Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    1/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  DE807
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            114G
Radgröße:                                              8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø60.1
geprüfte Radlast:                                        800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2250 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
EY,EY-2, JY, LY                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4778     110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
GY,JT, FR                        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                4867   110 Nm
                                 M12x1,25




RA-000607-F0-306-21a~SU-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    2/7                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LY                             e4*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88              Suzuki Vitara           215/50R17                           A02) bis A10)
                                        A01)K04)M00)

                                          215/55R17
                                          A01)K04)M00)

                                          225/50R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/45R17
                                          A01)K04)

                                          245/45R17
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JT                               e4*2001/116*0091*..
JT                               e4*2007/46*0292*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 171      Suzuki Grand Vitara       225/60R17                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)
                                          225/65R17

                                          235/60R17
                                          A01)K04)

                                          245/55R17
                                          A01)K03)K04)




RA-000607-F0-306-21a~SU-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    3/7                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                               e4*2001/116*0105*..
EY                               e4*2007/46*0284*..
EY-2                             e50*2007/46*0016*..
GY                               e4*2001/116*0124*..
GY                               e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17                          A02) bis A10)
                (5-türig, mit             A98a)M00)
                Serienverbreiterung)
                                          205/55R17
                                          A98a)M00)

                                          215/50R17
                                          A98a)M00)

                                          225/45R17
                                          A98a)

                                          235/45R17
                                          A98a)

                                          245/40R17




RA-000607-F0-306-21a~SU-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    4/7                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                               e4*2001/116*0105*..
EY                               e4*2007/46*0284*..
EY-2                             e50*2007/46*0016*..
GY                               e4*2001/116*0124*..
GY                               e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17                           A02) bis A10)
                (5-türig, ohne            A98a)M00)
                Serienverbreiterung)
                                          205/55R17
                                          A98a)M00)

                                           215/50R17
                                           A98a)M00)

                                           225/45R17
                                           A98a)

                                           235/45R17
                                           A98a)

                                           245/40R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FR                                e4*2007/46*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Suzuki Kizashi             215/55R17                         A02) bis A10)
                (4-türig Limousine)        M00)

                                           225/50R17

                                           245/45R17




RA-000607-F0-306-21a~SU-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    5/7                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                             e4*2007/46*0779*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88              Suzuki SX4              205/50R17                         A02) bis A10)
                                        M00)

                                         205/55R17
                                         A01)K49)M00)

                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         A01)K01)

                                         235/40R17
                                         A01)K01)

                                         235/45R17
                                         A01)K01)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

RA-000607-F0-306-21a~SU-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.


A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000607-F0-306-21a~SU-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
         Restbreite von 5mm zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 21a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DE807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 30.09.2015




RA-000607-F0-306-21a~SU-5-114_3-60-ET45.docx