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							Gutachten 366-0323-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50189
ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI                                                Radtyp: TTIB
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 07.08.2017
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Fahrzeughersteller                            : MARUTI, SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 4 1/2 J X 14 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                         och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                    last      umf.     Fertig
                      Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TTIB2BP45541          PCD100 ET45                Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff     450     1879    01/15
TTIB2SA45541          PCD100 ET45                Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff     450     1879    01/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : MARUTI, SUZUKI
Befestigungsteile                             : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                für Typ : FH; MM; GF
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                Typ : MH; NH; MM; H00
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 80 Nm für Typ : FH
                                                85 Nm für Typ : GF; MH; NH
                                                100 Nm für Typ : MM
                                                110 Nm für Typ : H00; MM
Verkaufsbezeichnung:     ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
GF           e6*2001/116*0123*..         50        155/65R14           51G                       4-türig; Frontantrieb;
                                                   165/60R14 75                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P

Verkaufsbezeichnung:     IGNIS, SWIFT NEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
FH           e4*98/14*0047*..    61 - 80 165/70R14                     51G                       Allradantrieb;
                                                                                                 10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                 725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                 76J

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 165/70R14                     51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         175/70R14 84                                            12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P; 76J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0323-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50189
ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI                                          Radtyp: TTIB
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 07.08.2017
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73      165/70R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              175/70R14 84                                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
H00          e1*2001/116*0311*.. 39      155/65R14               51G                      ab
MM           e4*2001/116*0042*.. 39 - 69 165/60R14               51G                      e4*2001/116*0042*07;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Radschrauben;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
MM             e4*98/14*0042*..     39 - 56   155/65R14          51G                      nur bis
                                              165/60R14          51G                      e4*98/14*0042*06;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Radmuttern;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0323-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50189
ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI                                          Radtyp: TTIB
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 07.08.2017
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                                                                                                      Seite: 3 von 3
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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