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							Gutachten 366-0169-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50033
ANLAGE: 8 SUZUKI                                                     Radtyp: AST7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 15.09.2015
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Fahrzeughersteller                         : SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
AST72BP35541          PCD100 ET35              Ø 54.1/Ø 60.1               54,1     Kunststoff     625     2010    11/14
AST72GA35541          PCD100 ET35              Ø 54.1/Ø 60.1               54,1     Kunststoff     625     2010    11/14
AST72SA35541          PCD100 ET35              Ø 54.1/Ø 60.1               54,1     Kunststoff     625     2010    11/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: JSA...))
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : EZ
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : EX; MH; MZ; NH
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EX; EZ; MH; MZ; NH
                                             100 Nm für Typ : FZ; NZ
Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69           195/40R17 81     11A; 21P; 22B; 24C;       Frontantrieb;
                                                                    24D                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   205/40R17 80     11A; 21B; 22B; 24C;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    24D                       721; 725; 73C; 74A;
                                                   215/35R17 79     11A; 21B; 22B; 24C;       74P
                                                                    24D
                                                   215/40R17 83     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                    24D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50033
ANLAGE: 8 SUZUKI                                                  Radtyp: AST7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 205/40R17 80            11A; 22B; 24C; 24D        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73       205/40R17 80      11A; 22B; 24C; 24D        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/40R17 81            11A; 22I; 24M             ab
                                         205/40R17 80            11A; 21P; 22I; 24J;       e4*2001/116*0102*02;
                                                                 24M                       Frontantrieb;
                                               215/35R17 79      11A; 21P; 22I; 24D; 24J   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/40R17 83      11A; 21P; 22B; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24J                       74P
                                               225/35R17 82      11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                 24J
EZ             e4*2001/116*0102*..   68        215/35R17 79      11A; 24D; 24J           nur bis
                                               215/40R17 83      11A; 24D; 24J           e4*2001/116*0102*01;
                                               225/35R17 82      11A; 24C; 24D           Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   195/40R17 81      11A; 22I; 24M           nur bis
                                               205/40R17 80      11A; 21P; 22I; 24J;     e4*2001/116*0102*01;
                                                                 24M                     Frontantrieb;
                                               215/35R17 79      11A; 21P; 22I; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/40R17 83      11A; 21P; 22B; 24D;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24J                     74P
                                               225/35R17 82      11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                 24J
EZ             e4*2001/116*0102*..   68        215/35R17 79      11A; 24D; 24J           ab
                                               215/40R17 83      11A; 24D; 24J           e4*2001/116*0102*02;
                                               225/35R17 82      11A; 24C; 24D           Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50033
ANLAGE: 8 SUZUKI                                                  Radtyp: AST7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
FZ           e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 195/40R17 81            11A; 22B; 24J; 270        Schrägheck;
             e4*2007/46*0294*..          195/45R17 81            11A; 22B; 24J; 270        Allradantrieb;
NZ           e4*2007/46*0155*..          205/40R17 80            11A; 21P; 22B; 24J;       Radmuttern;
                                                                 248; 270                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 83      11A; 21P; 22B; 24C;       12A; 51A; 573; 7EO;
                                                                 248; 271                  71C; 71K; 721; 725;
                                               225/35R17 82      11A; 21P; 22B; 24C;       73C; 74A; 74P
                                                                 24M; 272
FZ             e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   195/40R17 81      11A; 22B; 24J; 270        Schrägheck;
               e4*2007/46*0294*..              195/45R17 81      11A; 22B; 24J; 270        Allradantrieb;
NZ             e4*2007/46*0155*..              205/40R17 80      11A; 21P; 22B; 24J;       Radschrauben;
                                                                 248; 270                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 83      11A; 21P; 22B; 24C;       12A; 51A; 573; 7EO;
                                                                 248; 271                  71C; 71K; 721; 725;
                                               225/35R17 82      11A; 21P; 22B; 24C;       73C; 74A; 74P
                                                                 24M; 272
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   195/40R17 81      11A; 22I; 24M             nur bis
                                               205/40R17 80      11A; 21P; 22I; 24J;       e4*2001/116*0090*03;
                                                                 24M                       Frontantrieb;
                                               215/35R17 79      11A; 21P; 22I; 24D; 24J   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/40R17 83      11A; 21P; 22B; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24J                       74P
                                               225/35R17 82      11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                 24J
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   195/40R17 81      11A; 22I; 24J; 24M      ab
                                               205/40R17 80      11A; 21P; 22I; 24D; 24J e4*2001/116*0090*04;
                                                                                         Frontantrieb;
                                               215/35R17 79      11A; 21P; 22I; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/40R17 83      11A; 21P; 22B; 24D;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24J                     74P
                                               225/35R17 82      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                 24D
NZ             e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   195/40R17 81      11A; 22B; 24J; 270      Frontantrieb;
               e4*2007/46*0293*..              195/45R17 81      11A; 22B; 24J; 270      Radschrauben;
                                               205/40R17 80      11A; 21P; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 248; 270                12A; 51A; 7EM; 71C;
                                               215/40R17 83      11A; 21P; 22B; 24C;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                 248; 271                74A; 74P
                                               225/35R17 82      11A; 21P; 22B; 24C;
                                                                 24M; 272
NZ             e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   195/40R17 81      11A; 22B; 24J; 270      Frontantrieb;
               e4*2007/46*0293*..              195/45R17 81      11A; 22B; 24J; 270      Radmuttern;
                                               205/40R17 80      11A; 21P; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 248; 270                12A; 51A; 7EM; 71C;
                                               215/40R17 83      11A; 21P; 22B; 24C;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                 248; 271                74A; 74P
                                               225/35R17 82      11A; 21P; 22B; 24C;
                                                                 24M; 272




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50033
ANLAGE: 8 SUZUKI                                                  Radtyp: AST7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 15.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50033
ANLAGE: 8 SUZUKI                                                  Radtyp: AST7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 15.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 6
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50033
ANLAGE: 8 SUZUKI                                                  Radtyp: AST7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 15.09.2015
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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