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							Gutachten 366-0270-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48863
ANLAGE: 64 SUZUKI                                                    Radtyp: 612
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 16.10.2015
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Fahrzeughersteller                            : SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung         (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                          Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
A38 100445541       PCD 100                      Ø72.2/Ø54.1                54,1    Kunststoff     620     2150    08/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : SUZUKI
Befestigungsteile                             : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: JSA...))
Befestigungsteile                             : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                für Typ : EZ
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                Typ : EX; MZ
Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 85 Nm für Typ : EX; EZ; MZ
                                                100 Nm für Typ : FZ; NZ
Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69           185/55R15 82     11A; 24M                   Frontantrieb;
                                                   185/60R15 84     11A; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   195/50R15 82     11A; 22I; 24J; 24M         12A; 51A; 71K; 721;
                                                   195/55R15 85     11A; 22I; 24J; 24M         725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 185/60R15 84                                          ab
                                         195/50R15 82                                          e4*2001/116*0102*02;
                                         195/55R15 85                                          Frontantrieb;
                                         205/50R15 86                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R15 88                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P
EZ             e4*2001/116*0102*..       68        185/60R15 84                                ab
                                                   195/50R15 82                                e4*2001/116*0102*02;
                                                   195/55R15 85                                Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0270-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48863
ANLAGE: 64 SUZUKI                                                 Radtyp: 612
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 68   185/60R15 84                                        nur bis
                                      195/50R15 82                                        e4*2001/116*0102*01;
                                      195/55R15 85                                        Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   185/60R15 84                               nur bis
                                               195/50R15 82                               e4*2001/116*0102*01;
                                               195/55R15 85                               Frontantrieb;
                                               205/50R15 86                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
FZ             e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   175/60R15 81      56G                      Schrägheck;
               e4*2007/46*0294*..              175/65R15 84      56G                      Allradantrieb;
NZ             e4*2007/46*0155*..              185/55R15 82                               Radschrauben;
                                               185/60R15 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85                               12A; 51A; 573; 71K;
                                               195/60R15 88      SAV                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76Q
FZ             e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   175/60R15 81      56G                      Schrägheck;
               e4*2007/46*0294*..              175/65R15 84      56G                      Allradantrieb;
NZ             e4*2007/46*0155*..              185/55R15 82                               Radmuttern;
                                               185/60R15 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85                               12A; 51A; 573; 71K;
                                               195/60R15 88      SAV                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76Q
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   185/60R15 84                               ab
                                               195/50R15 82      11A; 24M                 e4*2001/116*0090*04;
                                               195/55R15 85      11A; 24M                 Frontantrieb;
                                               205/50R15 86      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   185/60R15 84                               nur bis
                                               195/50R15 82                               e4*2001/116*0090*03;
                                               195/55R15 85                               Frontantrieb;
                                               205/50R15 86                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
NZ             e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   175/60R15 81      56G                      Frontantrieb;
               e4*2007/46*0293*..              175/65R15 84      56G                      Radschrauben;
                                               185/55R15 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               185/60R15 84                               12A; 51A; 71K; 721;
                                               195/55R15 85                               725; 729; 73C; 74A;
                                               195/60R15 88      SAV                      74P; 76Q
NZ             e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   175/60R15 81      56G                      Frontantrieb;
               e4*2007/46*0293*..              175/65R15 84      56G                      Radmuttern;
                                               185/55R15 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               185/60R15 84                               12A; 51A; 71K; 721;
                                               195/55R15 85                               725; 729; 73C; 74A;
                                               195/60R15 88      SAV                      74P; 76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0270-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48863
ANLAGE: 64 SUZUKI                                                 Radtyp: 612
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0270-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48863
ANLAGE: 64 SUZUKI                                                 Radtyp: 612
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
SAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die über das Lenkgetriebe mit der
     Kennzeichnung 71L an der Gehäuseoberseite verfügen.
     Das so gekennzeichnete Lenkgetriebe wird bei Fahrzeugausführungen werksseitig verbaut, die bereits
     serienmäßig 16 Zoll-Bereifung verwenden, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)).




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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