Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               19b
Seite :                    1/6                                                                 M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       CC 85830
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                 Lk114,3
Radgröße:                                                    8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                              40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        72,50 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                              1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2280 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
EY, EY-2,                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      110 Nm
                                     M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
GY, JT, FR                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                            110 Nm
                                     M12x1,25


Typ:                           JT
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 171   Grand Vitara              235/55R18                             A01) bis A10)
              (3- und 5-türig)                                                K03)K04)

e4*2001/116*0091*12   1050/1210(-)                                            5/114,3/60




RA-000468-D0-015-19b~SU-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               19b
Seite :                    2/6                                                             M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                           JT
ABE / EG-Genehmigung:           e4*2007/46*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 124   Grand Vitara               235/55R18                         A01) bis A10)
              (3- und 5-türig)                                             K03)K04)

e4*2007/46*0292*00    1050/1210(-)                                         5/114,3/60



Typ:                            EY
ABE / EG-Genehmigung:           e4*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 99    SX4, Aerio, Liana          225/40R18                         A02) bis A10)
              (mit Verbreiterung)
                                         225/45R18

                                             235/40R18

                                             245/40R18
                                             A01)K01)
 66 bis 99            SX4, Aerio, Liana      225/40R18                     A01) bis A10)
                      (ohne Verbreiterung)                                 K01)K02)
                                             225/45R18

                                             235/40R18

                                             245/40R18

e4*2001/116*0105*13   990/880(-)                                           5/114,3/60



Typ:                           EY
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2007/46*0284*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 99    SX4                       225/40R18                          A02) bis A10)
              (mit Verbreiterung)
                                        225/45R18

                                             235/40R18

                                             245/40R18
                                             A01)K01)
 88 bis 99            SX4                    225/40R18                     A01) bis A10)
                      (ohne Verbreiterung)                                 K01)K02)
                                             225/45R18

                                             235/40R18

                                             245/40R18

e4*2007/46*0284*00    990/880(0)                                           5/114,3/60




RA-000468-D0-015-19b~SU-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               19b
Seite :                    3/6                                                             M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                           EY-2
ABE / EG-Genehmigung:          e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 82           SX4                       225/40R18                          A02) bis A10)
              (mit Verbreiterung)
                                        225/45R18

                                             235/40R18

                                             245/40R18
                                             A01)K01)
 82                   SX4                    225/40R18                     A01) bis A10)
                      (ohne Verbreiterung)                                 K01)K02)
                                             225/45R18

                                             235/40R18

                                             245/40R18
e50*2007/46*0016*00   865/850(0)                                           5/114,3/60



Typ:                           GY
ABE / EG-Genehmigung:           e4*2001/116*0124*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 88    SX4                        225/40R18                         A02) bis A10)
              (mit Verbreiterung)
                                         225/45R18

                                             235/40R18

                                             245/40R18
                                             A01)K01)
 79 bis 88            SX4                    225/40R18                     A01) bis A10)
                      (ohne Verbreiterung)                                 K01)K02)
                                             225/45R18

                                             235/40R18

                                             245/40R18

e4*2001/116*0124*09   870/880 (-)                                          5/114,3/60




RA-000468-D0-015-19b~SU-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               19b
Seite :                    4/6                                                             M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                           GY
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88           SX4                       225/40R18                          A02) bis A10)
              (mit Verbreiterung)
                                        225/45R18

                                            235/40R18

                                            245/40R18
                                            A01)K01)
 88                  SX4                    225/40R18                      A01) bis A10)
                     (ohne Verbreiterung)                                  K01)K02)
                                            225/45R18

                                            235/40R18

                                            245/40R18

e4*2007/46*0291*00   870/880 (-)                                           5/114,3/60



Typ:                            FR
ABE / EG-Genehmigung:           e4*2007/46*0142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 131          Suzuki Kizashi             215/45R18                         A02) bis A10)
              (4-türig Limousine)        M00)

                                            225/45R18

                                            235/45R18
                                            A01)K03)K04)

                                            245/40R18
                                            A01)K01)K04)

                                            255/40R18
                                            A01)K01)K04)K48)
e4*2007/46*0142*00   1200/1100(0)                                          5/114,3/60


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000468-D0-015-19b~SU-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               19b
Seite :                    5/6                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000468-D0-015-19b~SU-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               19b
Seite :                    6/6                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K48) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus anzukleben.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




Die Anlage Nr. 19b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012




RA-000468-D0-015-19b~SU-5-114_3-60-ET40.docx