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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                3i
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  53R4554
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          53R4554.03
Radgröße:                                                5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                          550 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1935 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Suzuki Motor Corporation Hamamatsu / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
MH, EX, EX-2, MZ                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP40335 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
EG, FH, ER, EZ, EM, GF           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP40378 110 Nm
                                 M12x1,25
MM                               bis NT06                                   ZP40378 110 Nm
                                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,25
                                 ab NT07                                    ZP40335 110 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000591-A0-104-03i~SU-4-100-54-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                3i
Seite :                     2 / 10                                                               Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Typ:                         EG
ABE / EG-Genehmigung:        H032
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 72    Suzuki Baleno              165/65R14                               A02) bis A10)
                                         E24)

                                         175/60R14

                                         175/65R14

                                         185/60R14

89                  Suzuki Baleno        185/60R14

                                         165/65R14 M+S
                                         E24)
H032/NT03           795/865                                                      4/100/54



Typ:                         EG
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0024*.., e6*95/54*0024*.., e6*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63; 71; 73   Suzuki Baleno            165/65R14 M+S                              A02) bis A10)
                                       E24)

                                         175/65R14

                                         185/60R14

55; 89              Suzuki Baleno        185/60R14

                                         165/65R14 M+S
                                         E24)
e6*98/14*0024*04E   805/880                                                      4/100/54



Typ:                         EM
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0045*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 51    Wagon R                  185/50R14                                 A01) bis A10)
              (außer 4WD)                                                        K31)

e6*95/54*0045*01E   690/690                                                      4/100/54




RA-000591-A0-104-03i~SU-4-100-54-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                3i
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Typ:                         MM
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0042*.., e4*2001/116*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 39 bis 69    Wagon R +                155/65R14                             A01) bis A10)B21)
                                       E05)                                  E19a)K33)

                                                 165/60R14

                                                 185/50R14

e4*2001/116*0042*07E   810/755                                               4/100/54



Typ:                         FH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61           Suzuki Ignis             165/70R14                             A02) bis A10)
                                                                             E19a)
                                                 175/65R14
                                                 A01)K34)

                                                 185/60R14
                                                 A01)K34)
e4*98/14*0047*04E      750/740                                               4/100/54



Typ:                             ER
ABE / EG-Genehmigung:            e4*98/14*0054*.., e4*2001/116*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 79    Suzuki Liana                 185/65R14                         A02) bis A10)
              (nur Frontantrieb)                                             E19a)
                                           195/60R14
e4*98/14*0054*05       2WD:850/880/4WD:870/895                               4/100/54
e4*2001/116*0054*06



Typ:                         MH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 73    Suzuki Ignis            165/70R14                              A02) bis A10)
                                                                             E19a)
                                                 175/65R14

                                                 185/60R14

e4*2001/116*0070*04    800/760(0)                                            4/100/54




RA-000591-A0-104-03i~SU-4-100-54-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                3i
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Typ:                         MZ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 75    Suzuki Swift            165/70R14                           A02) bis A10)
                                      A93)

                                         175/65R14
                                         A93)

                                         185/60R14
                                         A93)

                                         195/60R14
e4*2001/116*0090*08   830/830(0)                                          4/100/54



Typ:                           MZ
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2007/46*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 68           Suzuki Swift LPG          165/70R14                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         175/65R14
                                         A93)

                                         185/60R14
                                         A93)

                                         195/60R14
e11*2007/46*0051*00   800/800(0)                                          4/100/54



Typ:                         EZ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 68 bis 75    Suzuki Swift            165/70R14                           A02) bis A10)
                                      A93)

                                         175/65R14
                                         A93)

                                         185/60R14
                                         A93)

                                         195/60R14
e4*2001/116*0102*05   800/830(0)                                          4/100/54




RA-000591-A0-104-03i~SU-4-100-54-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                3i
Seite :                     5 / 10                                                      Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Typ:                         EX
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 63    Suzuki Splash           165/70R14                         A02) bis A10)

                                        175/60R14
                                        A01)K04)

                                        175/65R14
                                        A01)K04)

                                        175/70R14
                                        A01)K04)

                                        185/60R14
                                        A01)K03)K04)

                                        185/65R14
                                        A01)K03)K04)K28)

                                        195/55R14
                                        A01)K01)K04)K28)

                                        195/60R14
                                        A01)K01)K04)K28)

                                        205/60R14
                                        A01)K01)K02)K13)K19)K28)
e4*2001/116*0130*03   835/800(0)                                        4/100/54




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Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                3i
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Typ:                          EX-2
ABE / EG-Genehmigung:         e50*2007/46*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 63    Suzuki Splash LPG        165/70R14                         A02) bis A10)

                                         175/60R14
                                         A01)K04)

                                         175/65R14
                                         A01)K04)

                                         175/70R14
                                         A01)K04)

                                         185/60R14
                                         A01)K03)K04)

                                         185/65R14
                                         A01)K03)K04)K28)

                                         195/55R14
                                         A01)K01)K04)K28)

                                         195/60R14
                                         A01)K01)K04)K28)

                                         205/60R14
                                         A01)K01)K02)K13)K19)K28)
e50*2007/46*0004*01   800/800(0)                                         4/100/54



Typ:                         GF
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50           Suzuki Alto             155/65R14                          A01) bis A10)
                                      A93a)K03)K04)                      K45)

                                         165/55R14
                                         A93a)K01)K04)

                                         165/60R14
                                         A93a)K01)K04)

                                         185/50R14
                                         K01)K02)

                                         185/55R14
                                         K01)K02)K46)
e6*2001/116*0123*01   700/650(0)                                         4/100/54




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Anlage-Nr. :                3i
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Typ:                          GF
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2007/46*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50           Suzuki Alto LPG          155/65R14                         A01) bis A10)
                                       A93a)K03)K04)                     K45)

                                         165/55R14
                                         A93a)K01)K04)

                                         165/60R14
                                         A93a)K01)K04)

                                         185/50R14
                                         K01)K02)

                                         185/55R14
                                         K01)K02)K46)
e11*2007/46*0054*00   700/650(0)                                         4/100/54



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

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Teiletyp :                  53R4554


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B21) An Achse 2 ist das Handbremsseil so zu befestigen, daß ein ausreichender Abstand von
     5 mm zum Felgenhorn gewährleistet ist.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 874 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
     Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
     ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
     anzuwenden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufge-
     weiteten Radhauskante zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitli-
       chen Schutzleiste umzulegen und die in diesem Bereich ins Radhaus ragenden Kunst-
       stoffkanten entsprechend zu kürzen,
     - im Radhaus sind die oberhalb der Radhausausschnittkante befindlichen Ausbuchtungen
       an das äußere Karosserieblech anzulegen.

K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskanten sind im Bereich von Schweller bis zum hinteren Stoßfänger auf eine
       Restbreite von ca. 5 mm komplett umzulegen,
     - der ins Radhaus ragende Befestigungspunkt des hinteren Stoßfängers ist auf eine Rest-
       breite von ca. 7 mm abzuschleifen; die Ecke des hinteren Stoßfängers ist durch eine
       Blechschraube zu befestigen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von oben (Restbreite der
       Stoßfängerkante oben wie umgelegte Radhauskante) nach unten auslaufend auf Se-
       rienbreite zu kürzen.




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K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger
       nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12 mm zu kürzen,
     - die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich umzule-
       gen.

K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
     umzulegen.

K46) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - im Bereich der Stoßfängeroberkante, ist das sich der Radhauskante anschließende
         Blech um 10 mm nach außen zu drücken,
     - die in diesem Bereich befindliche Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend
         zu kürzen.


Die Anlage Nr. 3i mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.02.2011




RA-000591-A0-104-03i~SU-4-100-54-ET35_53R4554.doc
						
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