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							Gutachten 366-0324-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50190
ANLAGE: 15 MARUTI, SUZUKI                                               Radtyp: TTIM
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 06.02.2015
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Fahrzeughersteller                            : MARUTI, SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 J X 15 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                         och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                    last      umf.     Fertig
                      Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TTIM2BP45541          PCD100 ET45                Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff     588     1894    01/15
TTIM2SA45541          PCD100 ET45                Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff     588     1894    01/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : MARUTI, SUZUKI
Befestigungsteile                             : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                für Typ : GF; EZ
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                Typ : EX; MH; NH; MZ
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 85 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
GF           e6*2001/116*0123*..         50        165/55R15 75                                  4-türig; Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P

Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69           185/55R15 82        12A                       Frontantrieb;
                                                   185/60R15 84        12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                 725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 185/60R15                     51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0324-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50190
ANLAGE: 15 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTIM
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 06.02.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73       185/60R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 68      165/60R15 81            12A                      ab
                                         165/65R15 81            12A                      e4*2001/116*0102*02;
                                         175/60R15 81            12A                      Allradantrieb;
                                         175/65R15 78            12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/55R15 82            12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                         185/60R15 84            12A                      725; 73C; 74A; 74P
EZ           e4*2001/116*0102*.. 68      165/60R15 81            12A                      nur bis
                                         165/65R15 81            12A                      e4*2001/116*0102*01;
                                         175/60R15 81            12A                      Allradantrieb;
                                         175/65R15 78            12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/55R15 82            12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                         185/60R15 84            12A                      725; 73C; 74A; 74P
EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 165/60R15 81            12A                      ab
                                         165/65R15 81            12A                      e4*2001/116*0102*02;
                                         175/60R15 81            12A                      Frontantrieb;
                                         175/65R15 78            12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/55R15 82            12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                         185/60R15 84            12A                      725; 73C; 74A; 74P
EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 165/60R15 81            12A                      nur bis
                                         165/65R15 81            12A                      e4*2001/116*0102*01;
                                         175/60R15 81            12A                      Frontantrieb;
                                         185/55R15 82            12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/60R15 84            12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   165/60R15 81      12A                      nur bis
                                               165/65R15 81      12A                      e4*2001/116*0090*03;
                                               175/60R15 81      12A                      Frontantrieb;
                                               185/55R15 82      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               185/60R15 84      12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   165/60R15 81      12A                      ab
                                               165/65R15 81      12A                      e4*2001/116*0090*04;
                                               175/60R15 81      12A                      Frontantrieb;
                                               185/60R15 84      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0324-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50190
ANLAGE: 15 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTIM
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 06.02.2015
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      ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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