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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52564 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ UX100.7017
Hersteller                      ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                             Seite 1 von 8

Auftraggeber                    ROC Fertigung24 GmbH
                                Im Sulzhau 4
                                72250 Freudenstadt


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Typ                             UX100.7017
Radgröße                        7Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-         Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                          kreis- (mm)/ Mit-       tiefe       last   (mm)
                                                 tenloch-ø (mm)          (mm)        (kg)
X5           UX100.7017 X5 / Ø63,4-56,1          5/100/56,1              45          575    1880

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52564
Herstellerzeichen               ProLine
Radtyp und Ausführung           UX100.7017 (s.o.)
Radgröße                        7Jx17H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herkunftsmerkmal                MIC
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-    Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
      mittel
S01   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   90                        -                      87
S02   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   100                       -                      87
S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   120                       -                      87

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Subaru
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52564 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ UX100.7017
Hersteller                       ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru BRZ (Z)          147           205/45R17   A10 R37                              A14 A21 A58
ZC, GC/GF               147           205/50R17   A32 R37                              AuT Cpe S03
e13*2007/46*1281*..;    147           215/45R17   A10
e13*2001/116*           147           225/45R17   A91
0026*05-..
- incl. Facelift 2016
Subaru Forester (II)    90-169        205/55R17   R37 109                              A12 A14 A21
SG, SGS, SGG            90-169        215/50R17   R37 110                              S01
e13*98/14*0087*..,      90-169        215/55R17   107
e1*2001/116*0209*..,    90-169        225/50R17   A01 K1a K1b K2b 109
e11*2001/116*0242*.
Subaru Impreza (II)     70-169        205/45R17   A13 R37                              A14 A21 B03
GD/GG ww GD/GGS         70-195        205/50R17   A12 R37 R60                          Sth Su1 S01
e1*98/14*0145*..,       70-195        215/45R17   A13 R37
e1*98/14*0163*..        70-195        225/45R17   A12 R60
- Limousine
Subaru Impreza (II)     70-169        205/45R17   A13 R37                              A14 A21 Car
GD/GG ww GD/GGS         70-169        205/50R17   A01 A12 K42 R37 R60 Z49              Su1 S01
e1*98/14*0145*..,       70-169        215/45R17   A01 A12 K42 T87 T88 Z49
e1*98/14*0163*..        70-169        225/45R17   A01 A12 K42 R60 Z49
- Kombi
Subaru Impreza (III)    79-195        205/50R17   A12 T89 112                          A14 A21 Flh
G3, G3S                 79-195        215/45R17   A33 T87 T88 113                      KOV S02
e1*2001/116*0438*..,    79-195        225/45R17   A12 112
e1*2001/116*0460*..
Subaru Impreza (III)    110           205/50R17   A12                                  A14 A21 Flh
XV                      110           215/45R17   A33                                  KMV S02
G3                      110           225/45R17   A12
e1*2001/116*0438*..
Subaru Impreza (IV)     84, 110       205/50R17   A33                                  A14 A21 Flh
G4                      84, 110       215/45R17   A13 T87 T91                          S02
e1*2007/46*0597*..      84, 110       225/45R17   A33
Subaru Impreza (V)      84-115        205/50R17   A11 112                              A14 A21 A56
G5                      84-115        215/45R17   A11 T87 T91                          MHy S03
e13*2007/46*1648*..     84-115        225/45R17   A11
Subaru Legacy           92-115        205/40R17   T84 115                              A12 A14 A21
BE/BH, BE/BHS           92-115        205/45R17   T84 T88 115                          X26 S01
e1*98/14*0108*..,       92-115        215/40R17   A01 K1c K2b T83 T87 Z49 115
e1*98/14*0149*..        92-115        215/45R17   A01 G46 K1c K2b K42 Z49 113
Subaru Legacy           101-180       205/50R17   A01 A12 K1a K1b R37 T89 T93 112      A14 A21 B03
BL/BP, -S, -G           101-180       215/45R17   A13 R37 T87 T91 113                  Car Lim X26
e1*2001/116*0228*..,    101-180       225/45R17   A01 A12 K1a K1b T90 T91 112          S01
e1*2001/116*0256*..,    180           215/50R17   A01 A12 K1c K2b K45 M+S R09 Z49
e11*2001/116*0240*.                               110
Subaru Legacy (V)       110-127       205/50R17   A13 T89 T93 112                      A14 A21 A56
BM/BR, BM/BRS           110-127       205/55R17   A13 109                              Car Lim NfS
e1*2007/46*0079*..;     110-127       215/45R17   A13 T87 T91 113                      X26 S03
e13*2007/46*1074*..     110-127       215/50R17   A13 110
                        110-127       225/45R17   A13 112
                        110-127       225/50R17   A12 109


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52564 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ UX100.7017
Hersteller                       ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                      Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Legacy Out-      110-180       205/50R17    R09 T89 T93 112                      A12 A14 A21
back                    110-180       205/55R17    R37 109                              Car S01
BL/BP, -S, -G           110-180       215/50R17    R37 T90 T91 110
e1*2001/116*0228*..,    110-180       215/55R17    107
e1*2001/116*0256*..,    110-180       225/45R17    R09 T90 T91 112
e11*2001/116*0240*.     110-180       225/50R17    A01 Z49 109

Subaru XV (I)           80-110        225/50R17    A13 M+S                              A14 A21 A56
G4                                                                                      Flh KMV S02
e1*2007/46*0597*..
Toyota GT86 (Z)         147           205/45R17    A10 R37                              A14 A21 A58
ZN, GC/GF               147           205/50R17    A32 R37                              Cpe S03
e13*2007/46*1287*..;    147           215/45R17    A10
e13*2001/116*           147           225/45R17    A91
0026*05-..
- incl. Facelift 2016


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52564 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ UX100.7017
Hersteller                      ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

107      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1070 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

109      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1090 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

110      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

112      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1120 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

113      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1130 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

115      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1150 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
den.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52564 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ UX100.7017
Hersteller                      ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

AuT     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
gen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an Achse1.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …).

Cpe     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.



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Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ UX100.7017
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NfS    Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Ausstat-
tungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52564 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ UX100.7017
Hersteller                      ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                           Seite 7 von 8

R60      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/55R16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.

Su1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 326 mm
an Achse 1 (Impreza WRX STi).

T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52564 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ UX100.7017
Hersteller                      ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                          Seite 8 von 8

T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

X26      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 31. März 2022 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 31. März 2022




Kocher                                                                   00387382.DOC




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