Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000482-J0-104
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 1/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 41R7805.18
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 48 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast: *) 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2105 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SUZUKI
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ZP50878 110 Nm
BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50573 110 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FR e4*2007/46*0142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
131 Suzuki Kizashi 215/55R17 A02) bis A10)
(4-türig Limousine) M00) BF1)
225/50R17
245/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000482-J0-104
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 2/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EY e4*2001/116*0105*..
EY e4*2007/46*0284*..
EY-2 e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türig, mit A98a) M00) BF2)
Serienverbreiterung)
205/55R17
A98a) M00)
215/50R17
M00)
225/45R17
A98a)
235/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EY e4*2001/116*0105*..
EY e4*2007/46*0284*..
EY-2 e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türig, ohne A98a) M00) BF2)
Serienverbreiterung)
205/55R17
A98a) M00)
215/50R17
M00)
225/45R17
A98a)
235/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000482-J0-104
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 3/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GY e4*2001/116*0124*..
GY e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türig, mit A98a) M00) BF1)
Serienverbreiterung)
205/55R17
A98a) M00)
215/50R17
M00)
225/45R17
A98a)
235/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GY e4*2001/116*0124*..
GY e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türig, ohne A98a) M00) BF1)
Serienverbreiterung)
205/55R17
A98a) M00)
215/50R17
M00)
225/45R17
A98a)
235/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JY e4*2007/46*0779*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 Suzuki SX4 205/50R17 A02) bis A10)
(bis EG-Genehmigungs- BF2) E45) M00)
Nr. e4*2007/46*0779*03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000482-J0-104
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 4/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JY e4*2007/46*0779*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103 Suzuki SX4 215/50R17 A01) bis A10)
(ab EG-Genehmigungs- M00) BF2) E45a) K04)
Nr. e4*2007/46*0779*04)
215/55R17
M00)
225/50R17
235/45R17
245/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LY e4*2007/46*0928*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 103 Suzuki Vitara 215/50R17 A02) bis A10)
M00) BF2)
215/55R17
M00)
225/50R17
A01) K04)
235/45R17
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000482-J0-104
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 5/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: ZP50878
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50573
Anzugsmoment: 110 Nm
E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03
E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000482-J0-104
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 6/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage 33a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 27.06.2018