Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 9a Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BLX-8519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Z Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse ur Radausführung: LK114,3 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm In Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 fo Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø60,1 rm geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen at Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. io Verwendungsbereich n Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment EY, EY-2, JY, LY Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5259 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 30 mm GY, JT, FR Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 5319 110 Nm M12x1,25 RA-000770-F0-015-09a~SU-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 9a Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JT e4*2001/116*0091*.. JT e4*2007/46*0292*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 171 Suzuki Grand Vitara 235/45R19 A02) bis A10) (3- und 5-türig) A01)A93)K04) Z 235/50R19 A01)K01)K04) ur 245/45R19 A01)K03)K04) 255/45R19 A01)K01)K04) In Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): fo FR e4*2007/46*0142*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 131 Suzuki Kizashi 225/40R19 A02) bis A10) rm (4-türig Limousine) 245/35R19 A01)K01)K04) 255/35R19 A01)K01)K04)K47)K48) at zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) io K04)K48) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): n GY e4*2001/116*0124*.. GY e4*2007/46*0291*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/35R19 A02) bis A10) (5-türig, mit A98a) Serienverbreiterung) 225/35R19 A98a) 235/35R19 245/30R19 RA-000770-F0-015-09a~SU-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 9a Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GY e4*2001/116*0124*.. GY e4*2007/46*0291*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/35R19 A02) bis A10) (5-türig, ohne A98a) Serienverbreiterung) Z 225/35R19 A98a) ur 235/35R19 A01)K01)K04) 245/30R19 A01)K01)K04) In Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): fo EY e4*2001/116*0105*.. EY e4*2007/46*0284*.. EY-2 e50*2007/46*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise rm (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/35R19 A02) bis A10) (5-türig, mit A98a) Serienverbreiterung) 225/35R19 A98a) at 235/35R19 245/30R19 io n RA-000770-F0-015-09a~SU-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 9a Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EY e4*2001/116*0105*.. EY e4*2007/46*0284*.. EY-2 e50*2007/46*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/35R19 A02) bis A10) (5-türig, ohne A98a) Z Serienverbreiterung) 225/35R19 A98a) ur 235/35R19 A01)K01)K04) 245/30R19 In A01)K01)K04) fo Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JY e4*2007/46*0779*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen rm 88 Suzuki SX4 225/35R19 A02) bis A10) (bis EG-Genehmigungs-Nr. A01)K01)K04) E45) e4*2007/46*0779*03) 235/30R19 A01)K01)K04) at Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JY e4*2007/46*0779*.. io Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 103 Suzuki SX4 235/35R19 A02) bis A10) (ab EG-Genehmigungs-Nr. A01)K01)K04) E45a) n e4*2007/46*0779*04) RA-000770-F0-015-09a~SU-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 9a Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LY e4*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 103 Suzuki Vitara 225/40R19 A02) bis A10) A01)K01)K04) 235/35R19 Z A01)K01)K04) ur 245/35R19 A01)K01)K04) In Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf fo einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. rm A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. at A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten io Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch n keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000770-F0-015-09a~SU-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 9a Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile Z verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es ur sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des In Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des fo Fahrzeugherstellers). A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch rm Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03 E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04 at K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. io Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. n K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000770-F0-015-09a~SU-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 9a Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen, - die in diesem Bereich an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen, - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. Z K48) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus anzukleben. ur V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt In die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 9a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH. fo Geschäftsstelle Essen, 14.03.2019 rm at io n RA-000770-F0-015-09a~SU-5-114_3-60-ET40.docx