Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-K0-104
Anlage-Nr. : 63a
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R665
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R6655.28
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
EY, EY-2, MZ, JY, LY Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50897 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
AZ, GY, FR Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50857 110 Nm
M12x1,25
RA-000477-K0-104-63a~SU-5-114_3-60-ET50_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-K0-104
Anlage-Nr. : 63a
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FR e4*2007/46*0142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
131 Suzuki Kizashi 215/60R16 A02) bis A10)
(4-türig Limousine)
225/55R16
225/60R16
A01)G01)
235/55R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Suzuki Swift Sport 195/50R16 A02) bis A10)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ e4*2007/46*1205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Suzuki Swift Sport 195/50R16 A02) bis A10)
205/50R16
RA-000477-K0-104-63a~SU-5-114_3-60-ET50_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-K0-104
Anlage-Nr. : 63a
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EY e4*2001/116*0105*..
EY e4*2007/46*0284*..
EY-2 e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 195/60R16 A02) bis A10)
(5-türig, mit A98a)
Serienverbreiterung)
205/55R16
A98a)
205/60R16
A98a)
215/55R16
A98a)
225/50R16
A98a)
225/55R16
A98a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EY e4*2001/116*0105*..
EY e4*2007/46*0284*..
EY-2 e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 195/60R16 A02) bis A10)
(5-türig, ohne A98a)
Serienverbreiterung)
205/55R16
A98a)
205/60R16
A98a)
215/55R16
A98a)
225/50R16
A98a)
225/55R16
A98a)
RA-000477-K0-104-63a~SU-5-114_3-60-ET50_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-K0-104
Anlage-Nr. : 63a
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GY e4*2001/116*0124*..
GY e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/55R16 A02) bis A10)
(5-türig, ohne A98a)
Serienverbreiterung)
205/60R16
A98a)
215/55R16
A98a)
225/50R16
A98a)
225/55R16
A98a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GY e4*2001/116*0124*..
GY e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/55R16 A02) bis A10)
(5-türig, mit A98a)
Serienverbreiterung)
205/60R16
A98a)
215/55R16
A98a)
225/50R16
A98a)
225/55R16
A98a)
RA-000477-K0-104-63a~SU-5-114_3-60-ET50_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-K0-104
Anlage-Nr. : 63a
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JY e4*2007/46*0779*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 Suzuki SX4 205/55R16 A02) bis A10)
(bis EG-Genehmigungs-Nr. E45)
e4*2007/46*0779*03) 205/60R16
215/50R16
215/55R16
225/50R16
225/55R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JY e4*2007/46*0779*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103 Suzuki SX4 215/60R16 A02) bis A10)
(ab EG-Genehmigungs-Nr. E45a)
e4*2007/46*0779*04) 225/55R16
235/55R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LY e4*2007/46*0928*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103 Suzuki Vitara 215/60R16 A02) bis A10)
225/55R16
235/55R16
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000477-K0-104-63a~SU-5-114_3-60-ET50_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-K0-104
Anlage-Nr. : 63a
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb
des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03
E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04
RA-000477-K0-104-63a~SU-5-114_3-60-ET50_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-K0-104
Anlage-Nr. : 63a
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
Die Anlage Nr. 63a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 10.10.2018
RA-000477-K0-104-63a~SU-5-114_3-60-ET50_42R665.docx