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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-D0-104
Anlage-Nr. :               63a
Seite :                    1/5                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               42R665
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                         RONAL
Radausführung:                                      42R6655.28
Radgröße:                                            6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                     50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                114,3 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                                82,0 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                      755 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2100 mm



Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
EY, EY-2, MZ                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50897 110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
GY, FR                        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP50857 110 Nm
                              M12x1,25




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-D0-104
Anlage-Nr. :               63a
Seite :                    2/5                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                           EY
ABE / EG-Genehmigung:           e4*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 99    SX-4, ww. Aerio, Liana     205/55R16                         A02) bis A10)

                                          205/60R16

                                          215/55R16

                                          225/50R16

                                          225/55R16

e4*2001/116*0105*13   990/880(0)                                           5/114,3/60




Typ:                            EY
ABE / EG-Genehmigung:           e4*2007/46*0284*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 99    SX-4, ww. Aerio, Liana     205/55R16                         A02) bis A10)

                                          205/60R16

                                          215/55R16

                                          225/50R16

                                          225/55R16

e4*2007/46*0284*00    990/880(0)                                           5/114,3/60



Typ:                         EY-2
ABE / EG-Genehmigung:        e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 82           SX4 LPG                 205/55R16                            A02) bis A10)

                                          205/60R16

                                          215/55R16

                                          225/50R16

                                          225/55R16

e50*2007/46*0016*00   865/850(0)                                           5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-D0-104
Anlage-Nr. :               63a
Seite :                    3/5                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                         GY
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0124*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 88    Suzuki SX4               205/55R16                            A02) bis A10)

                                          205/60R16
                                          G03)

                                          215/55R16
                                          G03)

                                          225/50R16

                                          225/55R16
                                          G03)
e4*2001/116*0124*09   870/880 (-)                                           5/114,3/60



Typ:                         GY
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88           Suzuki SX4               205/55R16                            A02) bis A10)

                                          205/60R16
                                          G03)

                                          215/55R16
                                          G03)

                                          225/50R16

                                          225/55R16
                                          G03)
e4*2007/46*0291*00    870/880 (-)                                           5/114,3/60



Typ:                            FR
ABE / EG-Genehmigung:            e4*2007/46*0142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 131          Suzuki Kizashi              215/55R16                         A02) bis A10)
              (5türig Limousine)
                                          215/60R16

                                          225/55R16

                                          235/50R16

                                          235/55R16
e4*2007/46*0142*00    1200/1100(0)                                          5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-D0-104
Anlage-Nr. :               63a
Seite :                    4/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                         MZ
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92           Swift Sport              195/50R16                         A02) bis A10)

e4*2001/116*0090*08E   800/800                                           5/114,3/60



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-D0-104
Anlage-Nr. :               63a
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet
     sind, ist die Auflagen A01) und G01) zu beachten.


Die Anlage Nr. 63a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 09.11.2011




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