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							                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 8


                                             Fahrzeughersteller               FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 48
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             P4IX 56,1           WF7580/P4IX                ohne                        56,1                    577     2181    01/15
                             P4IX 56,1           WF7580/P4IX                ohne                        56,1                    612     2040    01/15
                             P4IX 56,1           WF7580/P4IX                ohne                        56,1                    620     2010    01/15
                             P4IX 56,1           WF7580/P4IX                ohne                        56,1                    585     2150    01/15
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49740, Erweiterung 09




                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FUJI HEAVY IND.(J)
                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SH; SHS
                                                                           100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G4; G5
                                                                           120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; G5; SJ; ZC
                              Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                              SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/45R18 91                                     Kombi; Allradantrieb;
                              SHS          e1*2001/116*0485*..            235/45R18 94                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                           73C; 74D
                              SJ            e13*2007/46*1305*..       108 - 177 225/50R18 95                               Kombi; Allradantrieb;
                                                                                225/55R18 98                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                235/45R18 94                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                235/50R18 97                               723; 73C; 74D
                                                                                235/55R18 100
                                                                                245/45R18 96
                                                                                245/50R18 100    11A; 24J
                                                                      110       215/50R18 92
                                                                                215/55R18 95
                                                                                215/60R18 98




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
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                             Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/45R18 89            52J                      Subaru XV;
                                                                      215/50R18 92            52J                      Allradantrieb;
                                                                      225/45R18 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/50R18 95                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                      235/45R18 94                                     723; 729; 73C; 74D
                                                                      245/45R18 96

                             Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 215/40R18 89                                  nicht Outback; Kombi;
                                          e1*2001/116*0256*..            225/40R18 88W                                 Stufenheck;
                             BL/BPS       e1*2001/116*0256*.. 101 - 180 215/40R18 89W 5FE                              Allradantrieb;
                                                                         225/40R18 92W                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               180       215/45R18     51G                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                       73C; 74D
                             BL/BP          e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/45R18 91                                nur Outback;
                                            e1*2001/116*0256*..                                                        Allradantrieb;
                             BL/BPS         e1*2001/116*0256*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
§ 22 49740, Erweiterung 09




                                                                                                                       73C; 74D
                             BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R18         51G                      nur Outback; Kombi;
                             BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             225/45R18 91                               Allradantrieb;
                                                                            225/50R18         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            225/55R18         51G                      12K; 51A; 573; 71K;
                                                                            235/45R18 94                               723; 729; 73C; 74D;
                                                                            235/50R18 97                               75I
                                                                            245/45R18 96

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             G5           e13*2007/46*1648*.. 84 - 115 215/40R18 89           11A; 26P                 IMPREZA;
                                                                       225/40R18 88           11A; 26P                 Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
                             G5             e13*2007/46*1648*..   115      225/55R18 98       11A; 24J                 XV;
                                                                           235/50R18 97       11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/55R18 100      11A; 24J; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           245/50R18 100      11A; 24J; 248; 26P       721; 725; 73C; 74D
                                                                           255/50R18 102      11A; 24C; 24M; 26P;
                                                                                              27I

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             GD/GG        e1*98/14*0145*.. 160 - 195 225/40R18 88W 11A; 22B                            nur Limousine
                             GD/GGS       e1*98/14*0163*..                                                             Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                       73C; 74D; 836




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 3 von 8
                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/40R18 85              5EG                      Schrägheck;
                                                              79 - 169 215/40R18 89                                       Allradantrieb;
                                                                       215/45R18 89                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       225/40R18 88                                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                          723; 73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 225/35R18 87                11A; 22B; 24J; 24M       nicht Outback;
                                            e1*98/14*0149*..                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                          73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
                             ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   215/35R18 84W                                         Coupe; Heckantrieb;
                                                                    215/40R18 85                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    225/35R18 83W                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                    225/40R18 88                                          729; 73C; 74D
§ 22 49740, Erweiterung 09




                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                             GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/35R18 84W                                         Coupe; Heckantrieb;
                                                                    215/40R18 85                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    225/35R18 83W                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                    225/40R18 88                                          729; 73C; 74D




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
                             ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   215/35R18 84W                                         Coupe; Heckantrieb;
                                                                    215/40R18 85                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    225/35R18 83W                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                    225/40R18 88                                          729; 73C; 74D



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 4 von 8


                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
§ 22 49740, Erweiterung 09




                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 5 von 8
                                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 49740, Erweiterung 09




                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
§ 22 49740, Erweiterung 09




                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
                                  (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 7 von 8


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       FUJI HEAVY
                                    Fahrzeugtyp:      G5
                                    Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1648*..
                                    Handelsbez.:      SUBARU G, IMPREZA, XV

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          27B                      x = 250            y = 300                     HA
                                          26P                      x = 150            y = 200                     VA
                                          26B                      x = 200            y = 250                     VA
                                          27I                      x = 200            y = 250                     HA
§ 22 49740, Erweiterung 09




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          27H                   x = 250       y = 300              8                HA
                                          27F                   x = 250       y = 300             15                HA
                                          26N                   x = 200       y = 250              8                VA
                                          26J                   x = 200       y = 250             30                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 8 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       FUJI HEAVY
                                    Fahrzeugtyp:      G5
                                    Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1648*..
                                    Handelsbez.:      SUBARU G, IMPREZA, XV

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          27I                      x = 200            y = 200                     HA
                                          27B                      x = 250            y = 250                     HA
                                          26P                      x = 150            y = 200                     VA
                                          26B                      x = 200            y = 250                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 49740, Erweiterung 09




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          27H                   x = 250       y = 250              8                HA
                                          27F                   x = 250       y = 250             15                HA
                                          26N                   x = 200       y = 250              8                VA
                                          26J                   x = 200       y = 250             20                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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