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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                16a
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        C18 706
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                    CMS
Radausführung:                                              CMS 607/04
Artikel- oder Katalog-Nr:                                  C18 706 45 10
Radgröße:                                                    7Jx16EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                             45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        67,20 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           SR 10 Ø67,1-Ø60,1
geprüfte Radlast:                                               710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2205 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
EY,MZ                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              Z38     110 Nm
                                     M12x1,5, Schaftlänge 38 mm
GY,JT                                Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   Z77       110 Nm
                                     M12x1,25

Typ:                           JT
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 103   Grand Vitara              215/70R16                              A02) bis A10)
              (3- und 5-türig)
                                        225/70R16

                                         235/65R16
e4*2001/116*0091*12   1050/1210(-)                                            5/114,3/60




RA-000519-A0-233-16a~SU-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
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Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                16a
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                         EY
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 99    Suzuki SX4                205/55R16                         A02) bis A10)
              (Ausführungen mit Serien-
              verbreitungen)            205/60R16

                                              215/55R16

                                              225/50R16

                                              225/55R16

                                               235/50R16
66 bis 99             Suzuki SX4               205/55R16
                      (Ausführungen ohne Seri-
                      enverbreitungen)         205/60R16

                                              215/55R16

                                              225/50R16

                                              225/55R16

                                              235/50R16
                                              A01)K01)K04)
e4*2001/116*0105*10   990/880(0)                                          5/114,3/60




RA-000519-A0-233-16a~SU-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                16a
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                           GY
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0124*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 88    Suzuki SX4                205/55R16                           A02) bis A10)
              (Ausführung mit Serien-
              verbreitungen)            205/60R16

                                             215/55R16

                                             225/50R16

                                             225/55R16

                                             235/50R16
79 bis 88             Suzuki SX4             205/55R16
                      (Ausführung ohne
                      Serienverbreitungen)   205/60R16

                                             215/55R16

                                             225/50R16

                                             225/55R16

                                             235/50R16
                                             A01)K01)K04)
e4*2001/116*0124*08   870/880(-)                                            5/114,3/60


Typ:                           MZ
ABE / EG-Genehmigung:            e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92           Suzuki Swift Sport          195/50R16                         A02) bis A10)

                                             205/45R16

                                             215/40R16
                                             A01)K03)K04)K38)
e4*2001/116*0090*08   800/800(0)                                            5/114,3/60



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

RA-000519-A0-233-16a~SU-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                16a
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000519-A0-233-16a~SU-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
     men erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
       mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich ans äußere Rad-
       haus liegenden Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.


Die Anlage Nr. 16a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.


Essen, 28.05.2010
RA-000519-A0-233-16a~SU-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc




RA-000519-A0-233-16a~SU-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc