          26P                      x = 240             y = 230                   VA
                          27B                      x = 290             y = 430                   HA
                          27I                      x = 240             y = 380                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51167




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 290       y = 280             5                 VA
                          27H                   x = 290       y = 430             8                 HA
						
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