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							Gutachten 366-0171-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                            Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 07.09.2014
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Fahrzeughersteller                         : MARUTI, SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.    zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-    Abroll    ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last    umf.      Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)    (mm)      datum
TREK2KA38D541         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff     575     1975     03/11
TREK2KA38O541         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff     575     1975     11/12
TREK2KA38T541         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff     575     1975     06/10
TREK2KA38W541         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff     575     1975     03/09
TREK2KA38541          PCD100 ET38              Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff     575     1975     05/09
TREK2SA38D541         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff     575     1975     03/11
TREK2SA38O541         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff     575     1975     11/12
TREK2SA38T541         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff     575     1975     06/10
TREK2SA38W541         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff     575     1975     03/09
TREK2SA38541          PCD100 ET38              Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff     575     1975     05/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MARUTI, SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : MM; (nur bis e4*98/14*0042*06)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: JSA...))
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : FH; EG; GF; ER; EZ
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : MM; H00; (MM ab e4*2001/116*0042*07)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : EX; MH; MZ; NH
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 80 Nm für Typ : FH
                                             85 Nm für Typ : EG; ER; EX; EZ; GF; MH; MZ; NH
                                             100 Nm für Typ : FZ; NZ




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.09.2014
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                                         100 Nm ( Radmuttern M12x1,25 ) für Typ : MM
                                         110 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : H00; MM
Verkaufsbezeichnung:     ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GF           e6*2001/116*0123*..    50        165/55R15 75       11A; 22I; 24J; 248       4-türig; Frontantrieb;
                                              175/50R15 75       11A; 22B; 241; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 246                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/45R15 78       11A; 22B; 241; 244;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 246; 247                 74P

Verkaufsbezeichnung:     IGNIS, SWIFT NEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
FH           e4*98/14*0047*..    61 - 80 185/55R15 82            22B; 24J; 362            Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11A; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 80G

Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69      185/55R15 82       11A; 22I; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                              185/60R15 84       11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15 82       11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15 85       11A; 22I; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15 86       11A; 21P; 22B; 24D;      74P
                                                                 24J
                                              205/55R15 88       11A; 21P; 22B; 24D;
                                                                 24J

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 185/60R15 84            11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/50R15 82            11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                                         195/55R15 85            11A; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74A;
                                         205/50R15 86            11A; 24C; 24D            74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
EG           e6*93/81*0024*.., 52 - 89 185/55R15-81              11A; 22B; 22D            Frontantrieb;
             e6*95/54*0024*..,         195/50R15-81              11A; 22B; 22D            10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0024*..,                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
               H032                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73      185/60R15 84       24K                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15 82       11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15 85       11A; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15 86       11A; 24C; 24D            74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
ER           e4*98/14*0054*..  66 - 78         195/50R15 82      11A; 22L                 Stufenheck;
                                               195/55R15         11A; 22L; 51G            Schrägheck;
                                               205/50R15 86      11A; 21B; 21L; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 22L                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 68   185/60R15 84               11A; 24M                 nur bis
                                      195/50R15 82               11A; 24M                 e4*2001/116*0102*01;
                                      195/55R15 85               11A; 24M                 Allradantrieb;
                                      205/50R15 86               11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/55R15 88               11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   185/60R15 84                               nur bis
                                               195/50R15 82                               e4*2001/116*0102*01;
                                               195/55R15 85                               Frontantrieb;
                                               205/50R15 86      11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88      11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   185/60R15 84                               ab
                                               195/50R15 82                               e4*2001/116*0102*02;
                                               195/55R15 85                               Frontantrieb;
                                               205/50R15 86      11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88      11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   68        185/60R15 84      11A; 24M                 ab
                                               195/50R15 82      11A; 24M                 e4*2001/116*0102*02;
                                               195/55R15 85      11A; 24M                 Allradantrieb;
                                               205/50R15 86      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
FZ             e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   175/60R15 81                               Schrägheck;
               e4*2007/46*0294*..              175/65R15 84                               Allradantrieb;
NZ             e4*2007/46*0155*..              185/55R15 82                               Radschrauben;
                                               185/60R15 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85      11A; 245                 12A; 51A; 573; 7IO;
                                               195/60R15 88      11A; 245                 71C; 71K; 721; 725;
                                               205/50R15 86      11A; 22I; 24J            73C; 74A; 74P; 76Q
                                               205/55R15 88      11A; 22I; 24J




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.09.2014
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                                                                                                      Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
FZ           e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 175/60R15 81                                     Schrägheck;
             e4*2007/46*0294*..          175/65R15 84                                     Allradantrieb;
NZ           e4*2007/46*0155*..          185/55R15 82                                     Radmuttern;
                                         185/60R15 84                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/55R15 85            11A; 245                 12A; 51A; 573; 7IO;
                                         195/60R15 88            11A; 245                 71C; 71K; 721; 725;
                                         205/50R15 86            11A; 22I; 24J            73C; 74A; 74P; 76Q
                                         205/55R15 88            11A; 22I; 24J
MZ           e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 185/60R15 84                                     nur bis
                                         195/50R15 82                                     e4*2001/116*0090*03;
                                         195/55R15 85                                     Frontantrieb;
                                         205/50R15 86            11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R15 88            11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   185/60R15 84      11A; 24M                 ab
                                               195/50R15 82      11A; 24M                 e4*2001/116*0090*04;
                                               195/55R15 85      11A; 24M                 Frontantrieb;
                                               205/50R15 86      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
NZ             e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   175/60R15 81                               Frontantrieb;
               e4*2007/46*0293*..              175/65R15 84                               Radmuttern;
                                               185/55R15 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               185/60R15 84                               12A; 51A; 7IM; 71C;
                                               195/55R15 85      11A; 245                 71K; 721; 725; 73C;
                                               195/60R15 88      11A; 245                 74A; 74P; 76Q
                                               205/50R15 86      11A; 22I; 24J
                                               205/55R15 88      11A; 22I; 24J
NZ             e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   175/60R15 81                               Frontantrieb;
               e4*2007/46*0293*..              175/65R15 84                               Radschrauben;
                                               185/55R15 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               185/60R15 84                               12A; 51A; 7IM; 71C;
                                               195/55R15 85      11A; 245                 71K; 721; 725; 73C;
                                               195/60R15 88      11A; 245                 74A; 74P; 76Q
                                               205/50R15 86      11A; 22I; 24J
                                               205/55R15 88      11A; 22I; 24J

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
H00          e1*2001/116*0311*.. 39 - 69 195/45R15 78            11A; 21B; 21J; 22B;      ab
MM           e4*2001/116*0042*..                                 22L; 24D; 24J; 367;      e4*2001/116*0042*07;
                                                                 80G
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Radschrauben;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
MM           e4*98/14*0042*..  39 - 56 195/45R15 78              11A; 21B; 21J; 22B;      nur bis
                                                                 22L; 24D; 24J; 367;      e4*98/14*0042*06;
                                                                 80G
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Radmuttern;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.09.2014
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.09.2014
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      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.09.2014
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7IM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann
     ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7IO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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