Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten 366-0380-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50293
ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                                 Radtyp: TTXH
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 05.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                             Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                            : MARUTI, SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                         och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                    last      umf.     Fertig
                      Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TTXH2GA45541          PCD100 ET45                Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff     560     1890    04/15
TTXH2SA45541          PCD100 ET45                Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff     560     1890    04/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : MARUTI, SUZUKI
Befestigungsteile                             : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                für Typ : EG; LF; GF; ER; EZ
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                Typ : EX; MH; MZ; NH
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 85 Nm für Typ : EG; ER; EX; EZ; GF; MH; MZ; NH
                                                100 Nm für Typ : LF
Verkaufsbezeichnung:     ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
GF           e6*2001/116*0123*..         50        155/65R14 75                                  4-türig; Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P

Verkaufsbezeichnung:     CELERIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
LF           e6*2007/46*0119*.. 50                 165/65R14 79                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69           165/70R14 81                                  Frontantrieb;
                                                   175/65R14 82                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   175/70R14 84                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   185/60R14 82                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                   185/65R14 86                                  74P; 76J
                                                   195/60R14 86
                                                   195/65R14 89




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0380-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50293
ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                           Radtyp: TTXH
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 165/70R14               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         175/65R14 82                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                         175/70R14 84                                     721; 725; 73C; 74A;
                                         185/60R14 82                                     74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
EG           e6*93/81*0024*.., 52 - 73 175/60R14-79 12A                                   Frontantrieb;
             e6*95/54*0024*.., 52 - 89 165/65R14 M+S 12T; 51G                             10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0024*..,                                                          51A; 71C; 71K; 721;
               H032                                                                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76J

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73       165/70R14         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               175/65R14 82                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                               175/70R14 84                               721; 725; 73C; 74A;
                                               185/60R14 82                               74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
ER           e4*98/14*0054*..  66 - 78         185/65R14         12T; 51G                 Stufenheck;
                                               195/60R14 86      12A                      Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76J

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 68   165/70R14 81                                        nur bis
                                      175/65R14 82                                        e4*2001/116*0102*01;
                                      185/60R14 82                                        Allradantrieb;
                                      195/60R14 86                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76J
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   165/70R14         51G                      ab
                                               175/65R14 82                               e4*2001/116*0102*02;
                                               185/60R14 82                               Frontantrieb;
                                               195/60R14 86                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/65R14 89                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76J
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   165/70R14         51G                      nur bis
                                               175/65R14 82                               e4*2001/116*0102*01;
                                               185/60R14 82                               Frontantrieb;
                                               195/60R14 86                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/65R14 89                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76J


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0380-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50293
ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                           Radtyp: TTXH
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 4
Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 68   165/70R14 81                                        ab
                                      175/65R14 82                                        e4*2001/116*0102*02;
                                      185/60R14 82                                        Allradantrieb;
                                      195/60R14 86                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76J
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   165/70R14         51G                      ab
                                               175/65R14 82                               e4*2001/116*0090*04;
                                               185/60R14 82                               Frontantrieb;
                                               195/60R14 86                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/65R14 89                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76J
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   165/70R14         51G                      nur bis
                                               175/65R14 82                               e4*2001/116*0090*03;
                                               185/60R14 82                               Frontantrieb;
                                               195/60R14 86                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/65R14 89                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76J

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0380-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50293
ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                           Radtyp: TTXH
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen