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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    1/5                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       CA 70738
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                Lk 114,3
Radgröße:                                                     7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                              45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        72,60 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                               650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
EY,EY-2,MZ                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      110 Nm
                                     M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
GY,JT, FR                            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                            110 Nm
                                     M12x1,25

Typ:                           JT
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 171   Grand Vitara              225/65R17 -102                        A02) bis A10)
              (3- und 5-türig)


e4*2001/116*0091*12   1050/1210(-)                                            5/114,3/60




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Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    2/5                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                           JT
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2007/46*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 124   Grand Vitara              225/65R17 -102                     A02) bis A10)
              (3- und 5-türig)

e4*2007/46*0292*00    1050/1210(-)                                         5/114,3/60



Typ:                         EY
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 99    Suzuki SX4              205/50R17                            A02) bis A10)
              (mit und ohne
              Verbreiterung)          215/45R17

                                          215/50R17

                                          225/45R17
e4*2001/116*0105*13   990/880(-)                                           5/114,3/60



Typ:                            EY
ABE / EG-Genehmigung:           e4*2007/46*0284*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 99    SX4, Aerio, Liana          205/50R17                         A02) bis A10)
              (mit und ohne
              Verbreiterung)             215/45R17

                                          215/50R17

                                          225/45R17
e4*2007/46*0284*00    990/880(0)                                           5/114,3/60



Typ:                         EY-2
ABE / EG-Genehmigung:        e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 82           SX4 LPG                 205/50R17                            A02) bis A10)
              (mit und ohne
              Verbreiterung)          215/45R17

                                          215/50R17

                                          225/45R17
e50*2007/46*0016*00   865/850(0)                                           5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    3/5                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                         GY
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0124*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 88    SX4,                     205/50R17                            A02) bis A10)
              mit und ohne
              Verbreiterung)           215/45R17

                                          215/50R17

                                          225/45R17

e4*2001/116*0124*09   870/880 (-)                                           5/114,3/60



Typ:                         GY
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88           SX4,                    205/50R17                             A02) bis A10)
              mit und ohne
              Verbreiterung)          215/45R17

                                          215/50R17

                                          225/45R17

e4*2007/46*0291*00    870/880 (-)                                           5/114,3/60



Typ:                           MZ
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92           Suzuki Swift Sport        195/45R17                           A02) bis A10)

                                          205/40R17

                                          215/35R17
                                          A01)K03)K04)
e4*2001/116*0090*08   800/800(0)                                            5/114,3/60



Typ:                            FR
ABE / EG-Genehmigung:            e4*2007/46*0142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 131          Suzuki Kizashi              215/55R17                         A02) bis A10)
              (5-türig Limousine)         A93)

                                          225/50R17

                                          235/50R17
e4*2007/46*0142*00    1200/1100(0)                                          5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    4/5                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               18a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


Die Anlage Nr. 18a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 07.10.2011




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