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							Gutachten 366-0172-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47674
ANLAGE: 19 SUZUKI                                                       Radtyp: TREZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                    Stand: 08.04.2013
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Fahrzeughersteller                            : SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                         loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
              Kennzeichnung                      Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.     Fertig
              Rad                                Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
TREZ2SA45D541 PCD100 ET45                        Ø54.1/Ø60.1                 54,1    Kunststoff      575    1990     11/09
TREZ2SA45O541 PCD100 ET45                        Ø54.1/Ø60.1                 54,1    Kunststoff      575    1990     11/12
TREZ2SA45W541 PCD100 ET45                        Ø54.1/Ø60.1                 54,1    Kunststoff      575    1990     11/11
TREZ2SA45Y541 PCD100 ET45                        Ø54.1/Ø60.1                 54,1    Kunststoff      575    1990     06/09
TREZ2SA45541  PCD100 ET45                        Ø54.1/Ø60.1                 54,1    Kunststoff      575    1990     05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : SUZUKI
Befestigungsteile                             : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                für Typ : FZ; EZ
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                Typ : EX; NZ; MZ
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 85 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69           195/45R16 80                                 Frontantrieb;
                                                   195/50R16 84        11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   205/45R16 83        11A; 22I; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                           Auflagen zu Reifen       Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 68   195/45R16 80                                              nur bis
                                      195/50R16 84                                              e4*2001/116*0102*01;
                                      205/45R16 83                                              Allradantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P
EZ             e4*2001/116*0102*..       68        195/45R16 80                                 ab
                                                   195/50R16 84                                 e4*2001/116*0102*02;
                                                   205/45R16 83                                 Allradantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47674
ANLAGE: 19 SUZUKI                                                 Radtyp: TREZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/45R16 80                                     ab
                                         205/45R16 83                                     e4*2001/116*0102*02;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   195/45R16 80                               nur bis
                                               205/45R16 83                               e4*2001/116*0102*01;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
FZ             e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   185/50R16 81                               Schrägheck;
               e4*2007/46*0294*..              185/55R16 83                               Allradantrieb;
                                               195/50R16 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/45R16 83                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   195/45R16 80                               ab
                                               205/45R16 83                               e4*2001/116*0090*04;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   195/45R16 80                               nur bis
                                               205/45R16 83                               e4*2001/116*0090*03;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
NZ             e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   185/50R16 81                               Frontantrieb;
               e4*2007/46*0293*..              185/55R16 83                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/50R16 84                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                               205/45R16 83                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47674
ANLAGE: 19 SUZUKI                                                 Radtyp: TREZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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                                                                                                      Seite: 3 von 4
       ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47674
ANLAGE: 19 SUZUKI                                                 Radtyp: TREZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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                                                                                                      Seite: 4 von 4
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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