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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    1/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    42R670
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           42R6704.03
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                           615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   1990 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
EX, EX-2, MH, MZ, NZ             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40335 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
AZ, FH, FW, ER, EW, EZ, FZ,      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP40345 110 Nm
LF, MF, PF, RZ                   M12x1,25




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               10d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                                   e6*2007/46*0176*..
EW                                   e6*2007/46*0177*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 82             Suzuki Baleno           185/55R16                                A02) bis A10)
                                              A01) K01)K04) K12) K13) K23) K25) K26)
                                              M00)

                                               195/50R16
                                               A01) K01)K04) K12) K23)

                                               215/45R16
                                               A01) K01)K04) K12) K23)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
LF                                   e6*2007/46*0119*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
50                    Suzuki Celerio          195/40R16                                A02) bis A10)
                                              A01)K01)K02)K12)K13)



Typ:                         FH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 80    Suzuki Ignis             195/45R16                                       A01) bis A10)
                                                                                       F09)K03)K34)

e4*98/14*0047*04      760/750                                                          4/100/54



Typ:                             MH
ABE / EG-Genehmigung:            e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 73    Suzuki Ignis                195/45R16                                    A02) bis A10)
              (nur Frontantrieb)                                                       F09)
                                          215/40R16
                                          A01)K37)K03)K04)

                                               205/45R16
                                               A01)K37)K03)K04)
e4*2001/116*0070*04   800/760                                                          4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    3/7                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
MF                                   e4*2007/46*1162*..
PF                                   e4*2007/46*1163*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66                 Suzuki Ignis               185/55R16                         A02) bis A10)
                   (Nur Frontantrieb)         A01) K01)K04) M00)                E19a)

                                              195/50R16
                                              A01) K01)K04)



Typ:                             ER
ABE / EG-Genehmigung:            e4*98/14*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 79    Suzuki Liana                 195/45R16                            A01) bis A10)
              (nur Frontantrieb)                                                F09)K35)

e4*98/14*0054*06   2WD:850/880/4WD:855/895                                      4/100/54



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ                                  e11*2007/46*0051*..
MZ                                  e4*2001/116*0090*..
EZ                                  e4*2001/116*0102*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75          Suzuki Swift, Suzuki Swift 195/45R16                         A02) bis A10)
                   LPG                        A01) A93)K04) K38)

                                              195/50R16
                                              A01) K01)K02) K26) K38)

                                              205/45R16
                                              A01) K03)K04) K26) K38)

                                              215/40R16
                                              A01) K01)K02) K26) K38)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    4/7                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ                             e4*2007/46*0155*..
FZ                             e4*2007/46*0198*..
NZ                             e4*2007/46*0293*..
FZ                             e4*2007/46*0294*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 69       Suzuki Swift            185/55R16                           A02) bis A10)
                                        A01) K01)K04) K16) K23) M00)

                                          195/50R16
                                          A01) K01)K04) K16) K23) K28)

                                          205/45R16
                                          A01) K01)K04) K16) K23)

                                          215/45R16
                                          A01) K01)K04) K16) K23) K28)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ                             e4*2007/46*1205*..
RZ                             e4*2007/46*1206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66              Suzuki Swift            185/55R16                           A02) bis A10)
                                        A01) A93a)K01) K04) M00)

                                          195/50R16
                                          A01) A93)K01) K04)

                                          205/50R16
                                          A01) K01)K02)

                                          215/45R16
                                          A01) A93)K01) K04)

                                          225/45R16
                                          A01) A93a)K01) K02)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
EX                               e4*2001/116*0130*..
EX                               e4*2007/46*0283*..
EX-2                             e50*2007/46*0004*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69       Suzuki Splash, Splash LPG 195/45R16                         A02) bis A10)
                                          A01)K01)K04)K28)




RA-000538-G0-104-10d~SU-4-100-54-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    5/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Auflagen und Hinweise
A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
       sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
       auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
       den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
       ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
       und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    6/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
       ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

F09)   Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
       bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
       Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
       entsprechend zu kürzen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
       Schweller komplett umzulegen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


K23)    An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K26)    An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K34)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - Die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren
         Stoßfänger nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12
         mm zu kürzen.
       - Die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich
         umzulegen.

K35)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhauskanten sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer
         Länge von 400 mm nach vorn auf eine Restbreite von ca. 8 mm umzulegen,
       - die ins Radhaus ragenden Kanten des hinteren Stoßfängers sind auf einer Länge von
         100 mm nach unten auf eine Restbreite von 8 mm zu kürzen sowie die in diesem
         Bereich hinter dem Kunststoffradhaus liegende Kante nach außen zu formen.

K37)    An Achse 2 sind die Radhauskanten und die Kotflügelverbreiterungen im Bereich von
        ca. 150 mm vor bis ca. 200 mm hinter der senkrechten Radmittenebene auf eine
        Restbreite von ca. 10 mm umzulegen bzw. zu kürzen.

K38)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren
         Radhaus liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

Die Anlage Nr. 10d mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.11.2017




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