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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 52305




                                      special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


             Genehmigungsnummer: 52305                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   OL7070
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Genehmigungsnummer: 52305                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 52305




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   On the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                   AT-1230 Wien

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   29.01.2019

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0038-19-WIRD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 52305                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1 - 18

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 52305




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                       4

             Genehmigungsnummer: 52305                       Erweiterung: --
             Approval number:                                Extension:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   Entfällt
                   Not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        14.02.2019
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 52305




             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                   erhältlich ist.
                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                   Anlagen:
                   Enclosures:
                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                   According to index
             Gutachten 366-0038-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52305
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: OL7070
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 29.01.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 1 von 8

             Fahrzeughersteller                         : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                            Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                            Rad                             Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             510056148/P3IX OL7070/P3IX                     ohne                        56,1                    660     2460    08/18
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
§ 22 52305




                                                          100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G4; G5
                                                          120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; G5; SJ; ZC
             Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
             SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17               51G                       Kombi; Allradantrieb;
             SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17 96                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/50R17 94                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/55R17               51G                       721; 725; 73C; 74D
             SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/55R17 97             12A                       Kombi; Allradantrieb;
                                                         225/60R17 99            12T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/55R17 99            12A                       12K; 51A; 573; 71C;
                                                         235/60R17 102           12A                       71K; 721; 725; 73C;
                                                         245/50R17 99            11A; 12A; 24J             74D; 76S
                                                         245/55R17 102           11A; 12A; 24J
                                               110       215/60R17 96            124
                                                         215/65R17 99            12A

             Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
             G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17 91               122; 52J                  Subaru XV;
                                                      215/55R17                  12T; 51G; 52J             Allradantrieb;
                                                      225/50R17 94               12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/55R17                  12T; 51G                  51A; 573; 71C; 71K;
                                                      235/50R17 96               12A                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74D




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0038-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52305
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OL7070
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 29.01.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 8
             Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
             G4           e1*2007/46*0597*.. 84    205/50R17 M+S 51G; 52J                              Impreza;
                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121   215/45R17 87W      5ET                      nicht Outback; Kombi;
                          e1*2001/116*0256*.. 101 - 180    205/50R17          51G                      Stufenheck;
             BL/BPS       e1*2001/116*0256*..              205/50R17 89W      5FE                      Allradantrieb;
                                                           205/50R17 93                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/45R17 91W                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           225/45R17 90W                               721; 725; 73C; 74D;
                                                 180       215/50R17          51G                      76S
             BL/BP          e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17          51G                      nur Outback;
                            e1*2001/116*0256*..            215/55R17          51G                      Allradantrieb;
             BL/BPS         e1*2001/116*0256*..            225/45R17          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
             BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R17 94                               nur Outback; Kombi;
             BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             215/60R17     51G                          Allradantrieb;
                                                            225/50R17 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52305




                                                            225/55R17     51G                          12K; 51A; 573; 71C;
                                                            225/60R17     51G                          71K; 721; 725; 729;
                                                            235/50R17 96                               73C; 74D; 76S
                                                            235/55R17 99
                                                            245/50R17 99
                                                            245/55R17 102

             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 215/50R17 91                                  ab e13*98/14*0087*03;
                          e13*98/14*0087*..              215/55R17            51G                      ab
                                                                                                       e1*2001/116*0209*07;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             G5           e13*2007/46*1648*.. 84 - 115 205/50R17 89           11A; 26P                 IMPREZA;
                                                       215/45R17 87                                    Allradantrieb;
                                                       225/45R17 91           11A; 26P                 Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76S




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0038-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52305
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OL7070
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 29.01.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
             G5           e13*2007/46*1648*.. 84 - 115 225/60R17 99      12R                           XV;
                                                       235/55R17 99      11A; 12A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/60R17 102     11A; 12A; 24J                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                       245/55R17 102     11A; 12A; 24J; 248            725; 73C; 74D; 76S
                                                       255/50R17 101     11A; 12A; 24J; 248;
                                                                         26P
                                                           255/55R17 104 11A; 12A; 24J; 248;
                                                                         26P

             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             GD/GG        e1*98/14*0145*.. 160       205/45R17 84W                                     nur Limousine
             GD/GGS       e1*98/14*0163*.. 160 - 169 205/45R17 88                                      Allradantrieb;
                                           160 - 195 205/50R17     51G                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     215/45R17 91                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                     225/45R17 90                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76T; 836
             G3             e1*2001/116*0438*..   79 - 169 205/50R17 89                                Schrägheck;
                                                           215/45R17 87                                Allradantrieb;
                                                           225/45R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
§ 22 52305




                                                                                                       74D

             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88             11A; 22B                 nicht Outback;
                          e1*98/14*0149*..           215/40R17 87             11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R17 89              122                      Coupe; Heckantrieb;
                                                    215/40R17 83W             122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/45R17                 12T; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                    225/45R17 91              122                      725; 729; 73C; 74D
             ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   215/45R17                 51G                      Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74D; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R17 89   122                                 Coupe; Heckantrieb;
                                                    215/40R17 83W 122                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/45R17      12T; 51G                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                    225/45R17 91   122                                 725; 729; 73C; 74D




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0038-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52305
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: OL7070
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 29.01.2019
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                                                                                                                     Seite: 4 von 8
             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
             GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/45R17      51G                                    Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74D; 76S

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
             ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   205/50R17 89                 122                      Coupe; Heckantrieb;
                                                    215/40R17 83W                122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/45R17                    12T; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
§ 22 52305




                                                    225/45R17 91                 122                      725; 729; 73C; 74D

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0038-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52305
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OL7070
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 29.01.2019
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             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
§ 22 52305




                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0038-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52305
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OL7070
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 29.01.2019
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                                                                                                                   Seite: 6 von 8
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1090kg.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§ 22 52305




                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
             836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
                  (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0038-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52305
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OL7070
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 29.01.2019
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       FUJI HEAVY
                    Fahrzeugtyp:      G5
                    Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1648*..
                    Handelsbez.:      SUBARU G, IMPREZA, XV

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 200             y = 250                    VA
                          27I                      x = 200             y = 250                    HA
                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                          26P                      x = 150             y = 200                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 52305




                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 200       y = 250              8                VA
                          26J                   x = 200       y = 250             30                VA
                          27H                   x = 250       y = 300              8                HA
                          27F                   x = 250       y = 300             15                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0038-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52305
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OL7070
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 29.01.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       FUJI HEAVY
                    Fahrzeugtyp:      G5
                    Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1648*..
                    Handelsbez.:      SUBARU G, IMPREZA, XV

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 150             y = 200                    VA
                          26B                      x = 200             y = 250                    VA
                          27I                      x = 200             y = 200                    HA
                          27B                      x = 250             y = 250                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 200       y = 250              8                VA
                          26J                   x = 200       y = 250             20                VA
§ 22 52305




                          27H                   x = 250       y = 250              8                HA
                          27F                   x = 250       y = 250             15                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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