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							Gutachten 366-0172-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 21 SUZUKI                                                    Radtyp: EBK_4
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 05.09.2014
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Fahrzeughersteller                         : SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff         Rad-    Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                      last    umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)    (mm)     datum
EBK2SA44O541          PCD100 ET44              Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff      575     1975    04/12
EBK2SA44541           PCD100 ET44              Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff      575     1975    03/11
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: JSA...))
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : EZ; ER
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : EX; MZ
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : ER; EX; EZ; MZ
                                             100 Nm für Typ : FZ; NZ
Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69         185/55R15 82                                  Frontantrieb;
                                                 185/60R15 84                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/50R15 82       11A; 22I; 24M              12A; 51A; 71K; 721;
                                                 195/55R15 85       11A; 22I; 24M              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
ER           e4*98/14*0054*..  66 - 78           195/50R15 82                                  Stufenheck;
                                                 195/55R15          51G                        Schrägheck;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 21 SUZUKI                                                 Radtyp: EBK_4
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 185/60R15 84                                     nur bis
                                         195/50R15 82                                     e4*2001/116*0102*01;
                                         195/55R15 85                                     Frontantrieb;
                                         205/50R15 86                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R15 88                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   185/60R15 84                               ab
                                               195/50R15 82                               e4*2001/116*0102*02;
                                               195/55R15 85                               Frontantrieb;
                                               205/50R15 86                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   68        185/60R15 84                               nur bis
                                               195/50R15 82                               e4*2001/116*0102*01;
                                               195/55R15 85                               Allradantrieb;
                                               205/50R15 86      11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   68        185/60R15 84                               ab
                                               195/50R15 82                               e4*2001/116*0102*02;
                                               195/55R15 85                               Allradantrieb;
                                               205/50R15 86      11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P
FZ             e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   175/60R15 81                               Schrägheck;
               e4*2007/46*0294*..              175/65R15 84                               Allradantrieb;
NZ             e4*2007/46*0155*..              185/55R15 82                               Radmuttern;
                                               185/60R15 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85                               12A; 51A; 573; 7EO;
                                               195/60R15 88                               71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q
FZ             e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   175/60R15 81                               Schrägheck;
               e4*2007/46*0294*..              175/65R15 84                               Allradantrieb;
NZ             e4*2007/46*0155*..              185/55R15 82                               Radschrauben;
                                               185/60R15 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85                               12A; 51A; 573; 7EO;
                                               195/60R15 88                               71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   185/60R15 84                               nur bis
                                               195/50R15 82                               e4*2001/116*0090*03;
                                               195/55R15 85                               Frontantrieb;
                                               205/50R15 86                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   185/60R15 84                               ab
                                               195/50R15 82      11A; 24M                 e4*2001/116*0090*04;
                                               195/55R15 85      11A; 24M                 Frontantrieb;
                                               205/50R15 86      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 21 SUZUKI                                                 Radtyp: EBK_4
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2014
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                                                                                                      Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
NZ           e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 175/60R15 81                                     Frontantrieb;
             e4*2007/46*0293*..          175/65R15 84                                     Radmuttern;
                                         185/55R15 82                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/60R15 84                                     12A; 51A; 7EM; 71K;
                                         195/55R15 85                                     721; 73C; 74A; 74P;
                                         195/60R15 88                                     76Q
NZ           e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 175/60R15 81                                     Frontantrieb;
             e4*2007/46*0293*..          175/65R15 84                                     Radschrauben;
                                         185/55R15 82                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/60R15 84                                     12A; 51A; 7EM; 71K;
                                         195/55R15 85                                     721; 73C; 74A; 74P;
                                         195/60R15 88                                     76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 21 SUZUKI                                                 Radtyp: EBK_4
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2014
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
      der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
      herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 21 SUZUKI                                                 Radtyp: EBK_4
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
      muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
      Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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