Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 3i
Seite : 1 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R4554
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R4554.03
Radgröße: 5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 550 kg
bei Reifenabrollumfang: 1935 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Suzuki Motor Corporation Hamamatsu / Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
MH, EX, EX-2, MZ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40335 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
EG, FH, ER, EZ, EM, GF Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40378 110 Nm
M12x1,25
MM bis NT06 ZP40378 110 Nm
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,25
ab NT07 ZP40335 110 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
RA-000591-A0-104-03i~SU-4-100-54-ET35_53R4554.doc
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Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 3i
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: EG
ABE / EG-Genehmigung: H032
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 72 Suzuki Baleno 165/65R14 A02) bis A10)
E24)
175/60R14
175/65R14
185/60R14
89 Suzuki Baleno 185/60R14
165/65R14 M+S
E24)
H032/NT03 795/865 4/100/54
Typ: EG
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0024*.., e6*95/54*0024*.., e6*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63; 71; 73 Suzuki Baleno 165/65R14 M+S A02) bis A10)
E24)
175/65R14
185/60R14
55; 89 Suzuki Baleno 185/60R14
165/65R14 M+S
E24)
e6*98/14*0024*04E 805/880 4/100/54
Typ: EM
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0045*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 51 Wagon R 185/50R14 A01) bis A10)
(außer 4WD) K31)
e6*95/54*0045*01E 690/690 4/100/54
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Anlage-Nr. : 3i
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: MM
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0042*.., e4*2001/116*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
39 bis 69 Wagon R + 155/65R14 A01) bis A10)B21)
E05) E19a)K33)
165/60R14
185/50R14
e4*2001/116*0042*07E 810/755 4/100/54
Typ: FH
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 Suzuki Ignis 165/70R14 A02) bis A10)
E19a)
175/65R14
A01)K34)
185/60R14
A01)K34)
e4*98/14*0047*04E 750/740 4/100/54
Typ: ER
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0054*.., e4*2001/116*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 79 Suzuki Liana 185/65R14 A02) bis A10)
(nur Frontantrieb) E19a)
195/60R14
e4*98/14*0054*05 2WD:850/880/4WD:870/895 4/100/54
e4*2001/116*0054*06
Typ: MH
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73 Suzuki Ignis 165/70R14 A02) bis A10)
E19a)
175/65R14
185/60R14
e4*2001/116*0070*04 800/760(0) 4/100/54
RA-000591-A0-104-03i~SU-4-100-54-ET35_53R4554.doc
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Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 3i
Seite : 4 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: MZ
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75 Suzuki Swift 165/70R14 A02) bis A10)
A93)
175/65R14
A93)
185/60R14
A93)
195/60R14
e4*2001/116*0090*08 830/830(0) 4/100/54
Typ: MZ
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 Suzuki Swift LPG 165/70R14 A02) bis A10)
A93)
175/65R14
A93)
185/60R14
A93)
195/60R14
e11*2007/46*0051*00 800/800(0) 4/100/54
Typ: EZ
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 75 Suzuki Swift 165/70R14 A02) bis A10)
A93)
175/65R14
A93)
185/60R14
A93)
195/60R14
e4*2001/116*0102*05 800/830(0) 4/100/54
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Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 3i
Seite : 5 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: EX
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 63 Suzuki Splash 165/70R14 A02) bis A10)
175/60R14
A01)K04)
175/65R14
A01)K04)
175/70R14
A01)K04)
185/60R14
A01)K03)K04)
185/65R14
A01)K03)K04)K28)
195/55R14
A01)K01)K04)K28)
195/60R14
A01)K01)K04)K28)
205/60R14
A01)K01)K02)K13)K19)K28)
e4*2001/116*0130*03 835/800(0) 4/100/54
RA-000591-A0-104-03i~SU-4-100-54-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 3i
Seite : 6 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: EX-2
ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 63 Suzuki Splash LPG 165/70R14 A02) bis A10)
175/60R14
A01)K04)
175/65R14
A01)K04)
175/70R14
A01)K04)
185/60R14
A01)K03)K04)
185/65R14
A01)K03)K04)K28)
195/55R14
A01)K01)K04)K28)
195/60R14
A01)K01)K04)K28)
205/60R14
A01)K01)K02)K13)K19)K28)
e50*2007/46*0004*01 800/800(0) 4/100/54
Typ: GF
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 Suzuki Alto 155/65R14 A01) bis A10)
A93a)K03)K04) K45)
165/55R14
A93a)K01)K04)
165/60R14
A93a)K01)K04)
185/50R14
K01)K02)
185/55R14
K01)K02)K46)
e6*2001/116*0123*01 700/650(0) 4/100/54
RA-000591-A0-104-03i~SU-4-100-54-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 3i
Seite : 7 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: GF
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 Suzuki Alto LPG 155/65R14 A01) bis A10)
A93a)K03)K04) K45)
165/55R14
A93a)K01)K04)
165/60R14
A93a)K01)K04)
185/50R14
K01)K02)
185/55R14
K01)K02)K46)
e11*2007/46*0054*00 700/650(0) 4/100/54
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
RA-000591-A0-104-03i~SU-4-100-54-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 3i
Seite : 8 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B21) An Achse 2 ist das Handbremsseil so zu befestigen, daß ein ausreichender Abstand von
5 mm zum Felgenhorn gewährleistet ist.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 874 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
anzuwenden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000591-A0-104-03i~SU-4-100-54-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 3i
Seite : 9 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufge-
weiteten Radhauskante zu kürzen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausauschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitli-
chen Schutzleiste umzulegen und die in diesem Bereich ins Radhaus ragenden Kunst-
stoffkanten entsprechend zu kürzen,
- im Radhaus sind die oberhalb der Radhausausschnittkante befindlichen Ausbuchtungen
an das äußere Karosserieblech anzulegen.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhauskanten sind im Bereich von Schweller bis zum hinteren Stoßfänger auf eine
Restbreite von ca. 5 mm komplett umzulegen,
- der ins Radhaus ragende Befestigungspunkt des hinteren Stoßfängers ist auf eine Rest-
breite von ca. 7 mm abzuschleifen; die Ecke des hinteren Stoßfängers ist durch eine
Blechschraube zu befestigen,
- die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von oben (Restbreite der
Stoßfängerkante oben wie umgelegte Radhauskante) nach unten auslaufend auf Se-
rienbreite zu kürzen.
RA-000591-A0-104-03i~SU-4-100-54-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 3i
Seite : 10 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger
nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12 mm zu kürzen,
- die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich umzule-
gen.
K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
umzulegen.
K46) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- im Bereich der Stoßfängeroberkante, ist das sich der Radhauskante anschließende
Blech um 10 mm nach außen zu drücken,
- die in diesem Bereich befindliche Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend
zu kürzen.
Die Anlage Nr. 3i mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 02.02.2011
RA-000591-A0-104-03i~SU-4-100-54-ET35_53R4554.doc