Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000579-E0-104
Anlage-Nr. :                19d
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                   53R6654
                             einteiliges Leichtmetall-Sonderrad mit unsymmetrischem Tiefbett und
                                        Doppelhump, Felgenschüssel mit 5 Speichen und
Art des Sonderrades:
                             dazwischenliegenden Lüftungsöffnungen, Mittenbohrung durch Deckel
                                                         verschlossen.
Handelsmarke:                                              Ronal
Radausführung:                                          53R6654.23
Radgröße:                                                6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                     68 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                          630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   1950 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzezugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SUZUKI

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                   moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           ZP40378     110 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm       ZP40335     110 Nm
BF3         bei Typ FZ:                                                      ZP40378     110 Nm
            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
            bei Typ NZ:                                                      ZP40335     110 Nm
            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
BF4         bei Typ EZ:                                                      ZP40378     110 Nm
            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
            bei Typ MZ:                                                      ZP40335     110 Nm
            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000579-E0-104
Anlage-Nr. :                19d
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
EW                            e6*2007/46*0177*..
FW                            e6*2007/46*0176*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 82       Suzuki Baleno          185/50R16                          A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        185/55R16

                                        195/50R16

                                        205/50R16
                                        A01) K03) K04) K13) K25)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
EX                             e4*2001/116*0130*..
EX                             e4*2007/46*0283*..
EX-2                           e50*2007/46*0004*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69       Suzuki Splash, Splash   185/50R16                         A02) bis A10)
                LPG                                                       BF2)
                                        195/45R16

                                        205/45R16


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ                            e4*2007/46*0198*..
FZ                            e4*2007/46*0294*..
NZ                            e4*2007/46*0155*..
NZ                            e4*2007/46*0293*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 69       Suzuki Swift           185/50R16                          A02) bis A10)
                                                                          BF3)
                                        185/55R16

                                        195/50R16

                                        205/45R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000579-E0-104
Anlage-Nr. :                19d
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EZ                              e4*2001/116*0102*..
MZ                              e11*2007/46*0051*..
MZ                              e4*2001/116*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75       Suzuki Swift, Suzuki Swift 185/50R16                         A02) bis A10)
                LPG                                                          BF4)
                                           195/45R16

                                         195/50R16
                                         A01) K38)

                                         205/45R16


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ                            e4*2007/46*1205*..
RZ                            e4*2007/46*1206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66              Suzuki Swift           185/50R16                             A02) bis A10)
                                                                             A93a) BF1)
                                         185/55R16

                                         195/50R16

                                         205/50R16
                                         A01) K01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000579-E0-104
Anlage-Nr. :                19d
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP40378
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40335
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       bei Typ FZ:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP40378
       Anzugsmoment: 110 Nm
       bei Typ NZ:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40335
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000579-E0-104
Anlage-Nr. :                19d
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654


BF4)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       bei Typ EZ:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP40378
       Anzugsmoment: 110 Nm
       bei Typ MZ:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40335
       Anzugsmoment: 110 Nm

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K38)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
          mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren Radhaus
          liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

Die Anlage 19d mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 53R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 10.01.2018
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen