Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50536 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000817-B0-021
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 XRS-8018
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              BORBET
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             Lk 114,3
Radgröße:                                               8Jx18EH2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     72,5 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                          825 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2254 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SUZUKI

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                             5331        110 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm         5259        110 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50536 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000817-B0-021
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FR                               e4*2007/46*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Suzuki Kizashi            215/45R18                           A02) bis A10)
                (4-türig Limousine)                                           BF1)
                                          225/45R18
                                          A01) K03) K04)

                                         235/45R18
                                         A01) K01) K04) K47) K48)

                                         245/40R18
                                         A01) K01) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/45R18          245/40R18          A01) bis A10)
                                         K03)               K04)               BF1) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ                             e4*2007/46*0155*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100             Suzuki Swift Sport      215/35R18                             A01) bis A10)
                                                                              BF2) K01) K02) K16) K23) K28)
                                                                              K47)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                              e4*2001/116*0105*..
EY                              e4*2007/46*0284*..
EY-2                            e50*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/45R18                            A02) bis A10)
                (5-türig, mit            A98a) M00)                           BF2)
                Serienverbreiterung)
                                         215/40R18
                                         A98a)

                                         215/45R18

                                         225/40R18
                                         A98a)

                                         235/40R18

                                         245/35R18
                                         A98a)

                                         245/40R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50536 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000817-B0-021
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                              e4*2001/116*0105*..
EY                              e4*2007/46*0284*..
EY-2                            e50*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/45R18                         A02) bis A10)
                (5-türig, ohne           A98a) M00)                        BF2)
                Serienverbreiterung)
                                         215/40R18
                                         A98a)

                                         215/45R18

                                         225/40R18
                                         A01) A98a) K01) K04)

                                         235/40R18
                                         A01) K01) K04)

                                         245/35R18
                                         A01) A98a) K01) K02)

                                         245/40R18
                                         A01) K01) K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                              e4*2001/116*0124*..
GY                              e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/45R18                         A02) bis A10)
                (5-türig, mit            A98a) M00)                        BF1)
                Serienverbreiterung)
                                         215/40R18
                                         A98a)

                                         215/45R18

                                         225/40R18
                                         A98a)

                                         235/40R18

                                         245/35R18
                                         A98a)

                                         245/40R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50536 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000817-B0-021
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                              e4*2001/116*0124*..
GY                              e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/45R18                         A02) bis A10)
                (5-türig, ohne           A98a) M00)                        BF1)
                Serienverbreiterung)
                                         215/40R18
                                         A98a)

                                         215/45R18

                                         225/40R18
                                         A01) A98a) K01) K04)

                                         235/40R18
                                         A01) K01) K04)

                                         245/35R18
                                         A01) A98a) K01) K02)

                                         245/40R18
                                         A01) K01) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                             e4*2007/46*0779*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88              Suzuki SX4              205/40R18                          A01) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-                                      BF2) E45) K01)
                Nr. e4*2007/46*0779*03) 205/45R18
                                        M00)

                                         215/40R18
                                         K04)

                                         225/40R18
                                         K04) K50)

                                         235/35R18
                                         K04)

                                         245/35R18
                                         K02) K50)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                             e4*2007/46*0779*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103      Suzuki SX4              215/45R18                          A01) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-                                       BF2) E45a) K01) K04)
                Nr. e4*2007/46*0779*04) 225/45R18

                                         235/40R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50536 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000817-B0-021
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JT                               e4*2001/116*0091*..
JT                               e4*2007/46*0292*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 171      Suzuki Grand Vitara       225/55R18                         A01) bis A10)
                (3- und 5-türig)          A98a) K03) K04)                   BF1)

                                         225/60R18
                                         A93) K03) K04)

                                         235/55R18
                                         A93) K01) K04)

                                         245/50R18
                                         K01) K02)

                                         245/55R18
                                         K01) K02)

                                         255/50R18
                                         K01) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LY                            e4*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 103      Suzuki Vitara          215/45R18                            A01) bis A10)
                                       K04)                                 BF2) K01)

                                         225/45R18
                                         K04)

                                         235/40R18
                                         K04)

                                         245/40R18
                                         K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50536 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000817-B0-021
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8018


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
      den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: 5331
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5259
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50536 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000817-B0-021
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8018


E45)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen bzw. auszuschneiden.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K47)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte komplett
          umzulegen,
       • die in diesem Bereich an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
          Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
       • das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K48)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus anzukleben.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50536 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000817-B0-021
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8018


K50)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor Radmitte bis zur
          Stoßfängeroberkante auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im oben genannten Radhauskantenbereich eng an das Radhaus zu
          kleben oder ein 20 mm breiter Streifen auszuschneiden .

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 5a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ XRS-8018 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 30.05.2018