Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							               Gutachten 366-0005-21-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53640
               ANLAGE: 1                                                            Radtyp: KA8090
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 26.03.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 8

                                  Fahrzeughersteller           FUJI HEAVY IND.(J), SUBARU CORPORATION, TOYOTA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                              Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                              Rad                             Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               510048561 P4IX KA8090/P4IX                     ohne                        56,1                     660      2200    11/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
§22 53640*09




               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J), SUBARU CORPORATION
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : Z2; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GD/GGS;
                                                            BM/BRS; G3; SJ; G5; G4; BM/BR; GD/GG
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : GD/GG; GD/GGS; G3; G4; G5
                                                            120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; SJ; Z2
                Verkaufsbezeichnung:     BRZ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                Z2           e13*2018/858*00325*. 172           215/35R19 85                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                              .
                                                                225/30R19 84                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0005-21-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53640
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: KA8090
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 26.03.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 8
               Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/45R19     92                              Kombi; Allradantrieb;
                                                          235/40R19     92                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/45R19     95                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                          245/40R19     94                              71K; 721; 725; 73C;
                                                          245/45R19     98                              74D

               Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 225/40R19       89                              Subaru XV;
                                                        225/45R19       92                              Allradantrieb;
                                                        235/40R19       92                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/35R19       89      11A; 27I                12A; 51A; 573; 71C;
                                                        245/40R19       94      11A; 27I                71K; 721; 725; 729;
                                                                                                        73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BM/BR        e1*2007/46*0079*..  110 - 191 235/40R19     92                              nur Outback; Kombi;
               BM/BRS       e13*2007/46*1074*..           235/45R19     95                              Allradantrieb;
                                                          245/40R19     94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/45R19     98                              12A; 51A; 573; 71C;
§22 53640*09




                                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                                        73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G5           e13*2007/46*1648*.. 115   235/45R19 95              11A; 24J                XV; inkl. Hybrid;
                                                      245/45R19 98              11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      255/45R19 100             11A; 24J; 248; 26P      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D
               G5            e13*2007/46*1648*.. 84 - 115   225/35R19 88        11A; 26N; 26P; 27I      IMPREZA;
                                                            235/35R19 87        11A; 24J; 26B; 26N;     Allradantrieb;
                                                                                27I                     Frontantrieb; inkl.
                                                            245/30R19 89        11A; 24J; 26B; 26J;     Hybrid;
                                                                                27B                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GD/GG        e1*98/14*0145*..  160 - 195 225/35R19 88W           11A; 22B                nur Limousine
               GD/GGS       e1*98/14*0163*..                                                            Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        836




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0005-21-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53640
               ANLAGE: 1                                                            Radtyp: KA8090
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 26.03.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 8
               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/35R19 85               5EG                     Schrägheck;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74D




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     GR 86
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T2           e13*2018/858*00225*. 172            215/35R19 85                                10B; 11B; 11G; 11H;
                              .
                                                                225/30R19 84                                12A; 51A; 71C; 71K;
§22 53640*09




                                                                                                            721; 725; 73C; 74D


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0005-21-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53640
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: KA8090
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.03.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 8
                      vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                      Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                      wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutac hten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
§22 53640*09




                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0005-21-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53640
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: KA8090
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.03.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 8
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
§22 53640*09




               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
                    (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0005-21-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53640
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: KA8090
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 26.03.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 8


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       FUJI HEAVY
                      Fahrzeugtyp:      G5
                      Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1648*..
                      Handelsbez.:      SUBARU G, IMPREZA, XV

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 150              y = 200                  VA
                            26B                     x = 200              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            27B                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53640*09




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 200        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 250            20                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0005-21-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53640
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: KA8090
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 26.03.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 8

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       FUJI HEAVY
                      Fahrzeugtyp:      G5
                      Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1648*..
                      Handelsbez.:      SUBARU G, IMPREZA, XV

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 200              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            26P                     x = 150              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53640*09




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 200        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 250            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0005-21-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53640
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: KA8090
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 26.03.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 8

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       FUJI HEAVY
                      Fahrzeugtyp:      G4
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0597*..
                      Handelsbez.:      IMPREZA, SUBARU XV

                      Variante(n):      Allradantrieb, Subaru XV

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 290              y = 280                 VA
                            26P                      x = 240              y = 230                 VA
                            27B                      x = 290              y = 430                 HA
                            27I                      x = 240              y = 380                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 53640*09




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 290        y = 280            5                VA
                            27H                   x = 290        y = 430            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen