Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: AR1 807
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 114,3
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø60.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
EY, EY-2, MZ, NZ, JY Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4778 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
GY, JT, FR Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4867 110 Nm
M12x1,25
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Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6a
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JT e4*2001/116*0091*..
JT e4*2007/46*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 171 Suzuki Grand Vitara 225/60R17 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) A01)A98a)K03)K04)
225/65R17
A01)A98a)K03)K04)
235/60R17
A01)A93)K01)K04)
245/55R17
A01)K01)K02)
245/60R17
A01)K01)K02)
255/55R17
A01)K01)K02)
275/50R17
A01)K01)K02)
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Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6a
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EY e4*2001/116*0105*..
EY e4*2007/46*0284*..
EY-2 e50*2007/46*0016*..
GY e4*2001/116*0124*..
GY e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türig, ohne A01)A98a)K01)K04)M00)
Serienverbreiterung)
205/55R17
A01)K01)K04)M00)
215/50R17
A01)K01)K04)M00)
225/45R17
A01)A98a)K01)K04)
225/50R17
A01)K01)K02)
235/45R17
A01)K01)K04)
245/40R17
A01)A98a)K01)K02)
245/45R17
A01)K01)K02)
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Anlage-Nr. : 6a
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EY e4*2001/116*0105*..
EY e4*2007/46*0284*..
EY-2 e50*2007/46*0016*..
GY e4*2001/116*0124*..
GY e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türig, mit A98a)M00)
Serienverbreiterung)
205/55R17
M00)
215/50R17
M00)
225/45R17
A98a)
225/50R17
235/45R17
245/40R17
A98a)
245/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JY e4*2007/46*0779*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 Suzuki SX4 205/50R17 A02) bis A10)
A01)K01)K04)M00)
215/45R17
A01)K01)K04)
225/45R17
A01)K01)K04)
235/40R17
A01)K01)K04)
245/40R17
A01)K01)K02)K50)
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Suzuki Swift Sport 205/40R17 A02) bis A10)
A01)K01)K02)K26)K38)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FR e4*2007/46*0142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
131 Suzuki Kizashi 215/55R17 A02) bis A10)
(4-türig Limousine) A01)K01)K04)M00)
225/50R17
A01)K01)K04)
245/45R17
A01)K01)K04)
255/45R17
A01)K01)K04)K48)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ e4*2007/46*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Suzuki Swift Sport 205/40R17 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K16)K23)K28)
225/35R17
A01)K01)K02)K16)K23)K28)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6a
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es möglich, dass
unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RZ-064512-D0-306-06a~SU-5-114_3-60-ET35.docx
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Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6a
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren
Radhaus liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.
K48) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus anzukleben.
K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist im oben genannten Radhauskantenbereich eng an das
Radhaus zu kleben oder ein 20 mm breiter Streifen auszuschneiden .
RZ-064512-D0-306-06a~SU-5-114_3-60-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR1 807 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 06.02.2015
RZ-064512-D0-306-06a~SU-5-114_3-60-ET35.docx