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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               33a
Seite :                    1/4                                                     M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               41R7805
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                          Ronal
Radausführung:                                      41R7805.18
Radgröße:                                             8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                     48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                114,3 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                                76,0 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                      800 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2105 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
EY, EY-2                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP50844 110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
GY, FR                         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZP50878   110 Nm
                               M12x1,25




RA-000482-C0-104-33a~SU-5-114_3-60-ET48_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               33a
Seite :                    2/4                                                            M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                           EY
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 99    SX4,                      215/45R17                         A02) bis A10)
              Aerio,
              Liana                     225/45R17
              (ohne Verbreiterung)
                                        235/45R17

 66 bis 99            SX4,                   215/45R17                    A02) bis A10)
                      Aerio,
                      Liana                  225/45R17
                      (mit Verbreiterung)
                                             235/45R17
e4*2001/116*0105*13   990/880(-)                                          5/114,3/60



Typ:                           GY
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0124*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 88    SX4                       215/45R17                         A02) bis A10)
              (ohne Verbreiterung))
                                        225/45R17

                                             235/45R17

 79 bis 88            SX4                    215/45R17                    A02) bis A10)
                      (mit Verbreiterung)
                                             225/45R17

                                             235/45R17
e4*2001/116*0124*09   870/880 (-)                                         5/114,3/60



Typ:                           EY-2
ABE / EG-Genehmigung:          e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 82           SX4                       215/45R17                         A02) bis A10)
              (mit Verbreiterung)
                                        225/45R17

                                             235/45R17

 82                   SX4                    215/45R17                    A02) bis A10)
                      (ohne Verbreiterung)
                                             225/45R17

                                             235/45R17
e50*2007/46*0016*00   865/850(0)                                          5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               33a
Seite :                    3/4                                                              M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                            FR
ABE / EG-Genehmigung:            e4*2007/46*0142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 131          Suzuki Kizashi              215/55R17                         A02) bis A10)
              (5-türig Limousine)         M00)

                                          225/50R17

                                          245/45R17
e4*2007/46*0142*00   1200/1100(0)                                           5/114,3/60




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               33a
Seite :                    4/4                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.


Die Anlage Nr. 33a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 30.09.2011




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