Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001342-E0-233
Anlage-Nr. : 18e
Seite : 1/6
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C25 707
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C25 707
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: CMS
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: C25 707 45 02
Radausführungskennz.: CMS 1062 01
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm
§22 51785*12
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: SR02RK Ø67,1 Ø54,1
geprüfte Radlast: *) 650 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SUZUKI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Z 15 110 Nm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Z 11 110 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Z 15 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001342-E0-233
Anlage-Nr. : 18e
Seite : 2/6
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C25 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EW e6*2007/46*0177*..
FW e6*2007/46*0176*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 82 Suzuki Baleno 195/45R17 A02) bis A10)
A01) K13) BF1)
205/40R17
215/40R17
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EX e4*2001/116*0130*..
EX e4*2007/46*0283*..
EX-2 e50*2007/46*0004*..
§22 51785*12
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69 Suzuki Splash, Splash 195/40R17 A02) bis A10)
LPG BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ e4*2007/46*0198*..
FZ e4*2007/46*0294*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 69 Suzuki Swift 195/40R17 A02) bis A10)
BF1)
195/45R17
205/40R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ e4*2007/46*0155*..
NZ e4*2007/46*0293*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 69 Suzuki Swift 195/40R17 A02) bis A10)
BF2)
195/45R17
205/40R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001342-E0-233
Anlage-Nr. : 18e
Seite : 3/6
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C25 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EZ e4*2001/116*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 75 Suzuki Swift, Suzuki Swift 195/40R17 A02) bis A10)
LPG BF1)
205/40R17
A01) K38)
215/35R17
A01) K04) K38)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ e11*2007/46*0051*..
MZ e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 51785*12
51 bis 75 Suzuki Swift, Suzuki Swift 195/40R17 A02) bis A10)
LPG BF2)
205/40R17
A01) K38)
215/35R17
A01) K04) K38)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ e4*2007/46*1205*..
RZ e4*2007/46*1206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 82 Suzuki Swift 195/45R17 A02) bis A10)
A93a) A11) BF1)
205/40R17
A93a)
205/45R17
215/40R17
A01) A93a) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001342-E0-233
Anlage-Nr. : 18e
Seite : 4/6
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C25 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UZ e6*2018/858*00307*..
UZ-2S e6*2018/858*00317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 61 Suzuki Swift 195/45R17 A02) bis A10)
(Frontantrieb) A93) BF3) E19)
205/40R17
A93)
205/45R17
215/40R17
A93a)
Auflagen und Hinweise
§22 51785*12
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001342-E0-233
Anlage-Nr. : 18e
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Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C25 707
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
montiert werden können.
§22 51785*12
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: Z 15
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: Z 11
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: Z 15
Anzugsmoment: 120 Nm
E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001342-E0-233
Anlage-Nr. : 18e
Seite : 6/6
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C25 707
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
§22 51785*12
K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren Radhaus
liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.
Die Anlage 18e mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ C25 707 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH
Geschäftsstelle Essen, 08.04.2026