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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-C0-104
Anlage-Nr. :               8f
Seite :                    1/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     53R6704
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            53R6704.03
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                            650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2025 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
EX, EX-2, MZ, NZ                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP40335 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
FH, ER, EZ, FZ, LF               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP40345 110 Nm
                                 M12x1,25




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-C0-104
Anlage-Nr. :               8f
Seite :                    2/6                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


Typ:                         FH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 80    Suzuki Ignis             195/45R16                                 A01) bis A10)
                                                                                 E19a)K34)

e4*98/14*0047*04E   760/750                                                      4/100/54



Typ:                             ER
ABE / EG-Genehmigung:            e4*98/14*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 79    Suzuki Liana                 195/45R16                             A01) bis A10)
              (nur Frontantrieb)                                                 E19a)K35)
                                           205/45R16
e4*98/14*0054*06E   2WD:870/880/4WD:855/895                                      4/100/54



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
EZ                                   e4*2001/116*0102*..
MZ                                   e11*2007/46*0051*..
MZ                                   e4*2001/116*0090*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75           Suzuki Swift, Suzuki Swift 195/45R16                         A02) bis A10)
                    LPG                        A01)A93)K04)K38)

                                               195/50R16
                                               A01)K04)K26)K38)

                                               205/45R16
                                               A01)K04)K38)

                                               215/40R16
                                               A01)K03)K04)K26)K38)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
EX                                   e4*2001/116*0130*..
EX                                   e4*2007/46*0283*..
EX-2                                 e50*2007/46*0004*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69           Suzuki Splash, Splash LPG 195/45R16                          A02) bis A10)
                                              A01)K01)K04)K28)

                                               205/45R16
                                               A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-C0-104
Anlage-Nr. :               8f
Seite :                    3/6                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ                             e4*2007/46*0198*..
FZ                             e4*2007/46*0294*..
NZ                             e4*2007/46*0155*..
NZ                             e4*2007/46*0293*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 69       Suzuki Swift            185/55R16                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K16)K23)M00)

                                         195/50R16
                                         A01)K01)K04)K16)K23)

                                         205/45R16
                                         A01)K01)K04)K16)K23)

                                         215/45R16
                                         A01)K01)K04)K16)K23)

                                         225/45R16
                                         A01)K01)K04)K16)K23)K28)K47)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LF                             e6*2007/46*0119*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50              Suzuki Celerio          195/40R16                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K12)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-C0-104
Anlage-Nr. :               8f
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48054
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Anlage-Nr. :               8f
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K16)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller komplett umzulegen.

K23)    An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K26)    An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K34)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - Die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren
         Stoßfänger nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12
         mm zu kürzen.
       - Die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich
         umzulegen.

K35)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhauskanten sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer
         Länge von 400 mm nach vorn auf eine Restbreite von ca. 8 mm umzulegen,
       - die ins Radhaus ragenden Kanten des hinteren Stoßfängers sind auf einer Länge von
         100 mm nach unten auf eine Restbreite von 8 mm zu kürzen sowie die in diesem
         Bereich hinter dem Kunststoffradhaus liegende Kante nach außen zu formen.

K38)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren
         Radhaus liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.



RA-000575-C0-104-08f~SU-4-100-54-ET38_53R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-C0-104
Anlage-Nr. :               8f
Seite :                    6/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


K47)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
         komplett umzulegen,
       - die in diesem Bereich an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung
         des Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
       - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 8f mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.08.2015




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