Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 16a
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C18 706
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: CMS
Radausführung: CMS 607/04
Artikel- oder Katalog-Nr: C18 706 45 10
Radgröße: 7Jx16EH2+
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: SR 10 Ø67,1-Ø60,1
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2205 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
EY,MZ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z38 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 38 mm
GY,JT Radmutter, Kegel 60°, Gewinde Z77 110 Nm
M12x1,25
Typ: JT
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 103 Grand Vitara 215/70R16 A02) bis A10)
(3- und 5-türig)
225/70R16
235/65R16
e4*2001/116*0091*12 1050/1210(-) 5/114,3/60
RA-000519-A0-233-16a~SU-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 16a
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Typ: EY
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Suzuki SX4 205/55R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit Serien-
verbreitungen) 205/60R16
215/55R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
66 bis 99 Suzuki SX4 205/55R16
(Ausführungen ohne Seri-
enverbreitungen) 205/60R16
215/55R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
A01)K01)K04)
e4*2001/116*0105*10 990/880(0) 5/114,3/60
RA-000519-A0-233-16a~SU-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
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Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 16a
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Typ: GY
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0124*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88 Suzuki SX4 205/55R16 A02) bis A10)
(Ausführung mit Serien-
verbreitungen) 205/60R16
215/55R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
79 bis 88 Suzuki SX4 205/55R16
(Ausführung ohne
Serienverbreitungen) 205/60R16
215/55R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
A01)K01)K04)
e4*2001/116*0124*08 870/880(-) 5/114,3/60
Typ: MZ
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Suzuki Swift Sport 195/50R16 A02) bis A10)
205/45R16
215/40R16
A01)K03)K04)K38)
e4*2001/116*0090*08 800/800(0) 5/114,3/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000519-A0-233-16a~SU-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
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Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 16a
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000519-A0-233-16a~SU-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 16a
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
men erforderlich:
- die Radhausauschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich ans äußere Rad-
haus liegenden Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.
Die Anlage Nr. 16a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.
Essen, 28.05.2010
RA-000519-A0-233-16a~SU-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
RA-000519-A0-233-16a~SU-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc