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							Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 13 SUZUKI                                                   Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 15.12.2010
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Fahrzeughersteller                       : SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-   zul.        zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff       Rad-        Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                   last        umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                   (kg)        (mm)     datum
002                 PCD 100/108              Ø72.2 Ø54.1                  54,1    Aluminium    615       1990     10/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SUZUKI
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : MM; ER; EZ; FH; EG
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : NH; MZ; MH; EX; MM; H00
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 80 Nm für Typ : FH
                                           85 Nm für Typ : EG; ER; EX; EZ; MH; MZ; NH
                                           100 Nm für Typ : MM
                                           110 Nm für Typ : H00; MM
Verkaufsbezeichnung:     IGNIS, SWIFT NEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
FH           e4*98/14*0047*..    61 - 80 195/45R16 80             21B; 22B; 24C; 24M; 362 Allradantrieb;
                                         205/45R16 83             21B; 22B; 22L; 24C; 24M; Frontantrieb;
                                                                  362                      10B; 11A; 11B; 11G;
                                                                                           11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 80G

Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 63       195/45R16 80       11A; 21P; 22B; 24D; 24J     Frontantrieb;
                                               195/50R16 84       11A; 21B; 22B; 24C; 24D     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/45R16 83       11A; 21P; 22B; 24C; 24D     12A; 51A; 71K; 721;
                                               205/50R16 87       11A; 21B; 22B; 24C; 24D     725; 73C; 74A; 74P
                                               215/40R16 82       11A; 21B; 22B; 24C; 24D
                                               225/45R16 89       11A; 21B; 22B; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 195/45R16 80             11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/50R16 84             11A; 22B; 24C; 24D          12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/45R16 83             11A; 22B; 24C; 24D          725; 73C; 74A; 74P
                                         215/40R16 82             11A; 22B; 24C; 24D
                                         215/45R16 86             11A; 21B; 22B; 24C; 24D




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 13 SUZUKI                                                   Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 15.12.2010
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
EG           e6*93/81*0024*.., 52 - 89 195/45R16-80               11A; 22B                    Frontantrieb;
               e6*95/54*0024*..,                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0024*..,                                                              12A; 51A; 71K; 721;
               H032                                                                           725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73       195/45R16 80       11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/50R16 84       11A; 22B; 24C; 24D          12A; 51A; 71K; 721;
                                               205/45R16 83       11A; 22B; 24C; 24D          725; 73C; 74A; 74P
                                               215/40R16 82       11A; 22B; 24C; 24D
                                               215/45R16 86       11A; 21B; 22B; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
ER           e4*98/14*0054*..  66 - 78         195/45R16 80       11A; 22L                    Stufenheck;
                                               195/50R16 84       11A; 21B; 21L; 22B; 22L     Schrägheck;
                                               205/45R16 83       11A; 21B; 22B; 22L          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/45R16 80             11A; 24M                ab
                                         195/50R16 84             11A; 21P; 22I; 24J; 24M e4*2001/116*0102*02;
                                         205/45R16 83             11A; 21P; 22I; 24M      Frontantrieb;
                                         205/50R16 87             11A; 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/40R16 82             11A; 22I; 24J; 24M      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   195/45R16 80       11A; 24M                nur bis
                                               195/50R16 84       11A; 21P; 22I; 24J; 24M e4*2001/116*0102*01;
                                               205/45R16 83       11A; 21P; 22I; 24M      Frontantrieb;
                                               205/50R16 87       11A; 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R16 82       11A; 22I; 24J; 24M      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   68        195/45R16 80       11A; 24J; 24M           ab
                                               195/50R16 84       11A; 24D; 24J           e4*2001/116*0102*02;
                                               205/45R16 83       11A; 24J; 24M           Allradantrieb;
                                               215/40R16 82       11A; 24D; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   68        195/45R16 80       11A; 24J; 24M           nur bis
                                               195/50R16 84       11A; 24D; 24J           e4*2001/116*0102*01;
                                               205/45R16 83       11A; 24J; 24M           Allradantrieb;
                                               215/40R16 82       11A; 24D; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 13 SUZUKI                                                   Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 15.12.2010
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/45R16 80             11A; 24J; 24M           ab
                                         195/50R16 84             11A; 21P; 22I; 24D; 24J e4*2001/116*0090*04;
                                         205/45R16 83             11A; 21P; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
                                         205/50R16 87             11A; 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/40R16 82             11A; 22I; 24D; 24J      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   195/45R16 80       11A; 24M                nur bis
                                               195/50R16 84       11A; 21P; 22I; 24J; 24M e4*2001/116*0090*03;
                                               205/45R16 83       11A; 21P; 22I; 24M      Frontantrieb;
                                               205/50R16 87       11A; 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R16 82       11A; 22I; 24J; 24M      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
MM           e4*2001/116*0042*.. 39 - 69 195/40R16 76             11A; 21B; 21J; 22B; 22L; ab
                                                                  24C; 24D; 367; 5CA; 80G e4*2001/116*0042*07;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           Radschrauben;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P
MM             e4*98/14*0042*..      39 - 56   195/40R16 76       11A; 21B; 21J; 22B; 22L; nur bis
                                                                  24C; 24D; 367; 80G       e4*98/14*0042*06;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           Radmuttern;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON-R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
H00          e1*2001/116*0311*.. 39 - 69 195/40R16 76             11A; 21B; 21J; 22B; 22L; ab
                                                                  24C; 24D; 367; 5CA; 80G e4*2001/116*0042*07;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           Radschrauben;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 13 SUZUKI                                                   Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 15.12.2010
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       FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
       dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 13 SUZUKI                                                   Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 15.12.2010
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5CA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 800kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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