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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                23
             Seite :                     1/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-808
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              T3
             Radgröße:                                                8Jx18H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   60,1 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52898




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      840 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   SUZUKI

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                         110 Nm
             BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm                     110 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                23
             Seite :                     2/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             FR                               e4*2007/46*0142*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             131             Suzuki Kizashi            215/45R18                           A02) bis A10)
                             (4-türig Limousine)       A93)                                BF1)

                                                      225/45R18

                                                      235/45R18

                                                      245/40R18

                                                      245/45R18
                                                      A01) G01)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      225/45R18          245/40R18          A02) bis A10)
                                                                                            BF1) V00)
§ 22 52898




             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             AZ                              e4*2007/46*1205*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             103             Suzuki Swift Sport       215/35R18                            A01) bis A10)
                                                                                           BF1) K01) K04)
                                                      225/30R18


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             EY                              e4*2001/116*0105*..
             EY                              e4*2007/46*0284*..
             EY-2                            e50*2007/46*0016*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/45R18                            A02) bis A10)
                             (5-türig, mit            M00)                                 A98a) BF2)
                             Serienverbreiterung)
                                                      215/40R18

                                                      215/45R18

                                                      225/40R18

                                                      235/40R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                23
             Seite :                     3/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             EY                              e4*2001/116*0105*..
             EY                              e4*2007/46*0284*..
             EY-2                            e50*2007/46*0016*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/45R18                         A02) bis A10)
                             (5-türig, ohne           M00)                              A98a) BF2)
                             Serienverbreiterung)
                                                      215/40R18

                                                      215/45R18

                                                      225/40R18

                                                      235/40R18


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             GY                              e4*2001/116*0124*..
             GY                              e4*2007/46*0291*..
§ 22 52898




             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/45R18                         A02) bis A10)
                             (5-türig, mit            M00)                              A98a) BF1)
                             Serienverbreiterung)
                                                      215/40R18

                                                      215/45R18

                                                      225/40R18

                                                      235/40R18


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             GY                              e4*2001/116*0124*..
             GY                              e4*2007/46*0291*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/45R18                         A02) bis A10)
                             (5-türig, ohne           M00)                              A98a) BF1)
                             Serienverbreiterung)
                                                      215/40R18

                                                      215/45R18

                                                      225/40R18

                                                      235/40R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                23
             Seite :                     4/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             JY                             e4*2007/46*0779*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88              Suzuki SX4              205/40R18                           A02) bis A10)
                             (bis EG-Genehmigungs-                                       BF2) E45)
                             Nr. e4*2007/46*0779*03) 205/45R18
                                                     M00)

                                                      215/40R18

                                                      215/45R18
                                                      A01) K49)

                                                      225/40R18
                                                      A01) K01)

                                                      235/35R18
                                                      A01) K01)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 52898




             JY                             e4*2007/46*0779*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             82 bis 103      Suzuki SX4              215/45R18                           A02) bis A10)
                             (ab EG-Genehmigungs- A93a)                                  BF2) E45a)
                             Nr. e4*2007/46*0779*04)
                                                     225/45R18
                                                     A01) K04)

                                                      235/40R18
                                                      A01) K04)

                                                      235/45R18
                                                      A01) K04)

                                                      245/40R18
                                                      A01) K01) K04)


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             JT                               e4*2001/116*0091*..
             JT                               e4*2007/46*0292*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             78 bis 171      Suzuki Grand Vitara       225/55R18                         A02) bis A10)
                             (3- und 5-türig)                                            BF1)
                                                       225/60R18

                                                      235/55R18
                                                      A01) K04)

                                                      245/50R18
                                                      A01) K03) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                23
             Seite :                     5/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             LY                            e4*2007/46*0928*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             82 bis 103      Suzuki Vitara          215/45R18                         A02) bis A10)
                                                                                      BF2)
                                                     225/45R18

                                                     235/40R18
                                                     A01) K04)

                                                     235/45R18
                                                     A01) K04)

                                                     245/40R18
                                                     A01) K01) K04)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§ 22 52898




                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                23
             Seite :                     6/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
§ 22 52898




                   Fahrzeugherstellers).

             A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
                   den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             E45)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03

             E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                23
             Seite :                     7/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K49)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
                       Restbreite von 5mm zu kürzen.

             M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
§ 22 52898




                  Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                  typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                  Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                    eines entsprechenden Nachweises.

             Die Anlage 23 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 02.10.2019
						
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