Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							                GUTACHTEN zur TTG NR.100555 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55800826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ 01E04
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                          Seite 1 von 10
                Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)



                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         RR40
                Typ                            01E04
                Radgröße                       7,5JX17H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                 200           01E04 200 / S-Ø56,1                 5/100/56,1        44         580      1965

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100555
                Herstellerzeichen              O.Z
                Radtyp und Ausführung          01E04 200
                Radgröße                       7,5JX17H2
                Einpresstiefe                  ET 44
§22 100555*00




                Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund            Anzugsmoment Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)         (mm)
                 S01   Mutter M12x1,25               Kegel 60°       90           -                  81710010
                 S02   Mutter M12x1,25               Kegel 60°       100          -                  81710010
                 S03   Mutter M12x1,25               Kegel 60°       120          -                  81710010

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Subaru
                                               Toyota
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100555 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55800826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ 01E04
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                         Seite 2 von 10

                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Subaru BRZ                147           205/45R17        A10 R37                       A14 A21 A58
                 ZC, GC/GF                 147           205/50R17        A91 R37                       Cpe S03
                 e13*2007/46*1281*..;      147           215/45R17        A32
                 e13*2001/116*             147           225/45R17        A12
                 0026*05-..
                 - incl. Facelift 2016
                 Subaru Forester (II)      90-169        205/55R17        R37 114                       A12 A14 A21
                 SG, SGS, SGG              90-169        215/50R17        R37                           S01
                 e13*98/14*0087*..,        90-169        215/55R17        112
                 e1*2001/116*0209*..,      90-169        235/45R17        A01 K1a K1b K2b
                 e11*2001/116*0242*.
                 Subaru Forester (III)     104-169       215/55R17        112                           A12 A14 A21
                 SH, SHS, SHLPG            104-169       225/55R17        111                           Car S02
                 e13*2001/116*             104-169       235/50R17        A01 K1c K2c K42 Z58 113
                 0982*00-08;
                 e1*2001/116*0485*..,
                 e24*2007/46*0007*..
§22 100555*00




                 Subaru Forester (IV)      108-177       225/55R17        A12 111                       A14 A21 A56
                 SJ, SH                    108-177       245/50R17        A01 A12 K1c 111               Car S03
                 e13*2007/46*1305*..
                 e13*2001/116*
                 0982*09-.. (Ausf. SJ)
                 Subaru Impreza (I)        66-160        205/45R17        K42 K56                       A01 A12 A14
                 GFC, GC/GF                66-160        215/40R17        K1c K2b K42 K56               A21 S01
                 G334,                     66-92         205/40R17        K42 K56
                 e13*95/54, 96/79, 98/14
                 *0026*00-04
                 Subaru Impreza (II)       160-195       205/50R17        R37                           A12 A14 A21
                 GD/GG ww GD/GGS           160-195       225/45R17        A01 Z49                       Sth S01
                 e1*98/14*0145*..,         70-118        205/50R17        R37 R60
                 e1*98/14*0163*..          70-118        225/45R17        A01 R60 Z49
                 - Limousine               70-169        205/45R17        R37
                                           70-195        215/45R17        R37
                 Subaru Impreza (II)       70-169        205/45R17        K42 R37 Z49                   A01 A12 A14
                 GD/GG ww GD/GGS           70-169        205/50R17        K42 R37 R60 Z49               A21 Car S01
                 e1*98/14*0145*..,         70-169        215/45R17        K42 T87 T88 Z49
                 e1*98/14*0163*..          70-169        225/45R17        K1c K42 R60 Z49
                 - Kombi
                 Subaru Impreza (III)      79-195        205/50R17        A01 K1c T89 116               A12 A14 A21
                 G3, G3S                   79-195        215/45R17        T87 T88 116                   Flh KOV S02
                 e1*2001/116*0438*..,      79-195        225/45R17        A01 K1c 116
                 e1*2001/116*0460*..
                 Subaru Impreza (III) XV   110           205/50R17                                      A12 A14 A21
                 G3                        110           215/45R17                                      Flh KMV S02
                 e1*2001/116*0438*..       110           225/45R17




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100555 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55800826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ 01E04
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                         Seite 3 von 10
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Subaru Impreza (IV)       84, 110       205/50R17        A01 A12 K6d                   A14 A21 Flh
                 G4                        84, 110       215/45R17        A90 T87 T91                   S02
                 e1*2007/46*0597*..        84, 110       225/45R17        A01 A12 K6d
                                           84, 110       235/45R17        A01 A12 K1c K6g K6i K6r
                 Subaru Impreza (V)        84-115        205/50R17        A33                           A14 A21 A56
                 G5                        84-115        215/45R17        A11 T87 T91                   MHy S03
                 e13*2007/46*1648*..       84-115        225/45R17        A33
                                           84-115        235/45R17        A01 A12 K1c K2b K6r
                 Subaru Legacy             92-115        205/40R17        K1c K2b T84 116               A01 A12 A14
                 BE/BH, BE/BHS             92-115        205/45R17        K1c K2b T84 T88 116           A21 X26 S01
                 e1*98/14*0108*..,         92-115        215/40R17        K1c K2b K42 T83 T87 Z49 116
                 e1*98/14*0149*..          92-115        215/45R17        G46 K1c K2b K42 Z49 116
                 Subaru Legacy             101-180       205/50R17        A01 K1c R37 T89 T93 Z49 116   A12 A14 A21
                 BL/BP, -S, -G             101-180       215/45R17        A01 K1a K1b R37 T87 T91 116   B03 Car Lim
                 e1*2001/116*0228*..,      101-180       225/45R17        A01 K1c K2b T90 T91 Z49 116   X26 S01
                 e1*2001/116*0256*..,      180           215/50R17        A01 K1c K2c K42 K45 M+S R09
                 e11*2001/116*0240*.                                      T91 Z49 115
§22 100555*00




                 Subaru Legacy (V)         110-127       205/50R17        A13 T89 T93 116               A14 A21 A56
                 BM/BR, BM/BRS             110-127       205/55R17        A13 114                       Car Lim NfS
                 e1*2007/46*0079*..;       110-127       215/45R17        A13 T87 T91 116               X26 S03
                 e13*2007/46*1074*..       110-127       215/50R17        A33 115
                                           110-127       215/55R17        R09 112
                                           110-127       225/45R17        A13 116
                                           110-127       225/50R17        A01 A12 K6c 114
                                           110-127       235/45R17        A33 116
                                           110-127       245/45R17        A01 A12 K6c 115
                 Subaru Legacy Outback     110-180       205/50R17        R09 T89 T93 116               A12 A14 A21
                 BL/BP, -S, -G             110-180       205/55R17        R37 114                       Car S01
                 e1*2001/116*0228*..,      110-180       215/50R17        A01 R37 T90 T91 Z49 115
                 e1*2001/116*0256*..,      110-180       215/55R17        A01 K45 Z49 112
                 e11*2001/116*0240*.       110-180       225/45R17        R09 T90 T91 116
                                           110-180       225/50R17        A01 K42 K45 Z49 114
                                           110-180       235/45R17        A01 Z49 116
                 Subaru Outback (IV)       110-191       215/60R17        A33 109                       A14 A21 A56
                 BM/BR, BM/BRS             110-191       225/55R17        A33 111                       Car S03
                 e1*2007/46*0079*..;       110-191       225/60R17        A33 108
                 e13*2007/46*1074*..       110-191       235/55R17        A33 109
                                           110-191       245/55R17        A12 108
                                           110-191       255/50R17        A01 A12 K6d 110
                 Subaru XV (I)             80-110        215/55R17        A13 M+S                       A14 A21 A56
                 G4                        80-110        225/50R17        A01 A12 K1c M+S               Flh KMV S02
                 e1*2007/46*0597*..        80-110        225/55R17        A01 A12 K1c
                                           80-110        235/50R17        A01 A12 K1c K6w
                                           80-110        245/50R17        A01 A12 K1c K2c K6w
                 Subaru XV (II)            84-115        225/55R17        K1c K2b 111                   A01 A12 A14
                 G5                        84-115        225/60R17        K1c K2b 108                   A21 A56 BS1
                 e13*2007/46*1648*..       84-115        235/55R17        K1c K2c 109                   KMV MHy S03


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100555 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55800826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ 01E04
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 4 von 10
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Toyota GR86                172           215/45R17       A90                             A14 A21 A58
                 T2                         172           225/45R17       A12                             Cpe S03
                 e13*2018/858*00225*..
                 Toyota GT86 (Z)            147           205/45R17       A10 R37                         A14 A21 A58
                 ZN, GC/GF                  147           205/50R17       A91 R37                         Cpe S03
                 e13*2007/46*1287*..;       147           215/45R17       A32
                 e13*2001/116*              147           225/45R17       A12
                 0026*05-..
                 - incl. Facelift 2016

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
§22 100555*00




                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100555 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55800826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ 01E04
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 5 von 10

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                108       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1080 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                109       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1090 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
§22 100555*00




                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                110       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                111       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1110 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                112       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1120 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                113       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1130 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                114       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1140 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                115       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1150 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                116       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100555 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55800826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ 01E04
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 6 von 10

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A10      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
                an der Hinterachse verwendet werden.

                A11      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
                an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
§22 100555*00




                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                BS1      Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 294 mm an Achse 1.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100555 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55800826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ 01E04
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 7 von 10

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G46      Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass
                die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
                ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
§22 100555*00




                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K45      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K6c       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6d       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100555 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55800826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ 01E04
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 8 von 10

                K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
                mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6r       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
                dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
§22 100555*00




                MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                NfS       Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Ausstattungspaket
                Sport (Bilstein Sportfahrwerk).

                R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R60     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/55R16 (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                Sth      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Stufenheck.

                T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100555 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55800826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ 01E04
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 9 von 10

                T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 100555*00




                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                X26      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

                Z49     An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
                Kederband) zu entfernen.

                Z58      Die Gummilippe der hinteren Türen im Radhausbereich sind nachzuarbeiten

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 26. März 2026 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100555 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55800826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ 01E04
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 10 von 10

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 26. März 2026


                Pohl                                                                                   00465517.DOCX
§22 100555*00




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen