Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. : RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. : 16a
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: MO 8075
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 114G
Radgröße: 8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø60.1
geprüfte Radlast: 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
EY,MZ, EY-2, JY, LY Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4778 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
GY,JT, FR Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4867 110 Nm
M12x1,25
RA-000618-G0-306-16a~SU-5-114_3-60-ET45.docx
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Nr. : RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. : 16a
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LY e4*2007/46*0928*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 103 Suzuki Vitara 215/50R17 A02) bis A10)
A01) K04)M00)
215/55R17
A01) K04)M00)
225/50R17
A01) K01)K04)
235/45R17
A01) K04)
245/45R17
A01) K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JT e4*2001/116*0091*..
JT e4*2007/46*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 171 Suzuki Grand Vitara 225/60R17 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) ER2)
225/65R17
235/60R17
A01) K04)
245/55R17
A01) K03)K04)
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Nr. : RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. : 16a
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EY e4*2001/116*0105*..
GY e4*2001/116*0124*..
EY e4*2007/46*0284*..
GY e4*2007/46*0291*..
EY-2 e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türig, mit A98a)M00)
Serienverbreiterung)
205/55R17
A98a)M00)
215/50R17
A98a)M00)
225/45R17
A98a)
235/45R17
A98a)
245/40R17
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Nr. : RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. : 16a
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EY e4*2001/116*0105*..
GY e4*2001/116*0124*..
EY e4*2007/46*0284*..
GY e4*2007/46*0291*..
EY-2 e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türig, ohne A98a)M00)
Serienverbreiterung)
205/55R17
A98a)M00)
215/50R17
A98a)M00)
225/45R17
A98a)
235/45R17
A98a)
245/40R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Suzuki Swift Sport 195/40R17 A02) bis A10)
A01) K04)K26) M00)
195/45R17
A01) K04)K26) M00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FR e4*2007/46*0142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
131 Suzuki Kizashi 215/55R17 A02) bis A10)
(4-türig Limousine) M00)
225/50R17
245/45R17
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Nr. : RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. : 16a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JY e4*2007/46*0779*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 Suzuki SX4 205/50R17 A02) bis A10)
(bis EG-Genehmigungs-Nr. M00) E45)
e4*2007/46*0779*03)
205/55R17
A01)K49)M00)
215/45R17
225/45R17
A01)K01)
235/40R17
A01)K01)
235/45R17
A01)K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JY e4*2007/46*0779*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103 Suzuki SX4 215/50R17 A02) bis A10)
(ab EG-Genehmigungs-Nr. A01)K04)M00) E45a)
e4*2007/46*0779*04)
215/55R17
A01)K04)M00)
225/50R17
A01)K01)K04)
235/45R17
A01)K04)
245/45R17
A01)K01)K04)
255/45R17
A01)K01)K04)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. : RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. : 16a
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. : RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. : 16a
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04
E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03
ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
Tabelle zu entnehmen.
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
225/60R17 2141 1188
225/65R17 2208 1156
235/60R17 2178 1170
245/55R17 2141 1188
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
Restbreite von 5mm zu kürzen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. : RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. : 16a
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 16a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ MO 8075 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 17.10.2017
RA-000618-G0-306-16a~SU-5-114_3-60-ET45.docx