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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-C0-104
Anlage-Nr. :               3i
Seite :                    1/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     53R4554
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            53R4554.03
Radgröße:                                                  5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                            550 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    1935 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Suzuki Motor Corporation Hamamatsu / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
MH, EX, EX-2, MZ                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP40335 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
EG, FH, ER, EZ, EM, GF, LF       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP40378 110 Nm
                                 M12x1,25
MM                               bis NT06                                      ZP40378 110 Nm
                                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,25
                                 ab NT07                                       ZP40335 110 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm


RA-000591-C0-104-03i~SU-4-100-54-ET35_53R4554.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-C0-104
Anlage-Nr. :               3i
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
GF                                     e11*2007/46*0054*..
GF                                     e6*2001/116*0123*..
GF                                     e6*2007/46*0018*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
50                  Suzuki Alto, Alto LPG       155/65R14                         A02) bis A10)
                                                A01)A93a)K03)K04)K45)

                                               165/60R14
                                               A01)A93a)K01)K04)K45)

                                               185/50R14
                                               A01)K01)K02)K45)

                                               185/55R14
                                               A01)K01)K02)K45)K46)




Typ:                         EG
ABE / EG-Genehmigung:        H032
Motorleistung Handelsbezeichnungen             zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 72    Suzuki Baleno                    165/65R14                          A02) bis A10)

                                               175/60R14

                                               175/65R14

                                               185/60R14
 89                 Suzuki Baleno              185/60R14

                                               165/65R14 M+S
H032/NT03           795/865                                                       4/100/54



Typ:                         EG
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0024*.., e6*95/54*0024*.., e6*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63; 71; 73   Suzuki Baleno            165/65R14 M+S                              A02) bis A10)
                                       ER1)
                                       175/65R14

                                               185/60R14
 55; 89             Suzuki Baleno              185/60R14

                                               165/65R14 M+S
e6*98/14*0024*04E   805/880                                                       4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-C0-104
Anlage-Nr. :               3i
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
LF                                   e6*2007/46*0119*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
50                    Suzuki Celerio          165/60R14                         A02) bis A10)
                                              A01)A93a)K01)

                                               165/65R14
                                               A01)K01)

                                               175/60R14
                                               A01)K01)K04)

                                               185/55R14
                                               A01)K01)K04)

                                               195/55R14
                                               A01)K01)K04)K12)K13)K27)

                                               205/50R14
                                               A01)K01)K02)K12)



Typ:                         FH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61           Suzuki Ignis             165/70R14                                A02) bis A10)
                                                                                E19a)
                                               175/65R14
                                               A01)K34)

                                               185/60R14
                                               A01)K34)
e4*98/14*0047*04E     750/740                                                   4/100/54



Typ:                         MH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 73    Suzuki Ignis            165/70R14                                 A02) bis A10)
                                                                                E19a)
                                               175/65R14

                                               185/60R14

e4*2001/116*0070*04   800/760(0)                                                4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Typ:                             ER
ABE / EG-Genehmigung:            e4*98/14*0054*.., e4*2001/116*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 79    Suzuki Liana                 185/65R14                              A02) bis A10)
              (nur Frontantrieb)                                                  E19a)
                                           195/60R14
e4*2001/116*0054*06   2WD:850/880/4WD:870/895                                     4/100/54



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
EX                                     e4*2001/116*0130*..
EX                                     e4*2007/46*0283*..
EX-2                                   e50*2007/46*0004*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69             Suzuki Splash, Splash LPG 165/70R14                         A02) bis A10)

                                                175/65R14
                                                A01)K04)

                                                175/70R14
                                                A01)K04)

                                                185/60R14
                                                A01)K03)K04)

                                                185/65R14
                                                A01)K03)K04)K28)

                                                195/60R14
                                                A01)K01)K04)K28)

                                                205/55R14
                                                A01)K01)K02)K28)

                                                205/60R14
                                                A01)K01)K02)K13)K19)K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-C0-104
Anlage-Nr. :               3i
Seite :                    5/9                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
EZ                                      e4*2001/116*0102*..
MZ                                      e11*2007/46*0051*..
MZ                                      e4*2001/116*0090*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75              Suzuki Swift, Suzuki Swift 165/70R14                         A02) bis A10)
                       LPG                        A93)

                                                  175/65R14
                                                  A93)

                                                  185/60R14
                                                  A93)

                                                  185/65R14
                                                  A93)

                                                  195/60R14
                                                  A01)A93)K04)K38)

                                                  205/55R14
                                                  A01)A93)K04)K38)

                                                  205/60R14
                                                  A01)A93)K04)K38)



Typ:                         EM
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0045*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 51    Wagon R                  185/50R14                                    A01) bis A10)
              (außer 4WD)                                                           K31)

e6*95/54*0045*01E      690/690                                                      4/100/54



Typ:                         MM
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0042*.., e4*2001/116*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                       +
 39 bis 69    Wagon R                  155/65R14                                    A01) bis A10)B21)
                                       E05)                                         E19a)K33)

                                                  165/60R14

                                                  185/50R14

e4*2001/116*0042*07E   810/755                                                      4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-C0-104
Anlage-Nr. :               3i
Seite :                    6/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-C0-104
Anlage-Nr. :               3i
Seite :                    7/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B21) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit ABS.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 874 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-C0-104
Anlage-Nr. :               3i
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Teiletyp :                 53R4554


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Schutzleiste umzulegen und die in diesem Bereich ins Radhaus ragenden
         Kunststoffkanten entsprechend zu kürzen,
     - im Radhaus sind die oberhalb der Radhausausschnittkante befindlichen
         Ausbuchtungen an das äußere Karosserieblech anzulegen.

K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskanten sind im Bereich von Schweller bis zum hinteren Stoßfänger auf
         eine Restbreite von ca. 5 mm komplett umzulegen,
     - der ins Radhaus ragende Befestigungspunkt des hinteren Stoßfängers ist auf eine
         Restbreite von ca. 7 mm abzuschleifen; die Ecke des hinteren Stoßfängers ist durch
         eine Blechschraube zu befestigen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von oben (Restbreite der
         Stoßfängerkante oben wie umgelegte Radhauskante) nach unten auslaufend auf
         Serienbreite zu kürzen.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren
         Stoßfänger nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12
         mm zu kürzen.
     - Die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich
         umzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-C0-104
Anlage-Nr. :               3i
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Teiletyp :                 53R4554


K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren
         Radhaus liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
     umzulegen.

K46) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - im Bereich der Stoßfängeroberkante ist das sich der Radhauskante anschließende
         Blech um 10 mm nach außen zu drücken,
     - die in diesem Bereich befindliche Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend
         zu kürzen.

Die Anlage Nr. 3i mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 09.06.2016




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